Deckrecht gültig?

Ronja7

10 Jahre Mitglied
Hallo zusammen,


ich habe mal eine Frage zu einer Vertragsklausel.
Das bezieht sich nicht nur auf NRW, aber ich musste das oben auswählen weil ich sonst diesen Beitag nicht einstellen kann und nicht weiß wo er sonst reinpasst.

Es handelt sich um einen Kaufvertrag (oder sagt man "Schutzvertrag" wenn man einen Welpen bezahlt und zu sich nimmt? Muss ich noch mal nachgucken, weiß ich jetzt nicht) über einen Welpen (die Rasse ist in Deutschland zur Zucht zugelassen, keine "Soka"-Rasse).

In dem Vertag steht unter anderem die Klausel dass der Züchter/Verkäufer so und so viele Jahre das Recht hat den Rüden für seine eigene Zucht einzusetzen.
Sprich der Rüde darf in dieser Zeit auch nicht kastriert werden.
Der Käufer hat sich damit mit seiner Unterschrift auch einverstanden erklärt.

Nun ist meine Frage: ist so eine Klausel überhaupt gültig oder nicht?
Ich weiß von Kastrations- und einigen anderen Klauseln dass sie nicht immer rechtens bzw. gültig sind, dass das aber die wenigsten wissen.
Bei der Klausel mit dem Deckrecht bin ich mir aber nicht sicher.

Was passiert wenn der jetzige Hundebesitzer den Rüden nicht zum Decken "rausrückt"?
Kann er dann verklagt werden?
Wie sehen die Strafen dann aus?

Wo kann ich etwas darüber nachlesen?

Bis jetzt habe ich nur rausgefunden dass sehr viele Züchter diese Klauseln verwenden, aber ob sie gültig sind oder nicht weiß ich immer noch nicht.

Bevor einer fragt: ja, der Vertrag wurde gründlich gelesen.
Es gibt andere Gründe warum ich das hinterfrage- auf diese Gründe möchte ich wenn es geht nicht genauer eingehen.

Wer weiß weiter?
 
  • 28. April 2024
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Hi Ronja7 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Noch was zur Klarheit: der Vertrag wurde bereits abgeschlossen und der Käufer hatte sich mit seiner Unterschrift auch dazu bereit erklärt den Rüden zum Decken dem Züchter zur Verfügung zu stellen.

Es gibt bestimmte Gründe warum der Käufer das jetzt lieber nicht will und meine Frage ist ob man ohne Kastration aus dieser Klausel rauskommt.
 
Übereignung des Rüden an Ehefrau, Kinder? Wird im Vertrag auch geregelt sein aber diese Klausel (HUnd darf nicht verkauft werden, Züchter hat Vorkaufsrecht für 75 Euro :lol:) ist doch oft auch lächerlich oder? Kenne mich nicht aus aber wüsste es auch gerne, was man in dem Fall machen kann. Die Klauseln sind ja der Hammer bei den Züchtern. :rolleyes:
 
Nee, viele Züchter versuchen, sich so alle Optionen offen zu halten, aber wenn man einen Hund gekauft hat, ist es Eigentum und darüber darf der Vorbesitzer nicht mehr bestimmen.
Wenn ein Züchter sich tatsächlich einen Hund für die Zucht "warmhalten" will, gibt er den in "Co- Owner- schaft" ab. Aber dann gehört ihm der Hund ja auch noch zur Hälfte.
 
Also ich kenne diese "Co-Owner"-Schaften auch, aber meistens gingen diese mit einem erheblichen Preisnachlass einher. Wenn dein Bekannter also eine solche Vereinbarung eingegangen ist, dann hat er prinzipiell auch dafür einzustehen - hat noch was mit Handschlag und Ehrgefühl unter Käufer und Verkäufer zu tun.

Rein rechtlich kann ihm der Züchter rein gar nichts (solange er den vollen Kaufpreis gezahlt hat), da die meisten Klauseln ungültig sind.
 
Nein nein es ist nichts dergleichen!

Der Hund gehört voll und ganz dem Halter, es ist NUR die Deckrechtklausel die besagt dass der Züchter einige Jahre ein Recht darauf hat diesen Hund als Deckrüden einzusetzen, und zwar kostenlos.

Da sich Halter und Züchter aber mittlerweile absolut nicht mehr grün sind war eben meine Frage ob man da ohne "Zwangskastration" raus kommt.
Ich habe irgendwo im Hinterkopf dass es Klauseln gibt die nicht gültig sind .

Beispiel: man holt sich einen Hund im Tierheim und in einer Klausel steht dass man ihn nur bekommt wenn man ihn kastrieren lässt. Vor einigen Jahren haben wir mal in der Berufsschule gelernt dass diese Klausel und noch einige andere nichtig sind.
Und nun weiß ich nicht ob das bei dem Deckrecht genauso ist!
 
ich hab ja schon einige dusseligkeiten in kaufverträgen gesehen - aber das hier ist echt geil. :D womöglich soll der besitzer den hund auch noch auf seine kosten zur ZTP vorführen, dafür in einen verein eintreten und selbstverständlich auch alle tierärtzlichen untersuchungen auf seine rechnung an dem hund durchführen lassen?

weil ohne das alles wäre es ja kein deckrüde, den der verkäufer so dringend nochmal irgendwann benutzen will...

ich glaub echt, es hackt. mit dem vertrag würd ich zur feier des tages ne fette tüte drehen und mich entspannt zurücklehnen. :D :hallo:
 
@Crabat, wo kann ich das nachlesen? Ich brauche irgendeinen Beleg, ich muss was in der Hand haben!
Dann geht es mir wieder richtig gut....!

Wo wir gerade dabei sind, wie ist es mit der Klausel dass ich dem Züchter jeden Wohnortwechsel mitteilen muss UND dass ich wenn ich den Hund abgeben muss/will das dem Züchter melden muss und der neue Halter dem Züchter zusagen muss?

Es gibt Fehler die macht man nur einmal.......!
 
Herrje...ich glaube ich muss wirklch einen Anwalt zu Rate ziehen.

Im Rechtsforum wird mir gesgat dass die Klausel leider gültig ist.....allerdings habe ich immer noch keine Belege oder Ideen wo ich nachgucken kann!

Mir wurde vorgeschlagen dem Züchter einen Preis zu zahlen damit man ihn "freikaufen" kann.
Aber wie kann man etwas freikaufen was einem schon komplett gehört?

Bevor einer fragt: ja, der Kaufpreis war identisch zu allen anderen Welpen aus dem Wurf, aber nur dieser eine Rüde wurde mit der Deckrechtsklausel verkauft.
 
Noch eine Frage wisst ihr was ein Anwalt für diese eine Frage kostet?
 
also ganz ehrlich? recht hin oder her...

...das würde ich drauf ankommen lassen. wenn der vor der tür steht mit ner hündin würd ich ihm sagen, er soll nen abpfiff machen. soll er doch zusehen, wenn er meint, daß er recht hat. ;) und ich geh jede wette ein, daß der ganz schnell den schwanz einzieht und mit seiner hündin abzottelt.
 
Ich glaube ehrlich gesagt auch kaum dass er sich noch mal traut.

Aber wissen kann man nie und wenn ich etwas gegen ihn in der Hand habe würde ich mich weitaus besser fühlen.

Und wenn ich einen Anwalt für diese einzige Frage bezahlen muss dann ist es eben so.
Wenigstens wüsste ich dann dass ich nicht verpflichtet wäre diese so genannte Zucht unterstützen zu müssen.
 
Hi,
also ich würde wegen einer solchen "Nichtigkeit" nicht wirklich einen Anwalt konsultieren, denn durch das Kaufrecht müsste ja alles geregelt sein, da keine Sonderkonditionen (Preisnachlass etc.) gewährt wurden. Man stelle sich vor, jeder BMW-Händler würde in seine Verträge reinsetzen, dass man nach dem Kauf den Wagen für kostenlose Probefahrten zur Verfügung zu stellen hat.

Wenn deinem Bekannten wirklich "Bange" sein sollte, würde ich dem Hund über einen befreundeten TA ein "Rückenleiden" bescheinigen lassen - dann "darf" der gute Rüde gar nicht mehr auf eine Hündin.... ich stelle mir das Telefonat vor: "Neee, der Harro darf nicht zum Poppen rauskommen, der hat Rücken" *lach*

Ich kenn solche Klausel wie gesagt nur aus "Co-Owner"schaften und da steckt der Züchter auch im Nachhinein noch Geld rein und bezahlt dem Besitzer halt viele Dinge oder macht Dinge wie z.B. Austellungen, Fahrten für Untersuchungen etc.

Grundsätzlich würde ich mich zwar auf sowas nicht einlassen, aber ich kann es bei Tieren, die für die Zucht wirklich wertvoll sind schon verstehen.
 
Hallo,

es handelt sich schon um meinen eigenen Hund.
Ich wollte das nur so sachlich wie möglich schreiben deshalb geht es aus dem ersten Beitrag nicht hervor;)

Noch mal lasse ich mich auch nicht auf sowas ein- aus Fehlern lernt man.
 
Mir ist grad noch was eingefallen:
Gibt es keinen Verband für deine Rasse (Hund) über den du solche Fragen und Streitigkeiten klären lassen kannst?
Okay, plöd wenn dein Züchter da im Verein eine große Nummer ist, aber dann würde ich halt eine Etage höher gehen und beim VDH anfragen. Ist diese Rasse nicht beim VDH (FCI) anerkannt, brauchst du dir wohl noch weniger Sorgen machen, denn wer will dich rein rechtlich auf das "Deckrecht" eines Mischlings verklagen.
 
Also der Züchter ist vor einigen Jahren aus dem einzigen Verband in dem er je war ausgetreten.
Ich weiß nicht welcher Verband das war.

Ja ja ich weiß man soll nur "Papierhunde" kaufen, aber damals dachte ich noch ein Chihuahua dürfte laut Verband nicht schwerer sein als 1kg und so einen kleinen Chihuahua wollte ich nicht.
Das klingt komisch wo doch der Chihuahua mit Absicht der kleinste Hund der Welt ist, aber ich wollte einen kleinen Hund der kein Terrier ist und da blieb nicht viel Auswahl, deshalb habe ich mich damals für den Chihuahua entschieden .
Den Terrier wollte ich nicht weil ich Angst hatte dass er zuviel Jagdtrieb hat und meine Sittiche jagen würde.

Jetzt weiß ich einiges sehr viel besser und würde nicht mehr so handeln wie ich es getan habe!
Da ich nicht darüber nachgedacht habe dass bei Hunden ohne Verbandszüchter die Gefahr größer ist dass Agressionspotenziele oder andere unentdeckte Veranlagungen unbeabsichtigt mitvererbt werden können ging ich damals davon aus, dass es okay ist meinen Chihuahua dort zu kaufen: alles war sauber, die Hunde wuchsen im Haus auf, die Tiere wirkten gesund, wurden geimpft und entwurmt und nur mit Vertrag verkauft und die neuen Besitzer, also wir, mussten viele Fragen zu uns selber beantworten.

Außerdem war ich den Verbänden gegenüber skeptisch weil dort ja auch nicht nur gute Dinge passieren (Schäferhundrücken, Mopsnasen vielmehr Nichtnasen usw).
Ich habe damals leider nicht weiter gedacht.

Heute sage ich mir lieber eine robuste Rasse aus einem Verband!
Ich habe aus meinen Fehlern mehr als gelernt, leider oder besser gesagt zum Glück!

Dass auch ein Verband Chihuahuas bis zu drei Kilo zulässt wusste ich damals nicht.
Selbst wenn es anderes gewesen wäre hätte ich nicht so blöd sein dürfen und einen Welpen kaufen sollen bei dem man nur die Elterntiere kennt und nicht mehr weiß.
Das wird auch nicht noch mal vorkommen: der nächste Hund ist entweder ein Abgabehund oder, wenn es denn ein Welpe ist, einer mit Papieren.

Aber zurück zu deinem Beitrag!
Der Hund ist also ohne Papiere, aber reinrassig.
Hätten die Eltern Papiere würde er vielleicht auch anerkannt werden, denn er wiegt unter 3kg.
Allerdings ist der Fang wahrscheinlch ein bisschen zu lang für einen Chihuahua.
 
Ganz einfach, lass deinen Rüden kastrieren und sag dem Züchter er hatte etwas mit der Prostata und fertig. Was will der Züchter denn machen??? Vor Gericht würde er mit so etwas niemals durchkommen. Er will einfach nur vermehren oder verlangt er von dir auch, das du alle nötigen Untersuchungen an deinen Rüden durchführen lässt und selbst die Kosten dafür tragen sollst? Viele Klauseln in einem Vertrag sind eh nicht gültig und das wissen die Käufer leider nicht.
 
Ganz einfach, lass deinen Rüden kastrieren und sag dem Züchter er hatte etwas mit der Prostata und fertig. Was will der Züchter denn machen??? Vor Gericht würde er mit so etwas niemals durchkommen. Er will einfach nur vermehren oder verlangt er von dir auch, das du alle nötigen Untersuchungen an deinen Rüden durchführen lässt und selbst die Kosten dafür tragen sollst? Viele Klauseln in einem Vertrag sind eh nicht gültig und das wissen die Käufer leider nicht.

Das hab ich auch gedacht. Fakten schaffen und abwarten. Hat der Züchter sich denn überhaupt gemeldet und angekündigt, das er den Rüden einsetzen will?
 
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Naja - aber gerade weil es hier in NRW für Kategorie 1 das Vet-Amt sein muss, wird eben ein Test von woanders hier nicht unbedingt anerkannt. „Grundsätzlich gilt der Test“ stimmt also so nicht.
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