Beibehaltung des Dispensierrechts der Tierärzte

Eigentlich hatte ich geschrieben, dass mich beide Seiten nicht logisch nachvollziehen kann und einfach tiefer einsteigen müßte, um urteilen zu können.
Alles weitere war nur reagieren, weil der Standpunkt wohl nicht so ganz akzeptiert wurde.
Deine Standpunkte sind schon deshalb nicht zu "akzeptieren", weil du jedesmal die Humanmedizin ins Spiel bringst. Und genau deshalb meine Fragen, die du leider nicht beantwortet hast.
Ich kann keine Petition unterschreiben, wenn ich mir den Sachverhalt nicht genau angeschaut habe, zumal dann noch solche unwirklichen Horrorszenarien kamen, wie, der TA hätte dann gar nichts mehr in der Praxis und könnte Notfälle nicht versorgen. Da fragt man sich schon, ob irgendjemand das ernst meint.

Vielleicht liest du nur selektiv, aber wo stand, dass ein TA gar nichts mehr in der Praxis hätte, wenn das Dispensierrecht für ihn aufgelöst würde? Dieses Recht beinhaltet u.a. aber nunmal auch schon das Lagern von Arzneimitteln und definitiv muss man sich dann darüber Gedanken machen, ob ein Tierarzt dann auch zukünftig immer alle Medikamente vorrätig (kommt von Vorrat, den er ja dann nicht mehr haben dürfte ;) ) hat, die er im Notfall braucht. Großzügig eindecken, damit er das ausschließen kann, dürfte er sich dann nämlich auch nicht mehr.

Ich sehe ein, dass einiges umständlicher werden könnte, die Verschlechterung der Versorgung der Tiere sehe ich mit dem augenblicklichen Wissensstand nicht so recht.

Das hat Gaby ja netterweise nochmal aufgedröselt, stand aber wie sie auch anmerkte alles schon in dem Link der TA- Praxis, den ich eingestellt hatte.

(Z.B. mit dem verweisen darauf, Nierendiätfutter dürften nur TA verkaufen, dto. die nicht rezeptpflichtigen Medikamente, wie eben Karsivan, Metacam oder auch Phosphatbinder bekäme man nur n der TA-Praxis:rolleyes:)

Was aber doch mit der bestehenden Gesetzeslage oder deren Aufhebung überhaupt gar nichts zu tun hat. Wo du freiverkäufliche Medikamente kaufst, ist schon jetzt bei bestehender Gesetzeslage ganz allein deine Entscheidung. Hat also mit dem hier angesprochenen Thema nicht mal am Rande zu tun, denn ob das Dispensierrecht nun bestehen bleibt oder nicht, hat überhaupt keinen Einfluss auf ohnehin frei verkäufliche Präparate.

Die Rezeptgebühr würde übrigens nicht anfallen, wenn das Rezept nach einer Untersuchung des Tieres ein verordnetes Medikament betrifft.
Eine Rezeptgebühr mußt du nach der GOÄ beim Menschen auch nur zahlen, wenn du den Arzt ausschließlich zur Ausstellung des Rezepts Anspruch nimmst.
(Und genau diese Behauptungen, Rezeptgebür bei Behandlung, gar keine Medikamente mehr in der Praxis mit Horrorszenario, dass Notfälle nicht behandelt werden können sind ein Grund für mich zu sagen, um dafür oder dagegen zu stimmen, müßte ich mehr Zeit in diese Sache investieren.)

Da tust du schon wieder, was ich oben schon geschrieben hatte. Lies dir nochmal den Link durch, da stehen auch die Angaben zur Gebühr für ein Rezept beim Tierarzt. Denn ein TA rechnet nunmal nicht nach der GOÄ sondern nach der GOT ab. Ganz abgesehen davon ist auch bei uns Menschen nicht alles kostenlos, was DU nicht bezahlen musst. DU musst auch keine Praxisgebühren zahlen, wenn du nur zur Krebsvorsorge gehst, die Krankenkasse zahlt die Leistung aber trotzdem. Nur haben unsere Tiere eben kein Gesundheitssystem wie wir Menschen hinter sich und schon aus dem Grund kommen wir hier nicht zusammen, wenn du trotzdem immer wieder alles in einen Topf wirfst.
 
  • 17. Mai 2024
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Hi MaHeDo ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich glaube, wir lassen es jetzt mal sein.

Wir reden völlig aneinander vorbei.
Die Argumentation war reagieren auf die Argumente der Diskussion hier und das darf ich schon tun.

Und sollte es jemals wirklich eine derartige Gesetzesvorlage geben, dann wird sich einiges in der GOT, evtl. ähnlich dem, was jetzt in der GOÄ geregelt ist, ändern müssen.

Und auf verschiedenen Pos., die davon ausgingen, der TA hätte gar nichts mehr, wurde hier von mir reagiert, ansonsten eher her nicht.
Sodass sich die Frage, wo ich das her habe, eher erübrigt.

Sehr ausdauernd wurde jedoch auf meine leichten Zweifel geantwortet.

Das mit dem Diätfutter etc, stand in Antwort auf Gabys Posting hinsichtlich ihrer Erfahrungen mit TÄ. War also zumindest in diesem Zusammenhang nicht OT.

Mit Sicherheit tut der Arzt das, was ich nicht bezahle, kostenlos. Da kommt keiner mehr vorbei und reicht ihm noch was rüber.
Und bei einer Arztrechnung nach der GOÄ bezahle zumindest ich nur das, was berechnet werden darf. Eine Rezeptgebühr fällt dort nur unter den geschilderten Voraussetzungen an, ansonsten ist die Ausstellung eines Rezepts mit anderen Leistungen bereits abgegolten.
Arztrechnungen muß ich leider unabhängig davon, ob mir im Nachgang, im Moment noch unter dem Vorbehalt der Vorläufigkeit, die Praxisgebühr einbehalten wird, voll bezahlen.
 
@matty

Zwei Punkte möchte ich nochmal anschneiden.

Zum Einen meine "Sonderrolle" - sehe ich nicht so. Ich bin ganz gewiss häufiger beim Tierarzt als "Otto Normalverbraucher", das stimmt schon. Aber ich bin ganz gewiss nicht die Einzige, die voll berufstätig ist und erst nach Arbeitsende zum Tierarzt kann, sonst hätten nicht so viele Tierärzte mind. bis 18 Uhr, viele aber auch bis 19 Uhr Sprechstunde. Bzw. auch samstags Sprechstunde.

Bleibt meine unbeantwortete Frage - wie macht das dann der Tierhalter, der ein Medikament sofort im Anschluss an die TA-Behandlung weitergeben soll, sich dieses zu beschaffen ? Es bleibt dabei : es würde mit der angedachten Eliminierung des Diespensierrechtes zu Zeitverzögerungen, zusätzlichen Spritkosten, zusätzlichen sachbezogenen Kosten kommen - also nur Nachteile, durchaus auch gravierende.

Zum Anderen bzgl. Kosten - hier ein Zitat von Mahedo's Link - bzgl. der Rezeptgebühren und Medikamentenkosten :

Kein Problem, es wird dann allerdings ein wenig teurer! Alle verschreibungspflichtigen Mittel von Firmen, die den Apothekergroßhandel überhaupt beliefern (etwa 30% der Veterinär – Pharmafirmen) könnten Sie auch mittels eines Rezeptes aus einer Tierarztpraxis (5,72 bis 17,16 €) erwerben. Das Medikament kostet übrigens in der Tierarztpraxis oft weniger, als in einer „normalen“ Apotheke. Es verteuert sich aber eben um den Preis des Rezeptes, das Sie ja nicht benötigen, wenn Sie das Medikament gleich in der Praxis erwerben. In der Apotheke muss nämlich nach geltendem Recht immer der so genannte "Festpreis" berechnet werden, der bis zu 10% über dem der Tierärzte (die diese Festpreise unterschreiten dürfen) liegen kann. Das Medikament kann also neben der Rezeptgebühr auch hierdurch nochmals teurer sein.

Eine Untersuchung Ihres Tieres ist natürlich trotzdem weiterhin unumgänglich. Denn die Tierärztin/ der Tierarzt muss sich nach geltender Berufsordnung und nach dem Arzneimittelrecht vergewissern, ob ein Tier das Mittel überhaupt benötigt und ob es die Medizin wahrscheinlich auch vertragen wird. Hierbei spielen auch haftungsrechtliche Ansprüche eine Rolle.

Apotheker, die verschreibungspflichtige Medikamente, z.B. eine Wurmkur gegen Rundwürmer, ohne Vorlage eines Rezeptes an Sie verkaufen, machen sich strafbar und riskieren damit leichtsinnig ihre Zulassung. Wenn Sie selbst eine solche Handlung in Auftrag geben, machen auch Sie sich strafbar.

Übrigens: Etwa 70% der Veterinär -Pharmafirmen beliefern ausschließlich Tierärzte. Deren Medikamente bekommen Sie dann überhaupt nicht in den Apotheken, dafür sind diese nur in Tierarztpraxen erhältlichen Arzneien meist deutlich billiger, als die in der Apotheke.

Persönliche Anmerkung: Ich bin immer wieder erstaunt, dass es offensichtlich eine Menge Tierbesitzer/innen gibt, die es bequemer finden, mehr Geld für das selbe Medikament auszugeben, nur um, aus welchen Gründen auch immer, den Besuch in ihrer Tierarztpraxis zu vermeiden. Wirklich "logisch" ist das meiner Ansicht nach nicht!

Das ist für mich nicht "Peanuts" :(

Und darüberhinaus müsste ich dann immer komplette Packungen erwerben, auch das käme finanziell noch zu dem erhöhten Zeitaufwand und einer ggf. verzögerten Anschlussbehandlung "on top".
 
Meiner Meinung nach wäre schon alleine die Abgabe von größeren Packungs-Mengen in der Apotheke als eigentlich benötigt wird, nicht gut. Da ist es doch vorprogrammiert, dass viele die Medis aufbewahren und ohne Rücksprache mit dem TA beim nächstbesten ähnlichen Erkrankungsfalle die Medikamente anwenden ... da geht der Schuss doch schon nach hinten los!
Von den restlichen Nachteilen die bereits hier erwähnt wurden, mal ganz abgesehen.

Und bei den Nutztieren wird es nix bringen, da die Packungsgrößen dort bereits jetzt nur auf Großbetriebe ausgerichtet sind... ob die Menge jetzt der TA dabei hat oder das Mittel in der Apotheke gekauft werden muß, ist doch dann egal.

Wir haben ja auch einige Nutztiere (Hühner & Ziegen) allerdings nur in Hobbyhalter-Anzahl.
Und da ist es jetzt schon so gut wie unmöglich für uns, z.B. an Wurmkuren oder Impfmittel in überschaubarer Menge ranzukommen.

Wenn ich z.B. Wurmkuren für die Ziegen bei unserem TA bestellen würde (der hat dies nicht vorrätig, da "normaler" TA) , müsste ich eine solche Menge kaufen, dass ich unsere 4 Ziegen damit noch die nächsten 20 Jahre versorgen könnte ... das Zeug hält nach Anbruch allerdings nicht lange, kostet je nach Mittel einige 100 Euronen. Zudem sollte man Wurmmittel regelmäßig wechseln, um Resistenzen vorzubeugen. Da nützt uns also ein Riesenkanister Wurmmittel nix.

Der Landtierarzt hier in der Umgebung hat das Zeug vorrätig, gibt Wurmmittel aber nicht einfach so mit, er fährt normalerweise zu den Betrieben und gibt die Medis selber. Für meine 4 Ziegen kommt er aber nicht raus zu mir, das rechnet sich nicht für ihn ...

Das gleiche gilt für unsere Hühner, die Packungsgrößen sind hier auch so, dass man damit ca. 1000 Hühner entwurmen oder impfen könnte. Wir haben aber nur 10...

Solange die Medis für Nutztiere nur in Riesenmengen angeboten werden, bringt es nichts, da am Dispensierrecht der TÄ zu rühren, eher das Gegenteil wird der Fall sein.
 
@matty

Zwei Punkte möchte ich nochmal anschneiden.

Zum Einen meine "Sonderrolle" - sehe ich nicht so. Ich bin ganz gewiss häufiger beim Tierarzt als "Otto Normalverbraucher", das stimmt schon. Aber ich bin ganz gewiss nicht die Einzige, die voll berufstätig ist und erst nach Arbeitsende zum Tierarzt kann, sonst hätten nicht so viele Tierärzte mind. bis 18 Uhr, viele aber auch bis 19 Uhr Sprechstunde. Bzw. auch samstags Sprechstunde.

Bleibt meine unbeantwortete Frage - wie macht das dann der Tierhalter, der ein Medikament sofort im Anschluss an die TA-Behandlung weitergeben soll, sich dieses zu beschaffen ? Es bleibt dabei : es würde mit der angedachten Eliminierung des Diespensierrechtes zu Zeitverzögerungen, zusätzlichen Spritkosten, zusätzlichen sachbezogenen Kosten kommen - also nur Nachteile, durchaus auch gravierende.

Zum Anderen bzgl. Kosten - hier ein Zitat von Mahedo's Link - bzgl. der Rezeptgebühren und Medikamentenkosten :

Kein Problem, es wird dann allerdings ein wenig teurer! Alle verschreibungspflichtigen Mittel von Firmen, die den Apothekergroßhandel überhaupt beliefern (etwa 30% der Veterinär – Pharmafirmen) könnten Sie auch mittels eines Rezeptes aus einer Tierarztpraxis (5,72 bis 17,16 €) erwerben. Das Medikament kostet übrigens in der Tierarztpraxis oft weniger, als in einer „normalen“ Apotheke. Es verteuert sich aber eben um den Preis des Rezeptes, das Sie ja nicht benötigen, wenn Sie das Medikament gleich in der Praxis erwerben. In der Apotheke muss nämlich nach geltendem Recht immer der so genannte "Festpreis" berechnet werden, der bis zu 10% über dem der Tierärzte (die diese Festpreise unterschreiten dürfen) liegen kann. Das Medikament kann also neben der Rezeptgebühr auch hierdurch nochmals teurer sein.

Eine Untersuchung Ihres Tieres ist natürlich trotzdem weiterhin unumgänglich. Denn die Tierärztin/ der Tierarzt muss sich nach geltender Berufsordnung und nach dem Arzneimittelrecht vergewissern, ob ein Tier das Mittel überhaupt benötigt und ob es die Medizin wahrscheinlich auch vertragen wird. Hierbei spielen auch haftungsrechtliche Ansprüche eine Rolle.

Apotheker, die verschreibungspflichtige Medikamente, z.B. eine Wurmkur gegen Rundwürmer, ohne Vorlage eines Rezeptes an Sie verkaufen, machen sich strafbar und riskieren damit leichtsinnig ihre Zulassung. Wenn Sie selbst eine solche Handlung in Auftrag geben, machen auch Sie sich strafbar.

Übrigens: Etwa 70% der Veterinär -Pharmafirmen beliefern ausschließlich Tierärzte. Deren Medikamente bekommen Sie dann überhaupt nicht in den Apotheken, dafür sind diese nur in Tierarztpraxen erhältlichen Arzneien meist deutlich billiger, als die in der Apotheke.

Persönliche Anmerkung: Ich bin immer wieder erstaunt, dass es offensichtlich eine Menge Tierbesitzer/innen gibt, die es bequemer finden, mehr Geld für das selbe Medikament auszugeben, nur um, aus welchen Gründen auch immer, den Besuch in ihrer Tierarztpraxis zu vermeiden. Wirklich "logisch" ist das meiner Ansicht nach nicht!
Das ist für mich nicht "Peanuts" :(

Und darüberhinaus müsste ich dann immer komplette Packungen erwerben, auch das käme finanziell noch zu dem erhöhten Zeitaufwand und einer ggf. verzögerten Anschlussbehandlung "on top".

Ich habe den Link gelesen und darauf verwiesen, dass er auf der jetzigen rechtlichen Reglung beruht, wo ein Rezept in der Regel nicht notwendig ist und deshalb zusätzlich auf Wunsch des Tierbesitzers ausgestellt wird.
Ich habe für ein Rezept bei Medikamenten, die der TA nicht vorrätig hatte, wohl aber die Apotheke nebenan, übrigens noch nie bezahlen müssen, weil es eben für die Behandlung meines Tieren nur auf diesem Wege machbar war.

Es ist sowieso müßig, man kann nicht das Gesetz ändern, ohne alles, was notwendig damit zusammenhängt, anzupassen; bis hin zu solchen beschriebenen Dingen, dass dann ich für 4 Hühner nicht gezwungen sein kann, Medikamente für 1000 zu kaufen.

Entweder, das Ansinnen wird im Ansatz gestoppt oder man muß dann schauen, was in der erarbeiteten Gesetzesvorlage wirklich angedacht ist.

(Übrigens ist es mir mit meinen Kindern, u.a. ein chronisch krankes Kind, unzählige Male passiert, dass ich nach dem Dienst zum Arzt mußte und die Apotheke hatte bereits geschlossen. Ohne Behandlung oder notwendige Medikament sind sie trotzdem nie geblieben. Vllt. sehe ich das deshalb alles nicht so dramatisch.)

Was mir beim Medikamentenerwerb beim TA wirklich fehlt und was ich auch in Haftungsfragen für bedenklich halte ist, dass man die Medikamente in der Regel ohne Beipackzettel und Haltbarkeitsdatum ausgehändigt bekommt. Nicht jeder hat einen Leptop zur Hand,ich zum Beispiel nicht, und bei alten Tieren mit Mehrfacherkrankungen ist es häufig angebracht, noch mal nachzulesen, ob die verordneten Medikamente sich negativ auf die bereits bekannten Erkrankungen auswirken und wie die bereits als Dauermedikation genommenen Medikamente mit den neu verordneten harmonieren.
Im verhangenen Jahren mußte ich z.B.2x feststellen, dass man die verordneten Medikamente bei Niereninsuffizienz eindeutig nicht nehmen sollte.
Und nein, ich gebe dann nicht irgendetwas anderes, ich rufe beim TA an und wir besprechen, wie man vorgehen sollte.

Wieso hier jeweils unterstellt wird, wer Dauermedikationen in der Apotheke kauft, umgeht den Ta- Besuch, kann ich logisch in keiner Weise nachvollziehen.

Und, alle Medikamente, die auf diese Weise kaufte, waren billiger als beim TA, meist erheblich.
(Die Diskussion hat ich übrigens jahrelang mit einem Verein hier, der meinte, auch die nichtverschreibungspflichten Medikamente super preisgünstig beim behandelnden TA, nämlich zum Ek zu bekommen. Bei sehr knapper Finanzlage wurde dann mal mit sehr überraschendem Ergebnis geschaut.)

Das ist wieder nur die Antwort auf Dein Posting, nicht ein Plädoyer für ein neues Gesetz!
 
@ Matty, deinen Punkt mit den evtl Komplikationen bei Medikamentenvergabe mit einer bestehenden Dauermedikamentation kann ich nicht ganz nachvollziehen... Dein TA kennt doch deine Tier und die angewandten Medikamente oder nicht? Also müsste doch schon bei der Erstverschreibung eines neuen Medikaments eventuelle Wirkungen mit anderen Medikamenten ausgeschlossen werden können.

Wie meinst du das mit den fehlenden Hinweisen? Also bisher habe ich vom TA immer Tabletten im Blister bekommen, da ist der Name des Medikaments ja hinten aufgedruckt oder z.B. bei Flüssigkeiten habe ich die immer in einer Glasflasche mit entsprechender Aufschrift bekommen (gut ohne Haltbarkeitsdatum, aber wenn man sich unsicher ist kann man ja beim TA nachfragen).
Wenn dir entsprechende "Hinweise" fehlen kannst du es doch vom TA aufschrieben lassen...?!

Oder versteh ich dich einfac hnur falsch :gruebel: :hallo:
 
Was mir beim Medikamentenerwerb beim TA wirklich fehlt und was ich auch in Haftungsfragen für bedenklich halte ist, dass man die Medikamente in der Regel ohne Beipackzettel und Haltbarkeitsdatum ausgehändigt bekommt. Nicht jeder hat einen Leptop zur Hand,ich zum Beispiel nicht, und bei alten Tieren mit Mehrfacherkrankungen ist es häufig angebracht, noch mal nachzulesen, ob die verordneten Medikamente sich negativ auf die bereits bekannten Erkrankungen auswirken und wie die bereits als Dauermedikation genommenen Medikamente mit den neu verordneten harmonieren.

Also "man" sicher nicht. Ich habe jetzt aktuell den fünften Tierarzt "durch" (davon 4 in den letzten 3 Jahren), wo ich OPs und Behandlungen "en masse" hatte jeweils.

Aber mir ist das noch nie passiert. :verwirrt:

Entweder kommen die Medikamente in ein Plastiktütchen, darauf wird dann Name, Eingabemenge, Eingabedauer und Name des Tiers vermerkt oder es wird direkt drauf "geschrieben".

Ansonsten bin ich im Ausnahmefall auch selbst in der Lage, etwas zu beschriften. Z.B. die jetzt schon mehrfach erwähnte Minimenge Metacam, da hab ich das einfach mit Edding auf die Spritze selbst gepinselt ;)

Und Du gehst doch nicht bei Deinem Tierarzt raus, ohne daß Du weißt, wie das Medikament heisst, daß er Dir für Dein Tier gerade gegeben hat, oder ? :verwirrt:
 
Oh, dass habe wir aber schon öfter bei verschiedenen TÄ erlebt!
Da wurde auf dem Tütchen mit den Medis zwar den Namen des Tieres, die Eingabemenge und-dauer vermerkt, aber nicht der Name des Medikaments ... Bekamen wir für ein Tier mehrere Medikamente, wurde höchstens noch draufgeschrieben, wogegen das Mittel hilft (z.B. Durchfall) Nur auf unsere Nachfrage hin wurde uns der Name des Mittels genannt ... aber aufgeschrieben wurde der dann auch nicht. Wir mußten uns die Namen dann selber notieren oder uns bis zu Hause merken ...
 
Was mir beim Medikamentenerwerb beim TA wirklich fehlt und was ich auch in Haftungsfragen für bedenklich halte ist, dass man die Medikamente in der Regel ohne Beipackzettel und Haltbarkeitsdatum ausgehändigt bekommt. Nicht jeder hat einen Leptop zur Hand,ich zum Beispiel nicht, und bei alten Tieren mit Mehrfacherkrankungen ist es häufig angebracht, noch mal nachzulesen, ob die verordneten Medikamente sich negativ auf die bereits bekannten Erkrankungen auswirken und wie die bereits als Dauermedikation genommenen Medikamente mit den neu verordneten harmonieren.
Also "man" sicher nicht. Ich habe jetzt aktuell den fünften Tierarzt "durch" (davon 4 in den letzten 3 Jahren), wo ich OPs und Behandlungen "en masse" hatte jeweils.

Aber mir ist das noch nie passiert. :verwirrt:

Entweder kommen die Medikamente in ein Plastiktütchen, darauf wird dann Name, Eingabemenge, Eingabedauer und Name des Tiers vermerkt oder es wird direkt drauf "geschrieben".

Ansonsten bin ich im Ausnahmefall auch selbst in der Lage, etwas zu beschriften. Z.B. die jetzt schon mehrfach erwähnte Minimenge Metacam, da hab ich das einfach mit Edding auf die Spritze selbst gepinselt ;)

Und Du gehst doch nicht bei Deinem Tierarzt raus, ohne daß Du weißt, wie das Medikament heisst, daß er Dir für Dein Tier gerade gegeben hat, oder ? :verwirrt:

:verwirrt:Ja, genauso geht das, wobei der Name des Medikaments, wenn nicht aufgedruckt, oft erfragt werden muß; und was hat das jetzt damit zu tun:
"dass man die Medikamente in der Regel ohne Beipackzettel und Haltbarkeitsdatum ausgehändigt bekommt. "

Ich hatte doch auch geschrieben, warum mir das wichtig ist.
:unsicher:Auf diese Art und Weise schreiben wir schon eine Weile völlig aneinander vorbei.

Und was soll denn diese Frage?
Ganz so bescheuert, wie hier wohl vermutet, bin ich dann doch nicht.

 
Nur auf unsere Nachfrage hin wurde uns der Name des Mittels genannt ... ...

Eben, gemäß dem Motto "sprechenden Menschen kann geholfen werden", bekommt man doch vor Ort alle Informationen, wenn man die haben will. Wesentlich einfacher und schneller, als erst noch für das Medikament in die Apotheke zu fahren ist das simple Nachfragen, während man beim Abfüllen direkt daneben steht.
 
Nur auf unsere Nachfrage hin wurde uns der Name des Mittels genannt ... ...

Eben, gemäß dem Motto "sprechenden Menschen kann geholfen werden", bekommt man doch vor Ort alle Informationen, wenn man die haben will. Wesentlich einfacher und schneller, als erst noch für das Medikament in die Apotheke zu fahren ist das simple Nachfragen, während man beim Abfüllen direkt daneben steht.


Nur mal so nebenbei, ganz blöd sind wir als Patientenbesitzer auch nicht immer. Zumindest in unseren TA-Praxen hier steht keiner mehr daneben. Da ist alles durchorganisiert, läuft über den Computer. Die TA- Helferinnen in anderen Räumen lesen, was der Arzt eingibt und die Dame an Tresen reicht es dann rüber. Beim TA ist längst der nächste Patient im Behandlungszimmer und das Medikament ist eingetütet, ohne Beipackzettel und ohne Verfallsdatum.
(Sicher kann man auch darum bitten, nur jede Verpackung hat nur einen und damit, immer mit Sonderwünschen, die den ganzen Betrieb aufhalten, will man auch nicht auffallen.
Wenn ich danach irgendwie ins Internet kann, dann suche ich mir den Beipackzettel dann dort und, wie ich schon schrieb, aus gutem Grund.)

Die Rechnungen sind übrigens separat, einmal die Behandlung mit den dabei verbrauchten Medikamenten und einmal von der Apotheke der Tierärztlichen Gemeinschaftspraxis für die Medikamente, die man mit nach Hause nimmt.
Und ich bin mit verschiedenen Hunden in unterschiedlichen TA-Praxen.
 
Nur mal so nebenbei, ganz blöd sind wir als Patientenbesitzer auch nicht immer. Zumindest in unseren TA-Praxen hier steht keiner mehr daneben. Da ist alles durchorganisiert, läuft über den Computer. Die TA- Helferinnen in anderen Räumen lesen, was der Arzt eingibt und die Dame an Tresen reicht es dann rüber. Beim TA ist längst der nächste Patient im Behandlungszimmer und das Medikament ist eingetütet, ohne Beipackzettel und ohne Verfallsdatum.
(Sicher kann man auch darum bitten, nur jede Verpackung hat nur einen und damit, immer mit Sonderwünschen, die den ganzen Betrieb aufhalten, will man auch nicht auffallen.
Wenn ich danach irgendwie ins Internet kann, dann suche ich mir den Beipackzettel dann dort und, wie ich schon schrieb, aus gutem Grund.)

Die Rechnungen sind übrigens separat, einmal die Behandlung mit den dabei verbrauchten Medikamenten und einmal von der Apotheke der Tierärztlichen Gemeinschaftspraxis für die Medikamente, die man mit nach Hause nimmt.
Und ich bin mit verschiedenen Hunden in unterschiedlichen TA-Praxen.

Ja, matty, ist angekommen, dass bei euch alles anders ist als woanders. Bei uns fängt der TA erst an, die Eingaben in den PC zu hacken, wenn ich schon das Behandlungszimmer verlasse und am Tresen stehe. Das war bei meinem alten TA so und ist jetzt in der Gemeinschaftspraxis auch nicht anders, bei dem TA, zu dem ich mit den Tierheimhunden musste, ist es genauso.

Ausserdem haben etliche Medikamente mehrere Beipackzettel, von Prednisolon z.B. kann ich dir aktuell bei Bedarf gleich einen ganzen Stapel zuschicken, den ich hier in der Originalpackung habe. Zu anderen Medikamenten habe ich auch schon Tütchen vom Hersteller bekommen, auf denen der Beipackzettel abgedruckt ist. Und mein TA verfügt zur Not auch über einen Kopierer, falls Beides nicht vorhanden ist und auch über einen Kugelschreiber, mit dem ich mir das Verfallsdatum aufschreiben könnte, wenn ich das möchte.
Für mich ist es in Ordnung, wenn du es weniger umständlich findest, statt dessen mit einem Rezept in die Apotheke zu fahren. Es läuft auch eine Petition für die Abschaffung des Dispensierrechts, die du unterstützen kannst.
 
Nur mal so nebenbei, ganz blöd sind wir als Patientenbesitzer auch nicht immer. Zumindest in unseren TA-Praxen hier steht keiner mehr daneben. Da ist alles durchorganisiert, läuft über den Computer. Die TA- Helferinnen in anderen Räumen lesen, was der Arzt eingibt und die Dame an Tresen reicht es dann rüber. Beim TA ist längst der nächste Patient im Behandlungszimmer und das Medikament ist eingetütet, ohne Beipackzettel und ohne Verfallsdatum.
(Sicher kann man auch darum bitten, nur jede Verpackung hat nur einen und damit, immer mit Sonderwünschen, die den ganzen Betrieb aufhalten, will man auch nicht auffallen.
Wenn ich danach irgendwie ins Internet kann, dann suche ich mir den Beipackzettel dann dort und, wie ich schon schrieb, aus gutem Grund.)

Die Rechnungen sind übrigens separat, einmal die Behandlung mit den dabei verbrauchten Medikamenten und einmal von der Apotheke der Tierärztlichen Gemeinschaftspraxis für die Medikamente, die man mit nach Hause nimmt.
Und ich bin mit verschiedenen Hunden in unterschiedlichen TA-Praxen.

Ja, matty, ist angekommen, dass bei euch alles anders ist als woanders. Bei uns fängt der TA erst an, die Eingaben in den PC zu hacken, wenn ich schon das Behandlungszimmer verlasse und am Tresen stehe. Das war bei meinem alten TA so und ist jetzt in der Gemeinschaftspraxis auch nicht anders, bei dem TA, zu dem ich mit den Tierheimhunden musste, ist es genauso.

Ausserdem haben etliche Medikamente mehrere Beipackzettel, von Prednisolon z.B. kann ich dir aktuell bei Bedarf gleich einen ganzen Stapel zuschicken, den ich hier in der Originalpackung habe. Zu anderen Medikamenten habe ich auch schon Tütchen vom Hersteller bekommen, auf denen der Beipackzettel abgedruckt ist. Und mein TA verfügt zur Not auch über einen Kopierer, falls Beides nicht vorhanden ist und auch über einen Kugelschreiber, mit dem ich mir das Verfallsdatum aufschreiben könnte, wenn ich das möchte.
Für mich ist es in Ordnung, wenn du es weniger umständlich findest, statt dessen mit einem Rezept in die Apotheke zu fahren. Es läuft auch eine Petition für die Abschaffung des Dispensierrechts, die du unterstützen kannst.

Nein, kein Interesse und für den Rest, was soll denn das bitte?
Wie schon geschrieben, ich fahre nur zur Apotheke, wenn der TA mich mit Rezept schickt oder wenn es sich um nicht rezeptpflichtige Dauermedikationen handelt.


Ansonsten bezweifle ich doch auch nicht Deine Beschreibung des üblichen Ablaufs in Euren TA-Praxen. Finde ich, vorsichtig ausgedrückt, schon leicht merkwürdig.
Vllt. sind viele Praxen in Berlin und Umgebung wirklich größer und anders?
Und die Abrechnung mit Apotheke der... kann ich dir gerne zusenden, wenn Du meinst, ich erfinde hier Sachverhalte.:eg:
 
Naja, "alles anders als woanders" liest sich ja so, als wäre es nur bei matty so, wie du es beschreibst. Dass man aber Medikamente ohne Beipackzettel mitgegeben bekommt, oftmals auch einfach so einzeln, ohne Namensangabe, außer "ist gegen Würmer, bitte so und so geben" usw., habe ich auch schon des Öfteren erlebt.
 
Naja, "alles anders als woanders" liest sich ja so, als wäre es nur bei matty so, wie du es beschreibst.
Bei matty wird auch nicht in den Tierarztpraxen operiert (da sie ja, wie sie jetzt schrieb, mehrere hat), dazu muss sie 50km fahren, deshalb habe ich das geschrieben. Ich kenne nicht einen, der das nicht tut.

Dass man aber Medikamente ohne Beipackzettel mitgegeben bekommt, oftmals auch einfach so einzeln, ohne Namensangabe, außer "ist gegen Würmer, bitte so und so geben" usw., habe ich auch schon des Öfteren erlebt.

Ich habe auch nicht behauptet, dass es nirgendwo Medikamente ohne Beipackzettel oder weitere Informationen gäbe, aber doch überall die Möglichkeit, durch einfaches Nachfragen dran zu kommen. Sollte mir ein TA solche Informationen verwehren, dann würde ich über einen TA- Wechsel nachdenken und nicht über das Dispensierrecht.
 
Nein, kein Interesse und für den Rest, was soll denn das bitte?
Wie schon geschrieben, ich fahre nur zur Apotheke, wenn der TA mich mit Rezept schickt oder wenn es sich um nicht rezeptpflichtige Dauermedikationen handelt.

Was das soll? Du wolltest Informationen zu dem eigentlichen Thema und da gibt es nur die 2 Alternativen. Entweder es bleibt alles wie es ist, dann muss man sich die Informationen beim Tierarzt holen (was möglich ist!) oder die Gesetzeslage ändert sich und du musst für jedes Medikament zur Apotheke. Mehr Möglichkeiten gibt es nicht, das soll das aufzeigen.

Ansonsten bezweifle ich doch auch nicht Deine Beschreibung des üblichen Ablaufs in Euren TA-Praxen. Finde ich, vorsichtig ausgedrückt, schon leicht merkwürdig.
Vllt. sind viele Praxen in Berlin und Umgebung wirklich größer und anders?
Und die Abrechnung mit Apotheke der... kann ich dir gerne zusenden, wenn Du meinst, ich erfinde hier Sachverhalte.:eg:

Ich bezweifle deine Aussagen nicht, wenn es bei euch anders ist, dann ist es bei euch anders. Und wenn du 2 Rechnungen bekommst, dann bekommst du die. Wozu sollte ich deine Rechnungen brauchen? Wozu ist die Information überhaupt wichtig, dass du 2 Rechnungen bekommst?
 
Martina, es kommt immer auf die Umstände an.

Ich war für die OP vom Spacko auch in einer anderen Klinik als bei meiner Haus-TÄ, weil er Herzprobleme hatte und ne Inhalationsnarkose brauchte, und DIE hatte meine Haus-TÄ nicht.

Ein EKG, MRT, Ultraschall übrigens auch nicht... dafür musste ich dann auch woanders hin.

Und zum Thema "Medis ohne Infos": ich habe den betreffenden TA gewechselt. Auf der Rechnung nachsehen konnte man nämlich auch nicht, denn es gab keine.

Übrigens kenne ich das hier aus der o.e. Klinik (westliches NRW) genauso:

Zumindest in unseren TA-Praxen hier steht keiner mehr daneben. Da ist alles durchorganisiert, läuft über den Computer. Die TA- Helferinnen in anderen Räumen lesen, was der Arzt eingibt und die Dame an Tresen reicht es dann rüber. Beim TA ist längst der nächste Patient im Behandlungszimmer und das Medikament ist eingetütet, ohne Beipackzettel und ohne Verfallsdatum.
(...)

Die Rechnungen sind übrigens separat, einmal die Behandlung mit den dabei verbrauchten Medikamenten und einmal von der Apotheke der Tierärztlichen Gemeinschaftspraxis für die Medikamente, die man mit nach Hause nimmt.

Und ich war nur mit einem Hund aus gutem Grund bei zwei verschiedenen TÄ. Unglücklicherweise war dieser Hund ein wandelndes Medikamentendepot.

Ich bin immer mit nem Zettel mit dem aktuellen Medikamententstatus dort aufgelaufen, eben wegen der Wechselwirkungen. Der Kardiologe hat das dann auch nach bestem Wissen und Gewissen beachtet.

Der Chirurg im selben Hause dagegen dachte eindeutig weniger vernetzt, und da habe ich bei der nach der OP leider längerfristig nötigen und wechselvollen Behandlung die Leuts in der Apotheke durch meine ständigen Rückfragen glaub ich nahe an den Wahnsinn getrieben.

(Allerding hat auch der Kardiologe mir das Vetmedin ohne Beipackzettel und weitere Hinweise mitgegeben. Leider hat er auch den, dass man es etwa eine Stunde vor dem Essen geben sollte, entweder vergessen oder er ist mir gleich wieder entfallen, weil TA-Besuche mit diesem Hund immer sehr anstrengend waren... sodass ich es dann mehrere Monate zwar gegeben habe, aber leider fast ohne jede Linderung für den Hund, dafür aber mit entsprechendn Folgen für meinen Kontostand.)
 
Martina, es kommt immer auf die Umstände an.

Ich war für die OP vom Spacko auch in einer anderen Klinik als bei meiner Haus-TÄ, weil er Herzprobleme hatte und ne Inhalationsnarkose brauchte, und DIE hatte meine Haus-TÄ nicht.

Ein EKG, MRT, Ultraschall übrigens auch nicht... dafür musste ich dann auch woanders hin.

Es wurde überhaupt nicht über einen konkreten Fall sondern über OPs im Allgemeinen gesprochen.


Und zum Thema "Medis ohne Infos": ich habe den betreffenden TA gewechselt. Auf der Rechnung nachsehen konnte man nämlich auch nicht, denn es gab keine.

Kann ich absolut nachvollziehen, nur ist das Thema hier ja nicht "guter Tierarzt/schlechter Tierarzt" sondern es geht um die Möglichkeiten, die Tierärzten und Verbrauchern derzeit zur Verfügung stehen und welche Konsequenzen mit einer Abschaffung dieser Rechte verbunden wären. Wenn dir ein Tierarzt auch bei Nachfrage Informationen verschweigt, die du haben möchtest, dann ist es wohl eher kein empfehlenswerter Tierarzt, völlig unabhängig davon, ob sich an der Gesetzeslage etwas ändert oder nicht.
 
Nein, kein Interesse und für den Rest, was soll denn das bitte?
Wie schon geschrieben, ich fahre nur zur Apotheke, wenn der TA mich mit Rezept schickt oder wenn es sich um nicht rezeptpflichtige Dauermedikationen handelt.

Was das soll? Du wolltest Informationen zu dem eigentlichen Thema und da gibt es nur die 2 Alternativen. Entweder es bleibt alles wie es ist, dann muss man sich die Informationen beim Tierarzt holen (was möglich ist!) oder die Gesetzeslage ändert sich und du musst für jedes Medikament zur Apotheke. Mehr Möglichkeiten gibt es nicht, das soll das aufzeigen.

Ansonsten bezweifle ich doch auch nicht Deine Beschreibung des üblichen Ablaufs in Euren TA-Praxen. Finde ich, vorsichtig ausgedrückt, schon leicht merkwürdig.
Vllt. sind viele Praxen in Berlin und Umgebung wirklich größer und anders?
Und die Abrechnung mit Apotheke der... kann ich dir gerne zusenden, wenn Du meinst, ich erfinde hier Sachverhalte.:eg:
Ich bezweifle deine Aussagen nicht, wenn es bei euch anders ist, dann ist es bei euch anders. Und wenn du 2 Rechnungen bekommst, dann bekommst du die. Wozu sollte ich deine Rechnungen brauchen? Wozu ist die Information überhaupt wichtig, dass du 2 Rechnungen bekommst?

Ich dachte, das sei klar.
Weil eine Rechnung heute schon von der Apotheke der Tierärztlichen Gemeinschaftspraxis kommt und für mich wäre schon interessant zu wissen, ob das eine Apotheke im Sinne des Gesetzes ist und sich damit für diese TA- Praxis gar nichts ändern würde und ob das evtl.auch für andere TA ein gangbarer Weg wäre.
Das und einiges andere weiß ich z.Z. nicht, weswegen ich, wie bereits mehrmals geschrieben, ich in dieser Frage einfach nicht kompetent bin, eine Entscheidung zu fällen.
 
Ich dachte, das sei klar.
Weil eine Rechnung heute schon von der Apotheke der Tierärztlichen Gemeinschaftspraxis kommt und für mich wäre schon interessant zu wissen, ob das eine Apotheke im Sinne des Gesetzes ist und sich damit für diese TA- Praxis gar nichts ändern würde und ob das evtl.auch für andere TA ein gangbarer Weg wäre.
Das und einiges andere weiß ich z.Z. nicht, weswegen ich, wie bereits mehrmals geschrieben, ich in dieser Frage einfach nicht kompetent bin, eine Entscheidung zu fällen.

War mir nicht klar, sorry, denn in diesem Thread geht es doch gerade um das derzeit noch bestehende Recht, dass ein Tierarzt (oder in deinem Fall auch eine tierärztliche Praxisgemeinschaft) eine eigene Apotheke führen darf, was eben derzeit nur Tierärzten gewährt wird, weil sie dazu in ihrem Studium ausgebildet werden.

edit: musste das eigene noch mal unterstreichen, denn dieses Recht steht in Zusammenhang mit der Untersuchung des Tieres. Ein Tierarzt kann also keine "tierärztliche Apotheke" ohne Behandlungsraum eröffnen, wie wir es bei "normalen" Apotheken kennen.
 
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