Gesetze in NRW bezüglich Listis?

Sag mal Odin, heißt das jetzt ernsthaft:
1) Einen "normalen" Hund würdest du durchaus auch als erwachsenen Hund aufnehmen
2) Ein Listi käme dir (oder deinem Freund) aber nur als Welpe ins Haus?

DAS verstehe ich ja nun gar nicht...

In Niedersachsen sind die Gesetze ganz andere als hier - da gibt's keine Rasselisten...
 
  • 8. Mai 2024
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Hi Natalie ... hast du hier schon mal geguckt?
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Nathalie, als ich den VT mit Amy gemacht habe war da ein Pärchen mit einer recht alten Rotti-Hündin aus dem TH - am Morgen machte der Mann mit ihr den VT für die MK-Befreiung und nachmittags ging die Frau mit dem Hund noch mal durchs gleiche Spiel, damit sie sie auch ohne MK führen durfte - mit Sachkunde aber ohne selbst gemachten VT darfst du den Hund dann trotzdem nur mit MK führen.
 
Was ich völlig anders kenne als Consultani: Die Maulkorbbefreiung gilt für den HUND nicht für den HundeFÜHRER! Sprich hat der Hund die Maulkorbbefreiung bestanden, darf ihn jeder der einen Sachkundenachweis hat (dazu muss man volljährig sein und dem beim Veterinäramt ablegen) mit dem Hund ohne Maulkorb gehen. ABLEINEN darf den aber nur, wer den Wesenstest mit dem Hund nochmal absolviert!

Habsch doch gesacht (Leinenbefreiung). :hallo:

Kann es sein, das die Kommunen/Städte das auch intern regeln können? Die vom Essener Tierheim haben mir gesagt, das ich nur mit Maulkorb laufen darf - auch wenn der Hund grundsätzlich die Befreiung hat, weil ICH diese nicht mit dem Hund gemacht habe (hatte mich als Gassigänger für Listies beworben ;))

OdinBaby - ruf am besten bei Deinem zuständigen Ordnungsamt an!
 
Nein, Amy das ist definitiv nicht richtig!
Ich habe das für beide Hunde schriftlich anders...

Es mag Städte geben die das so versuchen - es hat laut unserem OA hier aber keine rechtliche Grundlage... Oder hast du mal den entsprechenden Passus aus dem Gesetz parat?
 
Cons, TH ist generell nochmal was anderes glaube ich. Hunde, die im TH den WT bestanden haben, müssen ihn ja generell auch nochmal mit den neuen Haltern machen...

Amy, auf unseren Genehmigungskärtchen, die wir mitführen müssen, steht wörtlich bei beiden Hunden:

Ausnahmen: Maulkorb- und Leinenbefreiung
Die Leinenbefreiung ist nur gültig bei Führung durch folgende Personen:
Natalie XXX
Sebastian XXX

So ist das auch bei allen anderen Listihaltern aus den Nachbarstädten, die ich kenne...

Auch mussten sowohl Basti als auch ich mit dem jeweils anderen Hund (ich also mit Lilou und er mit Shiwa) nur nochmal den Leinenbefreingsteil absolvieren und nicht nochmal den ganzen WT. Und wir haben den Test mit den beiden Hunden in verschiedenen Städten (Herne und Iserlohn) gemacht.
 
Nein, Amy das ist definitiv nicht richtig!
Ich habe das für beide Hunde schriftlich anders...

Es mag Städte geben die das so versuchen - es hat laut unserem OA hier aber keine rechtliche Grundlage... Oder hast du mal den entsprechenden Passus aus dem Gesetz parat?

Ich weiß nur wies bei meinem VT in Aachen gehandhabt wurde. Ist irgendwie auch schlüssig, da mein Hund sich bei mir ja völlig anders verhalten bzw. anders im Gehorsam stehen kann, als bei jemand anderem. Da ich aber derzeit nur einen Hund habe und den bisher ausschließlich selbst in Aachen führe, kann ich mich nur auf das beziehen, was ich dort gesehen habe.
 
Natalie, ja mein Freund würde einen Listi nicht aus einem Tierheim dulden wenn er erwachsen ist!
Der Hintergrund ist folgender...
Alle Hunde haben eine Vorgeschichte im Tierheim und mein Freund ist da leider ein wenig geleitet von den ganzen Vorurteilen!
Demnach hätte er bedenken das wir uns ein "tickende Zeitbombe" ins Haus holen würden, er hat gut Respekt vor den hunden!
Ich habe ihn aber auch schon mehrmals gesagt, das man sowas ja alles erkunden kann!
Wie ist der Hund was genau ist die Vorgeschichte usw...kennenlernen und und und...

Consultani, ich denke das werde ich auch mal machen!
Gucken was das Amt genau sagt!
Danke dir!
 
Wie gesagt, mache Städte versuchen das gern so. Aber laut Aussage von 3 AmtsVets mit denen ich gesprochen habe, hat das keine Grundlage.

Ich finde das übrigens anders viel logischer und genau so wird es auch begründet:
Hat der Hund in einem sehr langen Test unter verschiedenen Provokationen und auch allein angebunden(!) bewiesen, dass er nicht aggressiv ist, so ist es eine Eigenschaft des Tieres (Gutmütigkeit, hohe Reizschwelle etc.) und die wird dann als allgemeingültig angenommen. Aber Gehorsam und Bindung (worum es ja im Leinenbefreiungsteil nur geht) ist eben eine viel individuellere Sache und da kann es eben sein, dass Hund auf Herrchen hört aber auf Frauchen nicht - darum das für jeden extra. Macht sehr viel Sinn finde ich...
 
Aber Odin, meint dein Freund ein erwachsener Hund einer anderen Rasse hat keine Vorgeschichte und kann keine tickende Zeitbombe sein?

Dass Menschen lieber einen Welpen wollen, weil sie eben Angst vor Fehlprägungen der Hunde haben, ist ja nix neues :unsicher: Dass Leute keine listis wollen, weil die ja alle eh irgendwann durchknallen auch nicht :rolleyes: Aber die Kombination finde ich jetzt schon besonders abenteuerlich :verwirrt:
 
Natalie, ja mein Freund würde einen Listi nicht aus einem Tierheim dulden wenn er erwachsen ist!
Der Hintergrund ist folgender...
Alle Hunde haben eine Vorgeschichte im Tierheim und mein Freund ist da leider ein wenig geleitet von den ganzen Vorurteilen!
Demnach hätte er bedenken das wir uns ein "tickende Zeitbombe" ins Haus holen würden, er hat gut Respekt vor den hunden!

*uhhhh* Du kannst auch einen übelst bissigen Pudel aus dem Tierheim bekommen ... - ebenso gibt es sehr viele total verträgliche Anlagehunde im Tierschutz. Das kann man doch nicht auf die Rasse beziehen ...

Aber wenn von vorne herein schon so massive Vorurteile und Ängste herrschen, würde ich von der Adoption eines Listies so oder so absehen! Auch ein Welpe wird mal erwachsen ...
 
Giladu: Ich habe extra geschrieben das es ähnlich wie bei uns ist, um keine falsche Auskunft zu geben.Und Welpen dieser Rassen gibt es aus illegalen Züchtungen viel zu viele die verzweifelt ein neues zuhause suchen!Schau Dich im TH Dellbrück,Pitt-Staff&Co oder im TH Giessen um.Und auch in NRW ist der Handel mit diesen Rassen verboten da besteht kein unterschied zum Rheinland.
 
Wie meinste das Natalie? Verstehen wir uns grade nicht richtig?

Listi ja aber nur welpe, weil keine Vorgeschichte...laut mein Freund, ich würde erstmal gucken usw.
Demnach keinen aus dem Tierheim
 
Um Licht ins Dunkel zu bringen:

Verwaltungsvorschriften zum LHG NRW:

§ 5 Abs. 3 Satz 1 eröffnet der Halterin oder dem Halter eines gefährlichen Hundes nach § 3 Abs. 2 die Möglichkeit, eine Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht zu beantragen. Aufsichtspersonen, die den Hund ebenfalls ohne Leine oder Maulkorb ausführen wollen, müssen mit dem Hund ebenfalls eine Verhaltensprüfung erfolgreich absolvieren oder in die Verhaltensprüfung des Hundes mit der Halterin oder dem Halter einbezogen werden. Für Hunde der in § 10 Abs. 1 bestimmten Rassen und deren Kreuzungen kann ebenfalls eine Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht erteilt werden (vgl. § 10 Abs. 1). Für gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 3 besteht diese Befreiungsmöglichkeit nicht.

Es gibt tatsächlich Städte, die es anders händeln und wo nicht jeder den Test mit dem Hund machen muss, diese machen es aber auch def. falsch.

Wer einen Staff Welpen legal erwerben will, sollte sich auch mal in Tierheimen umsehen, da sitzen nämlich die Sicherstellungen zur Vermittlung die anderen Haltern weggenommen wurden. Auch die älteren "Modelle" (1+) haben meistens in vernünftigen Familien gelebt und sind nett und haben eine Chance verdient. Stempelt keine Tierheimhunde als "tickende Zeitbomben" ab, vor allem macht keine Unterschiede zwischen Listi und nicht Listi....
 
Auch die älteren "Modelle" (1+) haben meistens in vernünftigen Familien gelebt und sind nett und haben eine Chance verdient. Stempelt keine Tierheimhunde als "tickende Zeitbomben" ab, vor allem macht keine Unterschiede zwischen Listi und nicht Listi....


Nee ich stempel gar nix ab keine sorge;)
Ich bequatsche meinen Freund ja schon bissl länger das er nicht so denken soll solange er solch einen Hund nicht kennengelent hat!
Die Medien haben ihn halt "beeindruckt"
Habe mich grad mal ein bissl bei Nothilfen für Staffy´s umgeschaut und hab schon kleine maulwürfe entdeckt!
 
Danke Gina für das Zitat.
Ok "einbeziehen" lässt natürlich viel Spielraum für die jeweilige Stadt. Ich musste Lilou exakt einmal rufen und sie musste kommen - damit hatte ich bestanden ;)
 
Um Licht ins Dunkel zu bringen:

Verwaltungsvorschriften zum LHG NRW:

§ 5 Abs. 3 Satz 1 eröffnet der Halterin oder dem Halter eines gefährlichen Hundes nach § 3 Abs. 2 die Möglichkeit, eine Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht zu beantragen. Aufsichtspersonen, die den Hund ebenfalls ohne Leine oder Maulkorb ausführen wollen, müssen mit dem Hund ebenfalls eine Verhaltensprüfung erfolgreich absolvieren oder in die Verhaltensprüfung des Hundes mit der Halterin oder dem Halter einbezogen werden. .

..


Danach hatte ich gesucht. Bei uns muss jeder mit dem Hund die Verhaltensprüfung machen, der mit dem Hund ohne MK gehen möchte. Das war glaube ich aber mal anders, ist aber geändert worden.
 
Da habe ich auch schon überlegt, ob das geänert wurde...
Die Gespräche, die ich mit AmtsVets dazu hatte, waren 2004, 2005 und 2006. 3 Städte - immer die gleiche Auskunft...
 
Da habe ich auch schon überlegt, ob das geänert wurde...
Die Gespräche, die ich mit AmtsVets dazu hatte, waren 2004, 2005 und 2006. 3 Städte - immer die gleiche Auskunft...
das wurde geändert, als das LHundG NRW in Kraft trat (2004 war es glaube ich).
 
Tagchen zusammen!Ich wohne in Wuppertal/Nrw und muss gleich zum OA wegen eines Amstaff.Fakt ist das der Erwerb, die Zucht und das einführen von LHs verboten ist.Kommt der Hund nachweislich (Vermittlungsvertrag o.ä.) aus dem Tierschutz bekommt man hier eine Halteerlaubnis.Voraussetzung ist ein einwandfreies Führungszeugnis, Sachkundenachweis, Versicherung, ein Lageplan vom Haus und Grundstück wo der Hund gehalten wird und der Besuch einer anerkannten Hundeschule.Ich kann nur von meinen bisherigen Erfahrungen sprechen, aber bis jetzt ist das Amt sehr sehr umgänglich.Die Leiterin der Stelle Frau DR. weis ich nicht sagte mir sogar das sie dieses Rasselisten wie sie jetzt sind auch nicht OK findet und das z.B. Staffs doch ganz hervorragende Hunde seinen, welche zu 99,8% auch den Verhaltenstest bestehen.Ich muss auch meinen Garten nicht 2 Meter hoch einzäunen sondern es reicht ihr wenn ich ihr schriftlich versicher das der Hund im Garten wie er jetzt ist (Zaun ca.1,50m hoch, vorne Mauer) nicht unbeaufsichtigt herumläuft.Weiterhin bekommt hier jeder LH eine Maulkorb und Leinenbefreiung bis zum 2. Lebensjahr wenn man mit ihn in die Hundeschule geht.Bei der Hundeschule stellte sie sich ein wenig an und wollte das ich eine bestimmte hier im Tal besuche, ich würde aber gern in Bochum beim TH zur Hundeschule gehen da die dort eine Staffgruppe haben was ich persönlich für besser halte.Darüber werden wir gleich reden.Ich denke es wird sich der Kompromiss finden das ich in Bochum zur Hundeschule gehe und hier in Wuppertal dann den Verhaltenstest mache.Alles in allem habe ich den Eindruck das die Genehmingung hier zwar streng ist aber bis jetzt war immer alles sehr Sachlich und kompetent.Ich weiss auch das sie mich nicht zwingen könnte z.b. diese oder jene Hundeschule zu besuchen, ich weiss auch das sie einen Verhaltenstest aus Bochum anerkennen müsste usw..Aber warum sollte ich sowas juristisch durchsetzten?Ich denke wenn mein Hund in Bochum nach dem 2. Lebensjahr dort den Verhaltenstest besteht, besteht er ihn auch noch einmal hier im Tal und die Frau gibt Ruhe und hat ihr Gesicht gewahrt.Diplomatie ist doch erst mal der einfachere Weg als juristische Geplänkel welche die Amtsveterinärin nur zu strengerem Handeln bewegen würde.Weiteres gibts heute Abend wenn ich vom mt komme werde ich weiter berichten, Gruss Stephan
 
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