Gesetzeslage & Mehrfamilienhaus

Kelian.

Hallöchen Zusammen!

Wie der ein oder andere schon mitbekommen hat, sind wir momentan im Begriff, uns einen Amstaff-Mix ins Haus zu holen. Dazu möchte ich auch garnicht mehr viel sagen, ist alles im Vorstellungs-Thread nachzulesen ;)
Jetzt bin ich aber ziemlich verunsichert, was die Gesetzeslage angeht.. die Dame vom Ordnungsamt sagt zumindest was anderes, als man es teilweise [!!] im Netz findet.
So. Die Frau meinte nämlich, sobald der Hund seinen Wesenstest abgelegt und bestanden hat, wird er nicht mehr als Kampfhund gewertet [demnach auch ein niedrigere Steuersatz - ja oder nein? ]
Dann zu dem eher unangenehmen Teil: mein Verlobter hat kein astreines Führungszeugnis [liegt ca 7-8 Jahre zurück] und obwohl die Frau vom Ordnungsamt gesagt hat, die Polizei hat damit nichts zu tun, bin ich dennoch unsicher was das Gesetz da vorsieht. Dann er unter diesen Umständen keinen Soka halten darf, ist mir bewusst, doch sobald der WT abgelegt und bestanden würde, zählt er doch nicht mehr als Kampfhund? Kann mir dazu jemand mehr sagen?

Das Nächste ist unsere Wohnsituation: wir leben in einem Mehrfamilienhaus mit rund 20 weiteren Einheiten. Hundehaltung ist ausdrücklich erlaubt [der Grund warum wir überhaupt hierher gezogen sind] - auch vom Vermieter aus dürfen wir uns einen Hund zulegen - auch einen SoKa? [natürlich werden wir zuvor mit ihm sprechen und alles absegnen lassen] Im Grunde verunsichert mich auch eher die Tatsache, dass es hier im Haus einige ziemlich dumme Hühner gibt, die sich gern mal aus nicht existenten Gründen beschweren. Auch der Schäferhund, der bis vor ca einer Woche Tür an Tür mit uns wohnte, war anfangs nicht unbedingt willkommen; im letzten Jahr wurde er allerdings dann doch akzeptiert. Auf unsere Ebene selbst leben momentan insgesamt 3 Hunde ( Die Jack Russell / Spitz / Münsterländer - Mix Hündin meiner Eltern, der Jack Russell Rüde des ehemaligen Schäferhundbesitzers und ein Schäferhund-Boxer-Mix Hündin.)
[ich merke schon, ich rede zu viel!!] Kurz um: können die "dummen Hühner" irgendwas ausrichten? Beim Schäferhund haben sie über kurz oder lang ja erkannt, dass der Hund zwar manchmal etwas stürmisch, aber doch ungefährlich ist [und der war wirklich nicht Ohne]

Über Antworten würde ich mich sehr freuen,
liebe Grüße, Lisa
 
  • 9. Mai 2024
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Hi Kelian. ... hast du hier schon mal geguckt?
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Die Steuern sind Sache der Gemeinde, also dort nachfragen ob der Hund anderst besteuert wird mit WT! In vielen Gemeinden werden die Steuern auf Rassen festgelegt, nicht auf "Kampfhunde" und die Rasse verändert sich ja nicht durch einen WT ;) wenn also der Staff-Mix in der Steuer aufgeführt wird kommt ihr da nicht raus!

Zum Führungszeugnis, warum meldet ihr den Hund dann nicht auf dich an wenn es bei deinem Verlobten evtl Probleme geben könnte???

Zur Wohnsituation: Geht zum Vermieter und lasst euch schriftlich eine Erlaubnis geben zum Halten eines Staff-Mix, dann kann euch nicht mehr viel passieren, ausser der Hund belästigt andere Mieter erheblich! Wenn Hundehaltung erlaubt ist heisst das nicht automatisch das auch Listies erlaubt sind, daher unbedingt schriftlich absichern!!!

Kommt der Hund aus einem TH?
 
Also die nette Dame vom Ordnungsamt hat mir erklärt, dass die ganz normale Hundesteuer von 82€ anfällt, sobald der Hund einen WT bestanden hat.. besteht er nicht, wird er uns ohnehin sofort wieder abgenommen. [wir haben uns schon zuvor über gute Hundetrainer, Hundesportvereine und Hundeschulen erkundigt und werden viel mit ihm arbeiten; demnach sehe ich den WT jetzt nicht als größte Herausforderung ;)

Der Hund wird auf jeden Fall auf mich angemeldet, jedoch lebt mein Verlobter ja mit im Haushalt - deswegen hatte ich da einige Zweifel, ob das nicht zum Problem werden könnte. :)

Okay, dann werden wir am besten gleich heute Abend einen Termin mit unserem Vermieter ausmachen, sodass wir uns das schriftlich geben lassen können. Ich bin eigentlich ziemlich überzeugt, dass er nichts dagegen hat, er hält selbst einen Bullterrier-Mix [soweit ich informiert bin ;) ]Belästigungen sollten definitiv nicht auftreten, wir achten ohnehin sehr darauf dass sich niemand durch uns gestört oder belästigt fühlt, obwohl das mit einem quengeligen Kind manchmal eine echte Herausforderung ist. :D

Der Hund kommt von Privat, das ist aber soweit mit dem Ordnungsamt geklärt. Die Mitarbeiterin sagte mir, wenn dem Hund sonst das Tierheim drohe, würde es keine Probleme darstellen [ihre Worte! Ich hoffe, sie hat sich da nicht vertan!]

Und zu guter Letzt: danke dir für deine Antwort ;)
Liebste Grüße, Lisa
 
Dann habt ihr das Glück das bei euch tatsächlich der einfach Steuersatz anfällt! Das ist super! Aus welcher Region kommt ihr denn? Das ist nicht ganz unerheblich für den WT denn da gibt es wohl rechte Unterscheide je nach Region!
Wer mit dir im Haushalt wohnt sollte keinen interessieren, du bist der Halter und somit verantwortlich für den Hund. Das gilt insbesondere wenn etwas passiert, auch wenn dein LG mit dem Hund unterwegs ist bist du haftbar!
Na das sind ja beste Voraussetzungen mit eurem Vermieter, hoffe das ihr die schriftliche zusage reibungslos bekommen könnt!
In BW ist die Übernahme von Privat kein Problem, das einzige "Problem" ist das der Hund bis zum WT Maulkorb und Leinenpflicht hat. Aus dem TH haben die meisten den WT halt schon, ihr müsst ihn dann noch ablegen! Kennt ihr den Hund? Je nach Hundetyp kann man den WT ja auch schon recht schnell antreten wenn der Hund schon einen guten Grundgehorsam hat! Ich nehme an das der Hund schon älter ist und kein Welpe?
 
Kelian,

wenn du aus Baden-Württemberg kommst (und ich glaube, das ist so richtig, oder?)

dann schreib mal die Nutzerin Murphy3101 hier aus dem Forum per PN an (falls sie sich sowieso nicht noch hier meldet). Sie kann dir ganz genau sagen, was in BW wie funktioniert, und auch, wo und wie es mit dem Wesenstest am besten klappt!

Liebe Grüße und viel Erfolg! :hallo:
 
Wir sind aus dem Zollernalbkreis, Burladingen um genau zu sein. : ) die Dame von OA hat erklärt dass Wesenstests nur 1-2x im Jahr stattfinden und wir deswegen unter Umständen eine Weile warten müssten und gegebenenfalls auch eine gewisse Strecke zurück legen müssen aber das soll kein Problem sein.
Ja genau, das ist dann die Verantwortung trage, habe ich gewusst - nur eben die Tatsache dass mein LG mit im Haushalt lebt, hat mich verunsichert - aber umso besser wenn das niemanden stört!

Ja wir haben einen wirklich netten Vermieter erwischt der auch keine Probleme mit unseren anderen Haustieren hat; sowas findet man mitten auf dem Land sehr selten. Da können wir einfach nur glücklich und zufrieden sein : ) noch eine Frage: wenn der Hund einen WT macht, dann muss das ich machen und nicht mein LG, sehe ich das richtig? Der Kleine ist übrigens 4 Monate alt und ein gewisser Grundgehorsam gibt es schon, was natürlich noch ausbaufähig ist ;) Maulkorb und Leine sind klar, die Leinenpflicht bleibt ja auch nach dem WT bestehen, so wie mir gesagt wurde.

Vielen Dank Lektoratte! Mit Murphy steh ich schob in Kontakt und wir werden heute abend nochmal ausgiebig telefonieren :)

Viele liebe Grüße und ein herzliches Dankeschön!!
Lisa
 
Mann kann es nicht verbieten den hund zu halten wenn er nicht bellt ;)



^^

wünsche dir viel Glück
 
Ein Hund hat in BW auch mehr als einmal die Chance den Wesenstest zu machen, da ist eure Gemeinde nicht up to date.
 
Wenn Hundehaltung erlaubt ist, dann heisst das noch lange nicht, das auch Staff & Co erlaubt sind.
Das sind 2 Paar Schuhe.
Der Vermieter soll euch das extra schriftlich bestätigen.
Kein Tierheim gibt einen Staff raus ohne solch eine Extra-Genehmigung.

Bitte mailt Murphy3101 an, sie kann euch alles über BW erzählen.
 
Mid,

sei mal nicht streng;) Der user ist noch jung:)

watson
 
Trotzdem hat sie recht, gerade hier im rechtlichen Bereich... Wenn sich jemand auf so eine Aussage verlässt... :(

Mit 4 Monaten eine Privatabgabe? Hatten die einen Wurf oder hat sich da jemand unüberlegt einen Welpen geholt?
 
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