Die Aktuelle - Hetzkampagne: Warum? Unser Staat erlaubt, was Leben zerstört

Bin eben erst auf diesen Fred gestoßen, da hatte ich die folgenden Zeilen bereits per "Kontakt" an die Zeitschrift abgeschickt. Ich bringe meinen Ömchen immer mal wieder ein Käsebblättchen mit, dieses aber mit Sicherheit nicht mehr.


Wollte ihren Chefredakteur zu seinem Editorial "beglückwünschen", lange habe ich nichts derart Reißerisches mehr gelesen. Wie kann man nur das Schicksal eines kleinen Kindes ausnutzen, um leichtgläubige Menschen zum Kampf gegen eine Hunderasse aufzurufen, mit unreflektierten Behauptungen?
Ich erwarte keine Antwort von Ihnen, konnte das Editorial aber nicht unkommentiert lassen, nachdem ich im Internet darauf gestoßen bin. Allerdings kann ich Ihnen versichern, dass die älteren Damen in meinem Umfeld ihr Blättchen nicht mehr lesen werden.
Katja R


@huntress, dein Brief ist klasse.
 
  • 17. Mai 2024
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Hi katjar ... hast du hier schon mal geguckt?
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Eines frag ich mich aber noch: Ist es denn jetzt sicher, dass er zu ner Straftat aufruft?

Das zu beurteilen, liegt nicht an uns, sondern am Staatsanwalt.

Kennt sich da jemand aus? Nicht dass wir hier was ins Rollen bringen und danach selbst dran kommen, weil wir ihn "zu unrecht" (ich meine im rechtlichen Sinne) anzeigen. :kp:

Wir zeigen ihn nicht zu Unrecht an, denn der Verdacht einer Straftat ist da. Schwarz auf Weiss. Ob der Staatsanwalt das genauso sieht oder das Verfahren einstellt, ist nicht unser Bier.
 
Der Tierschutzbund ist bei denen auch mit einer Zeitschrift gelistet, hier der Link zum Kontaktformular der Redaktion:

Sekretariat Ursula Birr: [email protected]

@Scotty, Consultani: danke fuer den Link zum Presseraat :hallo:
 
Dieses Käseblatt gehört zum Gong Verlag. Und jetzt ratet mal, welche Magazine die noch verlegen:
  • Ein Herz für Tiere
  • Hart voor Dieren
  • Partner Hund
  • Geliebte Katze
  • Aquarium live
  • Katzen extra
  • Das Deutsche Hundemagazin
  • Gesunde Tierliebe
  • du und das tier
Vielleicht sollte man mal die Chefredakteurin der "Ein Herz für Tiere" damit konfrontieren? E-mail: [email protected]

Würde mich mal interessieren, ob deren Herz auch die SoKas einschließt...

Falls nicht, den ganzen Verlag konsequent boykottieren.

hahah , ich fühle mich gerade verarscht , da werden sachen gegen sokas geschrieben , mit einer öffendlichen aufforderung zum mord der hunde und gleichzeitig bringen diese leute bzw. der verlag zeitschriften aus hundemagazin etc. mir platzt doch gleich der a++++ unglaublich :sauer:
 
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Verlag für die einzelnen Artikel verantwortlich ist bzw überhaupt deren Inhalt kennt.
Auch haben die Readkteure von "Ein HErz für Tiere" usw überhauptnicht´s mit dem Artikel zu tun.

Genausowenig wie eine Homepage verantwortlich ist für den Inhalt weiterführender Links, so kann ich mir denken, ist es auch mit einem Verlag ?!
 
Eines frag ich mich aber noch: Ist es denn jetzt sicher, dass er zu ner Straftat aufruft?

Das zu beurteilen, liegt nicht an uns, sondern am Staatsanwalt.

Kennt sich da jemand aus? Nicht dass wir hier was ins Rollen bringen und danach selbst dran kommen, weil wir ihn "zu unrecht" (ich meine im rechtlichen Sinne) anzeigen. :kp:

Wir zeigen ihn nicht zu Unrecht an, denn der Verdacht einer Straftat ist da. Schwarz auf Weiss. Ob der Staatsanwalt das genauso sieht oder das Verfahren einstellt, ist nicht unser Bier.

Ja Hovi, da hast du natürlich Recht. Ich habe nur vorhin folgenden Link gefunden, in dem mich folgendes zum stutzen gebracht hat:


----> dann auf Bürgerservice ---> Anzeige (evtl. Link kopieren..klappt irgendwie nicht)
...


Hinweis

Eine Anzeige kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Wer eine rechtswidrige Tat vortäuscht oder durch wissentlich falsche Angaben einen anderen zu unrecht verdächtigt, macht sich strafbar. ...
Wobei mir bei näherer Betrachtung gerade selbst auffällt, dass wir ja nicht "wissentlich falsche Angaben" machen und ihn dadurch zu unrecht anzeigen würden.

Da hab ich mir wohl umsonst Gedanken gemacht... :unsicher:

Dann bleibt nur noch die Frage offen ob wir Sammelanzeige erheben können?!
 
Hallo,

habe gerade auch was für den Presserat geschrieben, geht morgen zur Post. Eine Mail an diesen Chefredakteur spare ich mir...


Sehr geehrte Damen und Herren,

Herr Montel, Chefredakteur der Zeitschrift „die aktuelle“, bezeichnet in seinem Editorial der Ausgabe vom 12.07.08 die Halter von Pitbull-Terriern und in Verbindung mit seinen weiteren Ausführungen die Halter von Listenhunden (in seinem Jargon „Kampfhunde“) insgesamt als „Perverse“. Er unterstellt, dass Züchter dieser Hunderassen, sich das Recht herausnehmen, Mensch anfallende und Leben zerstörende Killerbestien heranzüchten und impliziert damit, dass ihnen Menschenleben gleichgültig seien . Damit greift er sowohl die Züchter als auch die Halter der Hunde in ihrer Ehre erheblich an (Pressekodex Ziffer 9).

Er lässt zudem jegliche journalistische Sorgfaltspflicht (Pressekodex Ziffer 2) vermissen, indem er in reißerischer Weise lediglich erklärt, jeder „Perverse“ könne einen „Kampfhund“ halten, nicht aber auf die gesetzlichen Regelungen für die Haltung gelisteter Hunde hinweist.

Er „vergisst“ zu erwähnen, dass es in Deutschland eine Vielzahl gänzlich unauffälliger und gut sozialisierter „Kampfhunde“ gibt, deren Halter verantwortungsbewusst und gesetzeskonform handeln, sondern bezieht sachlich falsch und einseitig Stellung.

Er erklärt er sein ausdrückliches Verständnis dafür, wenn zukünftig Selbstjustiz (von Herrn Montel auch als solche bezeichnet, so dass ausgeschlossen werden kann, dass er eine Notwehrhandlung meint) geübt und "Kampfhunde" auf offener Straße erschossen werden. Er geht dabei sogar so weit, dies als logische Konsequenz darzustellen. Jegliche gesetzliche Grundlagen scheinen ihn dabei nicht zu interessieren.

Mit freundlichen Grüßen
 
Ich nochmal,

eine Anstiftung zu einer Straftat ( § 26 StGB) setzt voraus, dass ein Anderer eine vorsätzliche rechtswidrige Tat begangen hat (Versuch oder Vollendung).

Kommt also wohl nicht in Betracht.

Wenn, dann wohl eher § 111 StGB oder § 130 StGB:

§ 111 StGB Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) 1Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. 2Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.

§ 130 StGB Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

Gruß
Struppel

PS: Pommel, jau, darfst du
 
Danke Struppel, dann geht das nachher auf die Reise!!

Meine Schreiben bisher:
Meine Antwort auf den Artikel:
Betreff: Editorial - die aktuelle - Beitrag: Warum? Unser Staat erlaubt, was Leben zerstört
An: [email protected]
CC: [email protected], [email protected], [email protected]
Datum: Freitag, 18. Juli 2008, 17:28
Bezugnehmend auf Ihren Beitrag im Editorial der Zeitschrift 'die aktuelle' moechte ich Ihnen mitteilen, dass eine Meldung an den Presserat wegen Verstosses gegen den Pressekodex Ziffer 9 (wegen erheblichen Angriffs der Ehre der Züchter als auch die der Halter der Hunde ) und Pressekodex Ziffer 2 ( Verletzung journalistischer Sorgfaltspflicht) ergeht.

Desweiteren behalten wir uns vor, gegen Sie Strafanzeige zu stellen wegen Verherrlichung von Selbstjustiz.

Sybille Teipel

Anhang: Beitrag im Editorial der Zeitschrift 'die aktuelle'

Und an den Tierschutzbund:

Betreff:
Redaktion du und das tier
Nachricht:
Die Zeitschrift 'du und das tier' ist aufgefuehrt in der Kontakt-Liste des Gong-Verlags.
Eine weitere Zeitschrift des Gong-Verlages ist 'die aktuelle'. Deren Chefredakteur hat im Editorial Unterstuetzung bei der Selbstjustiz gegenueber 'Kampfhunden' zugesagt -- Erschiessung auf offener Strasse!!!
Ein unglaublicher Artikel, aber bitte lesen sie selbst:
http://www.aktuelle.de/aktuelle/content/aktuelle_editorial.php
Finden Sie es angebracht, ihre Zeitschrift durch einen Verlag zu publizieren, der solche Artikel durch einen der Chefredakteure zulaesst?
Wie wollen Sie auf diesen 'Vorfall' reagieren? Werden Sie reagieren?
Im voraus dankend fuer Ihre Rueckantwort,
mfG,

 
klasse, Struppel!!
Gut geschrieben!

Ich hoffe, wir/ihr bekommt ne rückmeldung. bin mal gespannt, was draus wird.
Wie sieht das mit der sammelklage aus? kostet das was? kenn mich damit niciht aus. wenn würd ich das mit nem kleinen beitrag unterstützen wollen.
 
Struppel, es gibt auch die versuchte Anstiftung UND die Anstiftung zum Versuch... :crazy:



Allerdings hast Du recht, erstens muß bei der Anstiftung eine Tat zugrundeliegen (d. h. aufgrund dieses Artikels müßte nun einer losmarschieren und versuchen, einen Hund zu töten), und 2. passen § 111 und § 130 hier viel besser :) .

Dieses Forum sorgt doch immer wieder für die Auffrischung der Theoriekenntnisse :unsicher: .

Ich nochmal,

eine Anstiftung zu einer Straftat ( § 26 StGB) setzt voraus, dass ein Anderer eine vorsätzliche rechtswidrige Tat begangen hat (Versuch oder Vollendung).

Kommt also wohl nicht in Betracht.

Wenn, dann wohl eher § 111 StGB oder § 130 StGB:

§ 111 StGB Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) 1Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. 2Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.

§ 130 StGB Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
 
Gibt es hier Juristen?
Wenn ja, macht es Sinn solche Aussagen anzuzeigen und ihn vor Gericht zu zerren?
Darf ich das als Privatperson oder muss ein Verein hinter mir stehen?

Darf doch nicht sein, dass er Leser zu Straftaten auffordert.


Das habe ich auch gerade gedacht, für mich gehört dieser Mensch weggesperrt!!
 
Unter dem aktuelle-Link ist nun ein anderer Text.
Wo finde ich den hier relevanten Text wieder? Hat´s jemand kopiert?
 
Habe das ganze per Screenshot, allerdings auf der Arbeit, so dass ich es erst Montag hochladen könnte. Vllt. hat esjmd anders auch gesichert?
 
Oh, wenn man den Beitrag sogar am Wochenende rausgenommen hat, dann hat dort wohl jemand sehr kalte Füsse bekommen. Aber soll er ruhig schon mal anfangen, warme Strümpfe zu stricken.....
Viele Grüße
Trollmama
 
Hallo liebe Leute,

was dieser Depp von sicht gibt, ist wirklich unglaublich. Es ist indirekt eine oeffentlche Aufforderung zu Straftaten - wo kommen wir denn hin, wenn solche Typen damit durchkommen. Gibt's 'ne Sammelklage?

Kopfschuettelnde Gruesse - Mausi :wut:++
 
Oh, wenn man den Beitrag sogar am Wochenende rausgenommen hat, dann hat dort wohl jemand sehr kalte Füsse bekommen. Aber soll er ruhig schon mal anfangen, warme Strümpfe zu stricken.....
Viele Grüße
Trollmama

Glaube nicht, dass es an den Beschwerden lag, sondern daran, dass die aktuelle Version der Aktuellen auf den Markt kam. Schätze mal zeitgleich ist das Editorial der Zeitschrift auch im Internet online.
 
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