Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zu einer Vertragsklausel.
Das bezieht sich nicht nur auf NRW, aber ich musste das oben auswählen weil ich sonst diesen Beitag nicht einstellen kann und nicht weiß wo er sonst reinpasst.
Es handelt sich um einen Kaufvertrag (oder sagt man "Schutzvertrag" wenn man einen Welpen bezahlt und zu sich nimmt? Muss ich noch mal nachgucken, weiß ich jetzt nicht) über einen Welpen (die Rasse ist in Deutschland zur Zucht zugelassen, keine "Soka"-Rasse).
In dem Vertag steht unter anderem die Klausel dass der Züchter/Verkäufer so und so viele Jahre das Recht hat den Rüden für seine eigene Zucht einzusetzen.
Sprich der Rüde darf in dieser Zeit auch nicht kastriert werden.
Der Käufer hat sich damit mit seiner Unterschrift auch einverstanden erklärt.
Nun ist meine Frage: ist so eine Klausel überhaupt gültig oder nicht?
Ich weiß von Kastrations- und einigen anderen Klauseln dass sie nicht immer rechtens bzw. gültig sind, dass das aber die wenigsten wissen.
Bei der Klausel mit dem Deckrecht bin ich mir aber nicht sicher.
Was passiert wenn der jetzige Hundebesitzer den Rüden nicht zum Decken "rausrückt"?
Kann er dann verklagt werden?
Wie sehen die Strafen dann aus?
Wo kann ich etwas darüber nachlesen?
Bis jetzt habe ich nur rausgefunden dass sehr viele Züchter diese Klauseln verwenden, aber ob sie gültig sind oder nicht weiß ich immer noch nicht.
Bevor einer fragt: ja, der Vertrag wurde gründlich gelesen.
Es gibt andere Gründe warum ich das hinterfrage- auf diese Gründe möchte ich wenn es geht nicht genauer eingehen.
Wer weiß weiter?
ich habe mal eine Frage zu einer Vertragsklausel.
Das bezieht sich nicht nur auf NRW, aber ich musste das oben auswählen weil ich sonst diesen Beitag nicht einstellen kann und nicht weiß wo er sonst reinpasst.
Es handelt sich um einen Kaufvertrag (oder sagt man "Schutzvertrag" wenn man einen Welpen bezahlt und zu sich nimmt? Muss ich noch mal nachgucken, weiß ich jetzt nicht) über einen Welpen (die Rasse ist in Deutschland zur Zucht zugelassen, keine "Soka"-Rasse).
In dem Vertag steht unter anderem die Klausel dass der Züchter/Verkäufer so und so viele Jahre das Recht hat den Rüden für seine eigene Zucht einzusetzen.
Sprich der Rüde darf in dieser Zeit auch nicht kastriert werden.
Der Käufer hat sich damit mit seiner Unterschrift auch einverstanden erklärt.
Nun ist meine Frage: ist so eine Klausel überhaupt gültig oder nicht?
Ich weiß von Kastrations- und einigen anderen Klauseln dass sie nicht immer rechtens bzw. gültig sind, dass das aber die wenigsten wissen.
Bei der Klausel mit dem Deckrecht bin ich mir aber nicht sicher.
Was passiert wenn der jetzige Hundebesitzer den Rüden nicht zum Decken "rausrückt"?
Kann er dann verklagt werden?
Wie sehen die Strafen dann aus?
Wo kann ich etwas darüber nachlesen?
Bis jetzt habe ich nur rausgefunden dass sehr viele Züchter diese Klauseln verwenden, aber ob sie gültig sind oder nicht weiß ich immer noch nicht.
Bevor einer fragt: ja, der Vertrag wurde gründlich gelesen.
Es gibt andere Gründe warum ich das hinterfrage- auf diese Gründe möchte ich wenn es geht nicht genauer eingehen.
Wer weiß weiter?