Bundesverwaltungsgericht 18.12.2002

Unter Vorbehalt (weil zuverlässige Infos aus der mündlichen Verhandlung und die Urteilsbegründung noch nicht vorliegen:(

Mit der gestrigen Verkündung des Urteils sind alle auf der Rasseliste basierenden besonderen Auflagen, Verbote und Verpflichtungen nichtig geworden, also auch der Maulkorbzwang.
 
  • 28. April 2024
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Im ersten Moment hört sich das natürlich alles toll an. Aber was kommt jetzt? Welche Auswirkungen hat das praktisch? Und was meint Ihr wird in den anderen Bundesländern passieren? Ich will mich freuen, aber irgendwie kann ich es noch nicht, weil sich bei mir Fragen über Fragen auftürmen. :verwirrt:
 
Hallo,

ich sehe das alles noch nicht soo rosig, denn:
. Allerdings darf das Land die Rasse eines Hundes zum Anlass für eine individuelle Prüfung zur Gefährlichkeit nehmen

(ich bekomme das mit dem Zitiren nicht so hin, kann mir mal einer erklären wie das funtz?:(D

das bedeutet für mich, das unsere Hunde(Rassen) jetzt auch einen Wesenstest machen müssen, oder sehe ich das falsch?
:verwirrt:

MFG Bullimanu
 
Original geschrieben von Bullimanu

das bedeutet für mich, das unsere Hunde(Rassen) jetzt auch einen Wesenstest machen müssen, oder sehe ich das falsch?
:verwirrt:


Genau deshalb will ich Thomas anrufen ;) Hört sich für mich schon so an, als dürften sie von bestimmten Hunderassen einen Wesenstest verlangen, der die "vermutete" Gefährlichkeit widerlegt.

So hat auch das BVerwG in seinem Urteil zur NS-VO argumentiert. Sie hätten noch Verständnis für eine VO gehabt, die von Hunden bestimmter Rassen einen WT verlangt, nach Bestehen desselben es allerdings keinerlei Auflagen mehr zur Haltung des Hundes gibt.

Ich werd Thomas erst heute Abend anrufen - ich denke mal, der ist heute den ganzen Tag noch halbtot ;)
 
Das Bundesverwaltungsgericht kippt die Rasseliste der schleswig-holsteinischen Kampfhundeverordnung


Die Rasseliste in der Kampfhundeverordnung von Schleswig-Holstein ist rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Abend entschieden. Es heißt, daß aus der Rasse eines Hundes nicht allein auf die Gefährlichkeit des Tieres geschlossen werden darf. Damit hat das Gericht seine bisherige Rechtssprechung fortgesetzt. Bereits im Sommer ist die niedersächsische Verordnung gekippt worden. Allerdings kann Schleswig-Holstein aufgrund der Rasse die Gefährlichkeit eines Hundes individuell prüfen.

Eben geles auf der RSH Seite im Netz
 
Mom, vergib mir, aber ich hatte keine Ruhe und habe deshalb Herrn Henkenjohann angerufen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass man noch nichts Endgültiges sagen kann. Zumindest möchte Herr Henkenjohann kein offizielles Statement abgeben, bevor die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, und das kann durchaus noch zwei Monate dauern.

Hinsichtlich der Revision des Landes SH gegen die Nichtigkeitserklärung der Rasseliste durch das OVG gab es das merkwürdige Ergebnis, dass der Revision aus formalen Gründen bei einigen Rassen der Liste stattgegeben wurde und bei anderen nicht. So wurde die Revision hinsichtlich des AmStaff verworfen, hinsichtlich des APBT wurde ihr aber stattgegeben, weil es hier an einem Kläger fehlte. Im Ergebnis dürfte aber davon auszugehen sein, dass die Rasseliste insgesamt als nichtig anzusehen ist. Im Falle Niedersachsen war es ja ähnlich und hier hat der Vorsitzende die Gesamtnichtigkeit der Liste durch eine spätere Erklärung herausgestellt.

Was nun die Gefährlichkeit von Hunden aufgrund rassespezifischer Merkmale gemäß Absatz 2 anbelangt, hatte Herr Henkenjohann den Eindruck, dass das Gericht hierin keineswegs nur Spezifika wie Beißkraft und fehlende Bisslösung, sondern auch Größe und Gewicht eines Hundes berücksichtigt sehen will. Es wäre Kaffeesatzleserei, wenn man vorhersagen wollte, wie sich das letztlich in der Praxis auswirken wird.

Also erst mal abwarten.
 
Original geschrieben von Wolfgang

So wurde die Revision hinsichtlich des AmStaff verworfen, hinsichtlich des APBT wurde ihr aber stattgegeben, weil es hier an einem Kläger fehlte.


Hallo Wolfgang,

entschuldige bitte meine blöde Frage aber heißt das im Klartext: AmStaff von der Liste runter, APBT nicht da kein Kläger? Aber es war doch auch kein Bulli Besitzer Kläger... *Grübel*

Ich bekomm langsam aber sicher ein ganz flaues Gefühl im Magen...

Lieben Gruß
Meike
 
Also wieder warten:( Dann warten wir bis Herr Buß es duchs Radio gibt wenns heißt nun darf der Maulkorb und die Leine ab,wenn die ernsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind:(

Ist wohl das beste:rolleyes:
 
Lilly das wird er nicht sagen, eher wie Bartels die Leute mit Falschinfos überfluten

Wenn ich das Urteil hab dann ist es für mich so weit, da kann der Buss sagen was er will!

Ich bin heute in der Firma übrigens nett begrüßt worden: Wegen dir können die Bestien jetzt weiter töten - vielen Dank!

Ich weiß das es nicht meine "Schuld" alleine ist, ich weiß das die Luete einfach nur keine Ahnung haben und auf dem Niveau von Bildzeitungslesern sind, aber es tut weh...

:( Sowas schmerzt wirklich und die Freude ist nach den paar Stunden seit Erhalt der Nachricht auch wie weggeblasen...
 
Original geschrieben von Meike



Hallo Wolfgang,

entschuldige bitte meine blöde Frage aber heißt das im Klartext: AmStaff von der Liste runter, APBT nicht da kein Kläger? Aber es war doch auch kein Bulli Besitzer Kläger... *Grübel*

Ich bekomm langsam aber sicher ein ganz flaues Gefühl im Magen...

So ist es Meike, der Revision wurde hinsichtlich des Bullis mangels Klägers aus formalen Gründen ebenfalls stattgegeben. Dennoch ist wie im Falle Niedersachsen wohl von der Gesamtnichtigkeit der Rasseliste auszugehen:

"Schreiben des Vorsitzenden des 6. Senats des BVerwG, Herrn Dr. Bardenhewer, bestätigt unsere Rechtsauffassung.

"Es trifft zwar zu, dass das Bundesverwaltungsgericht aus prozessualen gründen (das Gericht ist an die von den beteiligten in zulässiger Weise gestellten Anträge gebunden) über die §§ 1 und 2 der gesamten Verordnung nicht insgesamt, sondern nur teilweise entschieden hat.......
"

Quelle:
 
Ich bin heute in der Firma übrigens nett begrüßt worden: Wegen dir können die Bestien jetzt weiter töten - vielen Dank!

und noch viel netter wär's, wenn's mal Hirn regnen würde!

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LG
Carmen
 
Original geschrieben von Wolfgang
Mom, vergib mir, aber ich hatte keine Ruhe und habe deshalb Herrn Henkenjohann angerufen.



00000646.gif


Wer issen dieser "Hörr" überhaupt?
 
Eben in den nachrichten auf RLT 18.00 Uhr sagt er mehr oder weiger dazu :( Gekippt ok. aber man müsse die Bevölkerung trotzdem schützen drum wird er sich schnell was einfallen lassen eine neue Verordnung oder er war sehr für ein Bundeseinheitliches Gesetz:rolleyes:

Nun heißt es wieder warten:motz: :motz: :motz: :motz: :motz:
 
Vielleicht hilft Euch das ja weiter ....

Nach Gerichtsurteil kein Leinenzwang mehr für Kampfhunde

Kiel (dpa) - Der generelle Leinen- und Maulkorbzwang für so genannte Kampfhunde ist in Schleswig-Holstein bis auf weiteres aufgehoben. Damit reagierte Innenminister Klaus Buß (SPD) am Donnerstag auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Vorabend.

Danach darf das Land in seiner Verordnung die Gefährlichkeit eines Hundes nicht allein aus der Rasse des Tieres herleiten. Die Rasse kann allerdings zum Anlass für eine individuelle Gefährlichkeitsprüfung genommen werden.

Mit dem Urteil haben die Leipziger Richter wesentliche Teile der schleswig-holsteinischen Verordnung für nichtig erklärt. Es sei wissenschaftlich noch nicht ausreichend geklärt, welche Bedeutung der genetischen Veranlagung eines Hundes als Ursache für Beiß-Attacken im Verhältnis zu anderen Ursachen wie Erziehung und Ausbildung zukomme, heißt es darin. Es bestehe aber der Verdacht, dass von bestimmten Rassen eine Gefahr ausgehe.

Das Urteil bedeute aber keine Rückkehr zum alten Recht, sagte Buß. "Rasselisten für gefährliche Hunde sind auch künftig nicht verboten." Es sei zu entscheiden, ob die Verordnung überarbeitet oder der Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden in einem förmlichen Gesetz geregelt werden solle.


Quelle:Märkische Allgemeine Politik 19.12.2002 16:39
 
Und noch etwas ausführlicher:

Pressemitteilung

veröffentlicht am: 19.12.2002

Nach dem Gerichtsurteil zur Hundeverordnung: Klaus Buß: Keine Rückkehr zum alten Recht - Schutz der Bevölkerung hat auch künftig absoluten Vorrang

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur schleswig-holsteinischen Hundeverordnung bedeutet keine Rückkehr zum alten Recht. Darauf wies Innenminister Klaus Buß heute (19. Dezember) in Kiel hin. Rasselisten für gefährliche Hunde sind auch künftig nicht verboten. Allerdings hält das Bundesverwaltungsgericht eine landesgesetzliche Regelung für erforderlich. Es ließ jedoch erkennen, dass möglicherweise auch eine Verordnung ausreicht, wenn die vermutete Gefährlichkeit eines Kampfhundes im Einzelfall durch einen Test widerlegt werden kann.

Buß hat auf das Urteil umgehend reagiert. Die Ordnungsbehörden des Landes werden noch heute in einem entsprechenden Erlass darauf hingewiesen, dass der generelle Leinen- und Maulkorbzwang für Hunde der in Paragraph 3 Absatz 1 genannten Rassen bis auf weiteres nicht mehr gilt.

Der Minister kündigte eine genaue Prüfung des Urteils an. Erst danach werde man entscheiden, ob die Gefahrhundeverordnung überarbeitet oder der Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden in einem förmlichen Gesetz geregelt werden soll. Nach Ansicht des Ministers spricht viel für ein förmliches Gesetz. Diesen Weg habe auch Niedersachsen beschritten. In einem Gesetz würden Regelungen über besondere Pflichten der Hundehalter getroffen. Wer einen gefährlichen Hund besitze, müsse dann die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen und eine Haftpflichtversicherung abschließen. Auch ein so genannter Wesenstest sei in einem Gesetz zu verankern. Danach können Halter gefährlicher Hunde von Auflagen, wie beispielsweise dem Maulkorbzwang, befreit werden, wenn in einer Prüfung nachgewiesen werde, dass von dem Hund keine erhöhte Gefahr ausgehe.


Verantwortlich für diesen Pressetext:
Thomas Giebeler, Innenministerium,
Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel
Tel: 0431/988-3007, Fax: 0431/988-3003,
E-Mail:p[email protected]

Quelle:

Na, dann genießt die neue Freiheit mal ausgiebig, ihr Schleswig-Holsteiner!
 
Laut RSH (Radio Schleswig-Holstein) sollen Hundehalter gewisser Hunderassen auf ihre Sachkunde geprüft werden und eine Haftpflichtversicherung muss nachgewiesen werden.

Gruß Sandra
 
Hallo:hallo:

Habe eben mit dem Minnisterium in Kiel gesprochen und die haben mir bestätigt das meine Hunde:D nicht mehr mit Leine und Maulkorb laufen müssen:D
Die nötigen bestätigungen gingen gestern noch an die Ordnungsämter in SH raus:D
Polizei weiß auch bescheid:)

Nun haben die Hunde das schönste Weihnachtsgeschenk:D:D
bekommen:)
 
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