Folge - Wesenstests in Hessen durch VG Giessen gekippt - HV Nr. IV durchlöchert

Beckersmom schrieb:
Die Landesregierung ist gegen das Urteil vom VG Giessen in Berufung gegangen und diese wurde vom VGH-Kassel angenommen. Und ausgerechnet der 11. Senat, der das "Wahnsinnsurteil" im Januer 2004 gefällt hat, wird diesen Fall übernehmen :(

Bedeutet das etwa, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und ich besser schon mal einen Termin mit meinen Gutachter machen sollte? :rolleyes:
 
  • 29. April 2024
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Hi Fietz ... hast du hier schon mal geguckt?
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Fietz schrieb:
Bedeutet das etwa, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und ich besser schon mal einen Termin mit meinen Gutachter machen sollte? :rolleyes:

Ja, das Urteil ist NICHT rechtskräftig und beim Gedanken an den 11. Senat vom VGH Kassel krieg ich Magenweh.

Versuch einfach eine Verlängerung zu beantragen und wenn die nach dem WT fragen, dann beruf Dich einfach auf das Urteil. Zur Not kannste ja bei Gericht einstweiligen Rechtschutz beantragen und zur Not eine Verpflichtungsklage erheben. Die sind ja nun verpflichtet, Dir Deine Genehmigung zu verlängern. Und das landet dann ja eh beim VG Giessen.

Übrigens sind mir die 100 Euro für den Wesenstest relativ wurscht - mir geht's eher ums Recht ;)
 
Erstmal danke für die Info´s.
Zur Not ist gut. Ich glaube nicht das die das dann so einfach machen.
Einstweiligen RS und Verpflichtungsklage werde ich dann beantragen bzw. erheben müssen.
Aber weißte ich bin LKW-Fahrer, d.h. jeden Tag 12 Std. unterwegs. Und wenn ich dann an den Aufwand denke. Um dann den WT doch machen zu müssen, weil der 11. Senat mal wieder kein Recht spricht.
Hmm! Mal schauen.
 
Beckersmom schrieb:
Ja, das Urteil ist NICHT rechtskräftig und beim Gedanken an den 11. Senat vom VGH Kassel krieg ich Magenweh.

Hmm, ich war eben beim OA. Dort wurde mir vom zuständigen Sachbearbeiter gesagt, das der VGH Kassel schon entschieden hätte. Er hat mir zu verstehen gegeben, das Urteil wäre gefällt und dem Antrag der Landesregierung ist entsprochen worden.
Ich blicke hier so lamgsam nicht mehr durch. Hat der mich etwa verarscht? :sauer:
Wo gibt´s denn im WWW dazu noch Lektüre?
 
Fietz schrieb:
Hmm, ich war eben beim OA. Dort wurde mir vom zuständigen Sachbearbeiter gesagt, das der VGH Kassel schon entschieden hätte. Er hat mir zu verstehen gegeben, das Urteil wäre gefällt und dem Antrag der Landesregierung ist entsprochen worden.
Ich blicke hier so lamgsam nicht mehr durch. Hat der mich etwa verarscht? :sauer:
Wo gibt´s denn im WWW dazu noch Lektüre?

Sag mal, Fietz, wäre es möglich, dass Du Dein Ordnungsamt mal wegen des neuen WT unter Berücksichtigung des - noch nicht rechtskräftigen - Urteils von Giessen anschreibst?
Wäre schön, wenn man das was sie Dir mündlich mitgeteilt haben auch schriftlich haben könnte. Weshalb schreib ich Dir dann gerne per PN ;)
 
YVeONNEt schrieb:
Die Halteerlaubnis für meine Melina muss Ende des Monats verlängert werden - einen aktuellen Folgewesenstest hab ich schon vorliegen - möchte ihn aber vorerst nicht beim OA abgeben ;)

Hab mir gedacht: erstmal das OA ein bisschen nerven - kann ja nicht schaden :D
So, habe damals eine vorübergehende Haltungsduldung bescheinigt bekommen, bis zur Klärung meines Antrags ;) D.h. ich musste aktuell keine Gebühr beim OA zahlen - bisher.
Nun habe ich bescheid bekommen, dass das meinem Antrag leider nicht ensprochen wurde & ich den Wesenstest einreichen solle.
Das werde ich auch tun, allerdings nicht, ohne dem OA wieder Arbeit zu machen :D
Werde nun eine Haltererlaubnis von 4 (statt 2 Jahren) beantragen & eine Rückerstattung von Kosten ....
Mal schau'n was nun passiert :p
 
YVeONNEt schrieb:
So, habe damals eine vorübergehende Haltungsduldung bescheinigt bekommen, bis zur Klärung meines Antrags ;) D.h. ich musste aktuell keine Gebühr beim OA zahlen - bisher.
Nun habe ich bescheid bekommen, dass das meinem Antrag leider nicht ensprochen wurde & ich den Wesenstest einreichen solle.
Das werde ich auch tun, allerdings nicht, ohne dem OA wieder Arbeit zu machen :D
Werde nun eine Haltererlaubnis von 4 (statt 2 Jahren) beantragen & eine Rückerstattung von Kosten ....
Mal schau'n was nun passiert :p

Hallo,

nun sind schon ein paar Monate vergangen. Gibt es etwas neues von deinem Ordnungsamt, YVeOnNEt?
 
Wesenstest-Wiederholung nach 2 Jahren

Hallo!
Eine Stafford-Besitzerin müsste demnächst wieder mit ihrem Hund zum Wesenstest, weil 2 Jahre nach dem letzten wieder vorbei sind. Ihr Hund ist allerdings nie auffällig geworden und es gab ein Urteil vom VG Gießen ( 10 E 1882/04) sowie weitere vom Darmstädter Gericht, in denen geschrieben steht, dass ein einmaliger Wesenstest reicht und alle 2 jahre dieser nur bestätigt werden muss (Vorraussetzung ist, dass der Hund nicht auffällig wurde). Ich hab das Urteil meinem Vater, der Rechtsanwalt ist, gegeben und er meint, dass die Chancen, das auch bei dieser Besitzerin durchzusetzen nicht schlecht stehen, da es gesetzlich nicht geregelt ist, dass ein Wesenstest immer wiederholt werden muss.Wenn man eine Wesenstest-Aufforderung erhält, sollte man Widerspruch einlegen, und auf die entsprechenden Urteile verweisen.( bei Maulkorbzwang habe ich einen Vordruck gefunden: )
Der Besitzerin geht es nun nicht darum , für ihren einzelnen Hund das durchzusetzen, sondern dass mögichst viele SoKas-Besitzer Widerspruch erheben, und dann hoffentlich eine neue Regelung ( dann ohne die 2-jährige Wiederholung) gemacht wird. Dafür hofft sie auf eure Unterstützung.Es wäre schön, wenn möglichst viele mitmachen würden.

Mein Scanner ist zu schlecht, ich kann das Urteil leider nciht einscannen, da man dann nichts mehr erkennen würde, aber wenn es euch interessiert, kann ich es gerne jemanden zuschicken, der einen besseren Scanner hat und es dann ins Forum stellen kann.
Gruß
KS-Fan
 
Hi,

kommst du aus Hessen bzw. die Dame mit dem Staffordshire?

Gegen das Giessener Urteil wurde Berufung eingelegt. Solange da nichts entschieden ist, gilt die Reglung alle 2 Jahre Wesenstest , und so lange das in der "Schwebe" ist macht es auch nicht wirklich Sinn zu klagen :rolleyes: :unsicher: - so wurde uns das mitgeteilt.

Schreib' doch Beckersmom mal eine PN, die kann dir da genaueres sagen ;)
 
Hallo!
Ja, die Besitzerin und ich kommen beide aus Hessen ( Mühlheim am Main, liegt bei Offenbach).
Gut, dass du das mit der Berufung gesagt hast, werde mich mal schlau machen, ob es schon neuere Erkenntnisse gibt.Mein Vater hatte schon damit gerecht , dass es in die 2. Instanz geht, aber mitgekriegt hatten wir davon noch nichts.

Für alle, die es interessiert, hier der derzeitige Stand:

 
KS-Fan schrieb:
Hallo!
Ja, die Besitzerin und ich kommen beide aus Hessen ( Mühlheim am Main, liegt bei Offenbach).
Gut, dass du das mit der Berufung gesagt hast, werde mich mal schlau machen, ob es schon neuere Erkenntnisse gibt.Mein Vater hatte schon damit gerecht , dass es in die 2. Instanz geht, aber mitgekriegt hatten wir davon noch nichts.

Für alle, die es interessiert, hier der derzeitige Stand:


Nur mal anmerken wollte, das im Moment eine Änderung der VO im Gespräch ist und da wird der 2-jährige WT-Turnus dann festgeschrieben, ebenso wie das Zucht- und Vermehrungsverbot :(

Damit will man wohl einer evtl. Schlappe vor dem VGH begegnen...
 
im neuen "GESETZ" für rheinland-pfalz(welches die verordnung ablöste) muß lediglich innerhalb 2-3 monaten nach "anschaffung" eines sokas ein sachkundetest bzw. prüfung abgelegt werden und dann nie mehr, ausser der hund oder der besitzer wurden auffällig.das ist das einzig positive des neuen gesetzes.vorher mußte man ja alle 3 jahre einen neuen kompletten test absolvieren.ich wollte nämlich wieder mal klagen deswegen, dann machte mich aber der mensch auf dem ordnungsamt darauf aufmerksam, das dies nach dem neuen gesetz nicht mehr notwendig sei.es steht auch in dem kompletten gesetzestext nirgendwo mehr zu lesen. dies als anmerkung von einer rheinland-pfälzerin die einen soka damals als gerade alles heftig am kochen war bzgl der sokas,einen solchen aus einem hessischen th. zu sich nach rh.-pf. geholt hat. nur mit tausend auflagen und regelrechtem sicherheitstransport...... hätten nur noch die HSF GEFEHLT ( ICH ARBEITE IN DER FORENSIK IM HOCHSICHERHEITSHAUS::::::::::
 
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