Bundesverwaltungsgericht 18.12.2002

Einfach Klasse klingt das!

Aber vorsichtshalber werde ich nachher noch den veröffentlichen Text lesen.

Vielleicht stellt den Text hier ja einer rein?

Mal nach mom schiele... :D :D :D
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  • 28. April 2024
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Hi Caro-BX ... hast du hier schon mal geguckt?
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Die Rassenliste wurde gekippt!!! Unter Individuell Gefährlich verstehe ich nur wenn der Hund egal welche Rasse einen natürliche Maß hinausgehende gefährdende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere vergleichbare Eigenschaft besitzen kann man Ihm mit der Verordnung begegnen?? Ist das richtig? oder nicht

Wär nett wenn mir einer das Juristen Deutsch übersetzten könnte!!
 
Ich lese das so, dass die Rasseliste nichtig ist, aber der Absatz 2 des § 3 Gültigkeit behält:

"(2) Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten ferner:

Hunde, die durch rassespezifische Merkmale, Zucht, Haltung, Ausbildung oder Abrichten eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihrer Wirkung vergleichbare, Mensch oder Tier gefährdende Eigenschaft, insbesondere Beißkraft und fehlende Bisslösung, besitzen,
Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah,
Hunde, die außerhalb des befriedeten Besitztums der Hundehalterin oder des Hundehalters wiederholt in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen haben,
Hunde, die ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben, und
Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh oder andere Tiere hetzen oder reißen.
(3) Über das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 2 entscheidet die örtliche Ordnungsbehörde. Zur Prüfung, ob es sich um einen gefährlichen Hund nach Absatz 1 oder Absatz 2 Nr. 1 handelt, kann die örtliche Ordnungsbehörde eine Vorführung des Hundes bei einer Tierärztin oder einem Tierarzt auf Kosten der Hundehalterin oder des Hundehalters anordnen. Sie kann bei gefährlichen Hunden die unveränderliche Kennzeichnung durch Tätowierung mit dem Großbuchstaben - "G" - im linken Ohr oder im linken Hinterschenkel anordnen.

(4) Hunde dürfen nicht durch Zuchtauswahl, Aufzucht, Haltung oder Ausbildung zu gefährlichen Hunden im Sinne des Absatzes 2 herangebildet werden."
 
Hi!

Bin kein Jurist, ganz im Gegenteil ;)
Ich verstehe das so: in SH ist die Rasseliste definitiv weg. Aber, wenn ein Hund der ehemaligen Liste individuell gefährlich ist, dann kann er auch Auflagen bekommen. Soll wohl bedeuten, dass Bulli & Co. nun keinen "Persilschein" haben, und im Einzelfall genau so behandelt werden müssen wie ein gefährlicher Hund jeder anderen Rasse. Bei der Verhandlung über MV muss jetzt Greifswald sein Urteil revidieren. Ätsch. Das ist immer peinlich, wenn man das Verfahren zurück bekommt, mit der Auflage, diesmal richtig zu arbeiten. Also in MV ist die Rassenliste de facto auch futsch, aber das kann noch etwas dauern. Wir müssen aber die "große" Begründung abwarten, und lesen, was die Anwälte darüber schreiben.

Prima. SH ist wieder Rasselistenfrei!

Micha
 
Hallo,
und wie ist es, wenn ein Hund an der Leine, sowie Michi , angriffslustig anderen Hunden gegenüber ist, aber noch niemanden gebissen hat??
Muß ich Michi trotzdem weiterhin einen Maulkorb umbinden, obwohl er den Wesenstest bestanden hat??
Kann mich jemand mal aufklären.

Gruß
Jeanette
 
Das klingt doch schon sehr gut :)

Besonders gefreut hat mich auch, daß eben in der Tagesschau ausdrücklich gesagt wurde, daß die Gefährlichkeit eines Hund nicht an der Rasse festgemacht werden kann - ich hoffe, daß wird noch oft wiederholt!
 
Original geschrieben von Josy
Hallo,
und wie ist es, wenn ein Hund an der Leine, sowie Michi , angriffslustig anderen Hunden gegenüber ist, aber noch niemanden gebissen hat??

Als gefährliche Hunde gelten nach Absatz 2:
"Hunde, die ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben".


Muß ich Michi trotzdem weiterhin einen Maulkorb umbinden, obwohl er den Wesenstest bestanden hat??
Kann mich jemand mal aufklären.

Wenn Michi nunmehr weder nach der für nichtig erklärten Rasseliste noch nach Absatz 2 als gefährlicher Hund gilt, entfallen auch die entsprechenden Auflagen und Pflichten. Ich würde aber erst einmal das schriftliche Urteil nebst Begründung abwarten.
 
Wolfgang, gute Frage.... Kann ich dir im Moment nicht beantworten.

Ich warte bis mir das Urteil schriftlich zugesendet wurde. Ansosnten kann ich mal in unserer letzten Urteilsbegründung nachschauen, die wurde ja bestätigt.

Für mich ist und war es so: Gefährliche Hunde kann man nicht an ihrer Rasse festmachen. Es muss individuell entschieden werden ob ein Hund (egal welcher Rasse) gefährlich ist.

Mom hat mir mit ihrem Anruf eine riesen Freude bereitet als sie mir die Nachrricht überbracht hat!

Meike die erstmal einen trinken geht :)
 
Original geschrieben von Wolfgang
Ich lese das so, dass die Rasseliste nichtig ist, aber der Absatz 2 des § 3 Gültigkeit behält:

"(2) Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten ferner:

Hunde, die durch rassespezifische Merkmale, Zucht, Haltung, Ausbildung oder Abrichten eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihrer Wirkung vergleichbare, Mensch oder Tier gefährdende Eigenschaft, insbesondere Beißkraft und fehlende Bisslösung, besitzen,
Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah,
Hunde, die außerhalb des befriedeten Besitztums der Hundehalterin oder des Hundehalters wiederholt in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen haben,
Hunde, die ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben, und
Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh oder andere Tiere hetzen oder reißen.
(3) Über das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 2 entscheidet die örtliche Ordnungsbehörde. Zur Prüfung, ob es sich um einen gefährlichen Hund nach Absatz 1 oder Absatz 2 Nr. 1 handelt, kann die örtliche Ordnungsbehörde eine Vorführung des Hundes bei einer Tierärztin oder einem Tierarzt auf Kosten der Hundehalterin oder des Hundehalters anordnen. Sie kann bei gefährlichen Hunden die unveränderliche Kennzeichnung durch Tätowierung mit dem Großbuchstaben - "G" - im linken Ohr oder im linken Hinterschenkel anordnen.

(4) Hunde dürfen nicht durch Zuchtauswahl, Aufzucht, Haltung oder Ausbildung zu gefährlichen Hunden im Sinne des Absatzes 2 herangebildet werden."

Der Satz stört mich etwas, ansonsten klingt es saugut :D
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Ich frage mich, ob das BVerwG den § 3 (2) wirklich in vollem Umfang als rechtsgültig erachtet hat.

Der Passus

"Hunde, die durch rassespezifische Merkmale, [...] eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihrer Wirkung vergleichbare, Mensch oder Tier gefährdende Eigenschaft, insbesondere Beißkraft und fehlende Bisslösung, besitzen"

beinhaltet ja quasi die Begründung für die als nichtig befundene Rasseliste. Wenn dies weiterhin gültig sein sollte, widerspräche das doch dem Tenor des Urteils.

Wie gesagt: Urteil nebst Begründung abwarten.
 
*grübel* *grübel*

Ich werd morgen Thomas Henkenjohann mal anrufen. Der und die Anwälte von HuH waren schließlich dabei und werden das Urteil schon zu deuten wissen ;)

Übrigens fand ich den Fernsehbeitrag sehr gut:)
 
Beim Norddeutschen Rundfunk, Abteilung Schleswig-Holstein, gibt es auch nichts ausführliches.
Prozesse, Tiere, Bundesgerichte
Bundesgericht kippt erneut Rasselisten in Kampfhundeverordnungen

Die Rasselisten in den Kampfhundeverordnungen von Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sind rechtswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwochabend wesentliche Teile der Verordnungen für nichtig erklärt. Damit setzte der 6. Senat seine bisherige Rechtsprechung fort. Danach darf aus der Rasse eines Hundes allein nicht schon auf dessen Gefährlichkeit geschlossen werden. Aus diesem Grund hatte der Senat im Juli die niedersächsische Verordnung gekippt.

2002-12-18 - 18:35:56


Bei der HAZ habe ich mal im Newsticker geschaut:
Bundesgericht kippt erneut Rasselisten in Kampfhundeverordnungen

Leipzig (dpa) - Die Rasselisten in den Kampfhundeverordnungen von Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sind rechtswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Abend wesentliche Teile der Verordnungen für nichtig erklärt. Damit setzte der 6. Senat seine bisherige Rechtsprechung fort. Danach darf aus der Rasse eines Hundes allein nicht schon auf dessen Gefährlichkeit geschlossen werden. Aus diesem Grund hatte der Senat im Juli die niedersächsische Verordnung gekippt.
18.12.2002 19:50 MEZ


Ooops.. sehe ich erst hinterher, dass der NDR und die HAZ beide direkt bei DPA abschreiben, wortwörtlich identisch...
Immerhin ist die dpa-Meldung sachlich.


Hier etwas ausführlicher vom MDR:
Urteil zu Kampfhunde-Verordnungen

Rasselisten nicht erlaubt
Die Gefährlichkeit eines Hundes darf nicht allein aus seiner Rasse hergeleitet werden. Wie das Bundesverwaltungsgericht erneut entschied, darf die Rasse aber zum Anlass für eine individuelle Gefährlichkeit genommen werden. Damit kippten die Richter nach der niedersächsischen nun auch die Kampfhundeverordnung von Schleswig-Holstein. Auch die Rasseliste in der Verordnung von Mecklenburg-Vorpommern ist mit dem Urteil nichtig.
Quelle: MDR
Die Rasse kann Anlass für eine individuelle Prüfung sein
Bedeutung der genetischen Anlagen nicht gesichert

Die Richter erklärten wie bei ihren vorhergehenden Urteilen, wissenschaftlich sei bislang nicht ausreichend geklärt, welche Bedeutung die genetische Veranlagung als Ursache für Attacken hat. Es müsse das Verhältnis zu anderen Ursachen wie Erziehung und Ausbildung geklärt werden. Trotzdem bestehe der Verdacht, dass bestimmte Rassen gefährlich seien. Deshalb könne die Rasse zumindest Anlass für eine individuelle Prüfung sein.
Wesenstest könnte Erkenntnisse bringen

Um die Gefährlichkeit verschiedener Hunderassen zu erforschen, ist nach Ansicht des Gerichts möglicherweise der in Mecklenburg-Vorpommern vorgesehene Wesenstest geeignet. Die Hundehalter können die angenommene Gefährlichkeit ihres Tieres prüfen lassen. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald muss entscheiden, ob der Test für eine verlässliche Erforschung der Gefährlichkeit geeignet ist. Ist das der Fall, dann könnte die Rasseliste doch zulässig sein.
18.12.2002 | 22:45


18.12.2002: Kampfhundeverordnung des Landes ungültig
Gerichtsurteil

Kampfhundeverordnung des Landes ungültig
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat die Kampfhundeverordnung des Landes aufgehoben. Das Gericht gab damit der Klage des Besitzers eines American-Staffordshire-Bullterriers recht. Die Richter stellten laut Gericht bereits vergangene Woche fest, dass die Auflistung der Hunderassen auf dem Kampfhunde-Index des Landes willkürlich sei. Sie gründe sich ausschließlich auf die Rassezugehörigkeit. Ob ein Hund gefährlich sei, hänge aber auch von der Erziehung ab.

Jetzt gilt Gefahrabwehrverordnung

Innenminister Jeziorsky teilte mit, das Gericht habe eine bloß formal begründete Entscheidung getroffen. Danach könne das Auflisten von Hunderassen nicht im Rahmen einer Verordnung, sondern nur auf dem Wege der Gesetzgebung erfolgen. Das Ministerium prüfe noch, auf welche Weise der Schutz vor gefährlichen Hunden künftig geregelt werde.

Jeziorsky stellt per Erlass klar, dass jetzt das Gefahrabwehrrecht zur Geltung komme. Im Rahmen dieses Rechts können Polizei und Ordnungsbehörden auch ohne gesetzliche Grundlage oder eine Verordnung handeln, wenn ein Hund gefährlich zu werden droht. Die gekippte Verordnung hatte gefordert, Tiere bestimmter Rassen zu registrieren, per Chip zu kennzeichnen und ihre Halter einer Zuverlässigkeitsprüfung zu unterziehen.
18.12.2002 | 10:13
 
Ups wir feuen uns natürlich auch rießig:D :D :D :)

Da ich mich da nicht so intensiv mit befasse wie andere hier habe ich gedacht ich frag mal blöd nach
Wann der denn wieder ohne maulkorb laufen könnte

Aber es wird doch so lange dauern bis Herr Buss hier für SH zustimmt oder?:rolleyes:
 
Ups Wolfgang, hatte irgednwie hinter deiner Aussage "Ich lese das so, dass die Rasseliste nichtig ist, aber der Absatz 2 des § 3 Gültigkeit behält:" im Freudenrausch ein Fragezeichen gesehen ;)

Lilliy, der Buss hat da nix zuzustimmen (was er auch nie tun würde), er hat sich mit dem Gercihtsurteil abzufinden, auch wenn er das nicht tun wird.

Nach ZUstellung des Urteils ist es meiner Meinung nach gültig.

Lieben Gruß
Meike
 
Original geschrieben von Meike
Nach ZUstellung des Urteils ist es meiner Meinung nach gültig.

Wenn kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann, tritt die Rechtskraft bereits mit der Verkündung des Urteils ein.
 
Kampfhundeverordnung

Gericht kippt Rasseliste aus Schleswig-Holstein

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig

erstellt 18.12.02, 22:35h, aktualisiert 22:35h

Leipzig/dpa. Das Land Schleswig-Holstein darf in seiner Kampfhundeverordnung die Gefährlichkeit eines Hundes nicht allein aus der Rasse des Tieres herleiten. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwochabend. Allerdings darf das Land die Rasse eines Hundes zum Anlass für eine individuelle Prüfung zur Gefährlichkeit nehmen. Das Gericht hatte im Juli bereits die niedersächsische Verordnung wegen der Rasseliste gekippt.
Welche Bedeutung das Urteil für die Verordnung Mecklenburg- Vorpommerns hat, ließen die Richter noch offen. Darüber müsse das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes entscheiden. Zunächst hatte das Gericht mitgeteilt, dass die Rasselisten in den Verordnungen beider Bundesländer nichtig sind.

Mit dem Urteil erklärten die Leipziger Richter erneut die so genannte Rasseliste für rechtswidrig und damit wesentliche Teile der Verordnung Schleswig-Holsteins für nichtig. Damit setzte der 6. Senat seine bisherige Rechtsprechung fort. Es sei wissenschaftlich noch nicht ausreichend geklärt, welche Bedeutung der genetischen Veranlagung eines Hundes als Ursache für Beiß-Attacken im Verhältnis zu anderen Ursachen wie Erziehung und Ausbildung zukomme, erklärten die Bundesrichter erneut.

Es bestehe aber der Verdacht, dass von bestimmten Rassen eine Gefahr ausgehe, erklärte der Senat. Darum sei es legitim, Hunde, die über das natürliche Maß hinausgehend Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder vergleichbare Eigenschaften besäßen, als gefährlich zu bezeichnen. «Rassegesichtspunkte können zumindest Anlass für eine individuelle Prüfung sein», sagte der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Franz Bardenhewer. Damit widersprach das Bundesgericht dem Oberverwaltungsgericht Schleswig, das die Verordnung auch in diesem Punkt für nichtig erklärt hatte. Für die Landesregierung stellt dies einen Teilerfolg ihrer Revision dar.

Zur Erforschung der Gefahr ist nach Ansicht der Bundesrichter möglicherweise die Verordnung Mecklenburg-Vorpommerns geeignet, die einen Wesenstest vorsieht. Durch ihn haben Hundehalter die Möglichkeit, die angenommene Gefährlichkeit des Hundes überprüfen zu lassen und das Gegenteil zu beweisen. Nach Auffassung des Vorsitzenden Richters des 6. Senats, Franz Bardenhewer, ist die Verordnung damit deutlich milder als die anderer Länder.

Ob der Wesenstest tatsächlich für eine verlässliche Erforschung der Gefahr geeignet und damit die Rasseliste möglicherweise zulässig ist, ließen die Leipziger Richter jedoch offen. Diese Prüfung müsse auf Landesebene durch das OVG Greifswald erfolgen, da es sich um Landesrecht handele. Auf Grundlage des bisherigen OVG-Urteils sei eine abschließende Beurteilung durch das Bundesverwaltungsgericht nicht möglich. Auch die Frage, ob die vorgesehene Kennzeichnung von gefährlichen Hunden geeignet sei, müsse auf Grundlage des Landesrechts entschieden werden.

Quelle:
 
Und was heißt das nun in Klartext:rolleyes:
Wann könnten die Hunde nun wieder ohne Maulkorf laufen?:rolleyes: Blicke bald nicht mewhr durch:unsicher:
 
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