Und noch etwas ausführlicher:
Pressemitteilung
veröffentlicht am: 19.12.2002
Nach dem Gerichtsurteil zur Hundeverordnung: Klaus Buß: Keine Rückkehr zum alten Recht - Schutz der Bevölkerung hat auch künftig absoluten Vorrang
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur schleswig-holsteinischen Hundeverordnung bedeutet keine Rückkehr zum alten Recht. Darauf wies Innenminister Klaus Buß heute (19. Dezember) in Kiel hin. Rasselisten für gefährliche Hunde sind auch künftig nicht verboten. Allerdings hält das Bundesverwaltungsgericht eine landesgesetzliche Regelung für erforderlich. Es ließ jedoch erkennen, dass möglicherweise auch eine Verordnung ausreicht, wenn die vermutete Gefährlichkeit eines Kampfhundes im Einzelfall durch einen Test widerlegt werden kann.
Buß hat auf das Urteil umgehend reagiert. Die Ordnungsbehörden des Landes werden noch heute in einem entsprechenden Erlass darauf hingewiesen, dass der generelle Leinen- und Maulkorbzwang für Hunde der in Paragraph 3 Absatz 1 genannten Rassen bis auf weiteres nicht mehr gilt.
Der Minister kündigte eine genaue Prüfung des Urteils an. Erst danach werde man entscheiden, ob die Gefahrhundeverordnung überarbeitet oder der Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden in einem förmlichen Gesetz geregelt werden soll. Nach Ansicht des Ministers spricht viel für ein förmliches Gesetz. Diesen Weg habe auch Niedersachsen beschritten. In einem Gesetz würden Regelungen über besondere Pflichten der Hundehalter getroffen. Wer einen gefährlichen Hund besitze, müsse dann die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen und eine Haftpflichtversicherung abschließen. Auch ein so genannter Wesenstest sei in einem Gesetz zu verankern. Danach können Halter gefährlicher Hunde von Auflagen, wie beispielsweise dem Maulkorbzwang, befreit werden, wenn in einer Prüfung nachgewiesen werde, dass von dem Hund keine erhöhte Gefahr ausgehe.
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Na, dann genießt die neue Freiheit mal ausgiebig, ihr Schleswig-Holsteiner!