NRW-wie Gesetzeslage bei Pflegeplatz

Maluna

15 Jahre Mitglied
Hallo,
eine Freundin von mir möchte gerne einen Hund "Soka" zur Pflege aus dem Tierheim holen. Offiziell sind in den Wohnungen keine Hunde erlaubt allerdings werden seit Jahren Hunde in den Mietwohnungen geduldet. Wie sieht es aber bei einem Pflegeplatz für einen Soka aus??? Was muss sie alles beachten und/oder einreichen etc. damit ihr nichts mehr im Weg steht. Vermieter ist bereit den Soka auch zu dulden solange es keinen Ärger gibt.

Diese Vorraussetzung gilt für alle Hunde in dem Haus. Wie sieht die rechtliche Lage aus und hat sie überhaupt eine Chance einem Soka zur Pflege aus dem Tierheim zu bekommen?? Sachkundeprüfung hat sie und Hundeerfahrung auch seit Jahren.

Vielen Dank für Eure Hilfe, lg Maluna
 
  • 20. Mai 2024
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Hallo,

sie sollte sich schriftlich vom Vermieter geben lassen dass sie den Soka ind Pflege nehmen darf. Und sie sollte ihn den anderen Mietern vorstellen, um denen Angst und Vorurteile zu nehmen. Unter Umständen auch dass schriftlich festhalten. Dann sollte sie ihn bei Ordnungsamt und Stadt anmelden ( dort den Pfelkgevertrag hinterlegen). Den bei einer Kontrolle, weiß das OA und die Stadt Bescheid. Ich hab mich auch so abgesichert denn ich habe ja keine Haltergenehmigung und wenn ich kontrolliert werden sollte, verwise ich auf OA und Stadt und alles ist in Ordnung. Zumindest hier wo ich wohne, in Ba Wü.

Sie sollte außerdem eine eigene Hundehalter Haftpflichtversicherung abschließen. Die Uelzener nimmt Sokas und bei bestandenem Wesenstest zahlt man den normalen Jahresbeitrag.

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

bis denne :hallo:
 
Hi Maluna, schöne Jrooß noh Kölle :hallo: .

Zunächst braucht deine Freundin ein TH, das mit Pflegestellen arbeitet (machen längst nicht alle TH).

In der Regel vermitteln TH/TSch-Orgas SoKas nur in Mietwohnungen, wenn eine schriftliche Vermieterzustimmung zur Haltung eines SoKas vorgelegt wird. Ob das auch bei einem Pflegevertrag erforderlich ist, muß deine Freundin mit dem TH klären.

Zur ordnungsrechtlichen Seite in NRW:

Ich gehe davon aus, daß die Pflege länger als 6 Wochen dauern soll und es sich nicht um ein auf höchstens 6 Monate befristetes Pflegeverhältnis zur Anbahnung einer Vermittlung (an deine Freundin) handelt.

In diesem Fall gilt deine Freundin als Hundehalterin und muß sämtliche Vorschriften des Landeshundegesetzes NRW erfüllen bzw. beachten. Das bedeutet in erster Linie, daß sie eine Halteerlaubnis benötigt. Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind

* Volljährigkeit von Halterin oder Halter,
* Sachkundebescheinigung der amtlichen Tierärztin/des amtlichen Tierarztes,
* Zuverlässigkeitsnachweis durch Führungszeugnis,
* Nachweis zur ausbruchsicheren Unterbringung,
* Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme,
* Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip.

Wenn deine Freundin für den Pflegehund eine Befreiung von der Maulkorb-/Anleinpflicht erreichen will, muß sie mit dem Hund bei einem Amtsveterinär erfolgreich eine Verhaltensprüfung ablegen.

Ferner muß deine Freundin den Hund zur Hundesteuer anmelden, wenn er über einen bestimmten Zeitraum hinaus bei ihr zur Pflege ist (in Köln drei Monate).
 
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