Deine Standpunkte sind schon deshalb nicht zu "akzeptieren", weil du jedesmal die Humanmedizin ins Spiel bringst. Und genau deshalb meine Fragen, die du leider nicht beantwortet hast.Eigentlich hatte ich geschrieben, dass mich beide Seiten nicht logisch nachvollziehen kann und einfach tiefer einsteigen müßte, um urteilen zu können.
Alles weitere war nur reagieren, weil der Standpunkt wohl nicht so ganz akzeptiert wurde.
Ich kann keine Petition unterschreiben, wenn ich mir den Sachverhalt nicht genau angeschaut habe, zumal dann noch solche unwirklichen Horrorszenarien kamen, wie, der TA hätte dann gar nichts mehr in der Praxis und könnte Notfälle nicht versorgen. Da fragt man sich schon, ob irgendjemand das ernst meint.
Vielleicht liest du nur selektiv, aber wo stand, dass ein TA gar nichts mehr in der Praxis hätte, wenn das Dispensierrecht für ihn aufgelöst würde? Dieses Recht beinhaltet u.a. aber nunmal auch schon das Lagern von Arzneimitteln und definitiv muss man sich dann darüber Gedanken machen, ob ein Tierarzt dann auch zukünftig immer alle Medikamente vorrätig (kommt von Vorrat, den er ja dann nicht mehr haben dürfte ) hat, die er im Notfall braucht. Großzügig eindecken, damit er das ausschließen kann, dürfte er sich dann nämlich auch nicht mehr.
Ich sehe ein, dass einiges umständlicher werden könnte, die Verschlechterung der Versorgung der Tiere sehe ich mit dem augenblicklichen Wissensstand nicht so recht.
Das hat Gaby ja netterweise nochmal aufgedröselt, stand aber wie sie auch anmerkte alles schon in dem Link der TA- Praxis, den ich eingestellt hatte.
(Z.B. mit dem verweisen darauf, Nierendiätfutter dürften nur TA verkaufen, dto. die nicht rezeptpflichtigen Medikamente, wie eben Karsivan, Metacam oder auch Phosphatbinder bekäme man nur n der TA-Praxis)
Was aber doch mit der bestehenden Gesetzeslage oder deren Aufhebung überhaupt gar nichts zu tun hat. Wo du freiverkäufliche Medikamente kaufst, ist schon jetzt bei bestehender Gesetzeslage ganz allein deine Entscheidung. Hat also mit dem hier angesprochenen Thema nicht mal am Rande zu tun, denn ob das Dispensierrecht nun bestehen bleibt oder nicht, hat überhaupt keinen Einfluss auf ohnehin frei verkäufliche Präparate.
Die Rezeptgebühr würde übrigens nicht anfallen, wenn das Rezept nach einer Untersuchung des Tieres ein verordnetes Medikament betrifft.
Eine Rezeptgebühr mußt du nach der GOÄ beim Menschen auch nur zahlen, wenn du den Arzt ausschließlich zur Ausstellung des Rezepts Anspruch nimmst.
(Und genau diese Behauptungen, Rezeptgebür bei Behandlung, gar keine Medikamente mehr in der Praxis mit Horrorszenario, dass Notfälle nicht behandelt werden können sind ein Grund für mich zu sagen, um dafür oder dagegen zu stimmen, müßte ich mehr Zeit in diese Sache investieren.)
Da tust du schon wieder, was ich oben schon geschrieben hatte. Lies dir nochmal den Link durch, da stehen auch die Angaben zur Gebühr für ein Rezept beim Tierarzt. Denn ein TA rechnet nunmal nicht nach der GOÄ sondern nach der GOT ab. Ganz abgesehen davon ist auch bei uns Menschen nicht alles kostenlos, was DU nicht bezahlen musst. DU musst auch keine Praxisgebühren zahlen, wenn du nur zur Krebsvorsorge gehst, die Krankenkasse zahlt die Leistung aber trotzdem. Nur haben unsere Tiere eben kein Gesundheitssystem wie wir Menschen hinter sich und schon aus dem Grund kommen wir hier nicht zusammen, wenn du trotzdem immer wieder alles in einen Topf wirfst.