Bayern und die Rassegesetze

Wolf II

Frauenversteher™
15 Jahre Mitglied
Wenn es um Rassendiskriminierung geht, glorifiziert sich Bayern seit eh und je mit unrühmlichen Vorreiterrollen. Als Beispiele seien das Zigeuner- und Arbeitsscheuengesetz von 1926 genannt, das Sinti und Roma die Haltung von Hunden generell untersagt hat, sowie die Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit von 1992, die jedem Normalbürger, unabhängig von seiner Rasse oder Rassenkreuzung, das Halten von staatlich definierten Rassen und Rassenkreuzungen verbietet.





Bayerisches Staatsministerium für
Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz
z. Hd. Herrn Dr. Wenzel
Postfach 430203

80732 München



Ihr Schreiben 4.5/8734-10/113/02 vom 04.11.2002 an Frau Wolnow

Sehr geehrter Herr Dr. Wenzel,

ich habe lange überlegt, ob ich Frau Wolnow oder Ihnen schreiben soll. Ich habe mich für Letzteres entschieden.

Frau Wolnow ist verzweifelt, ihr kann ich kaum helfen. Ihnen kann ich auf die Quanten treten und das bedeutet für mich Genugtuung, insbesondere wenn dieses Schreiben veröffentlicht wird.

Als Subalterner im Bayerischen Staatsapparat sind Sie an die Vorgaben der Allmächtigen gebunden. Gott sei Dank sind der Republik diese unsympathischen Menschen namens Beckstein und Stoiber an maßgebender Stelle erspart geblieben.

Ihnen allerdings hätte ich ein bisschen mehr Verve zugetraut. Anstatt Bürger mit Textbausteinen aus der Mottenkiste voll zu labern, hätten Sie sich wahrlich ein wenig mehr Mühe geben können.

Ihr in Gänze unqualifiziertes Schreiben ist einer Kommentierung nicht wert. Sie selber wissen am bestem, welchen Unsinn Sie gezeichnet haben, aber da Sie, wie bereits gesagt, keine Alternative zum devoten Ducken haben, ist dieses Verhalten fast schon verzeihbar.

Wenn es um Rassendiskriminierung geht, glorifiziert sich Bayern seit eh und je mit unrühmlichen Vorreiterrollen. Als Beispiele seien das Zigeuner- und Arbeitsscheuengesetz von 1926 genannt, mit dem Sinti und Roma die Haltung von Hunden generell untersagt worden ist, sowie die Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit von 1992, die jedem Normalbürger, unabhängig von seiner Rasse oder Rassenkreuzung, das Halten von staatlich willkürlich definierten Rassen und Rassenkreuzungen verbietet.

Immer dann, wenn der Chor der Medien etwas fordert, ist Bayern vorne an. Rassen zu inkriminieren, ist das einfachste von der Welt und es funktioniert hervorragend. Die Historie ist voll davon und Bayerische Volkstreter haben es sich stets zu Herzen genommen.

Was beim Homo sapiens so hervorragend funktioniert hat, ist selbstverständlich und erst recht auch bei den Kaniden und anderen Geschöpfen praktikabel.

Wenn der Bayerische Volksgerichtshof als verlängerter Arm der Politik so etwas absegnet, dann reißt das niemanden vom Hocker. Selbst das Bundesverfassungsgericht hat die Besetzungsmodalitäten diese Staatsorgans ausdrücklich moniert. Eine Besetzung nach Parteiproporz und nicht ausschließlich nach Eignung verheißt, gerade in Ländern mit absoluten politischen Mehrheiten, von Grund auf nichts Gutes.

Weitere Ausführungen verbietet mir das Strafgesetzbuch, das auch diejenigen schützt, die rein zufällig der Rasse Homo sapiens angehören, dies aber moralisch weit weniger verdient haben, als jeder einzelne Kanide.

Mit der Ihnen gebührenden Achtung

B. Schwab 11.11.2002
Bruno-Hirschfeld-Str. 1
56076 Koblenz

Quelle: Maulkorbzwang 11.11.02
 
  • 15. Juni 2024
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mal abgesehen davon, daß der Schrieb wohl nichts bewirken wird, ist er super geschrieben.
 
So, zerpflückt mich, aber das muß jetzt mal raus. Viele hacken auf den Bayern rum. Ich gebe zu, Bayern war Vorreiter in den VOs, viele Innenminister haben diese VO mit als Grundlage genommen.
Eins steht jedenfalls trotzdem fest, mit einem Listenhund, kommt auch auf die Gemeinde oder Stadt an, kann ich in Bayern besser leben, als in manchem anderen Bundesland (brauch ich bloß mal nach NRW schielen, da steht der Rottweiler und sogar der Dobermann schon längst drauf, der Dogo sogar in der 1).
@wolf, die VO von Niedersachsen brauch ich dir ja nicht zu zitieren, die wirst du ja auswendig kennen.

Um es auch gleich klarzustellen. Ich bin weder Befürworter der VOs, oder ein sogenannter Einfachhinnehmer. Aber bitte kehrt erstmal vor der eigenen Tür, bevor immer wieder nach Süden geschossen wird.
 
Hanibal,

keiner hackt auf „den Bayern“ herum, ich glaube zumindest die meisten hier sind erwachsen genug um zwischen der Bevölkerung und deren Politikern zu unterscheiden . Allen dürfte bewusst sein das die Bayerische Staatsregierung weder 1926 noch 1992 die Bevölkerung gefragt hat als sie diese Gesetze erließ.

Dein Argument „kehrt erst mal vor der eigenen Tür“ ist jedoch gefährlich. Das kann genau zu jener Bunkermentalität führen die dann jede Vorwärtsbewegung blockiert. „Wir Bayern müssen zusammenhalten“ wäre genauso falsch wie „wir Abgeordneten können doch nicht gegen einen Gesetzentwurf stimmen den unser eigener Landwirtschaftsminister vorgelegt hat, auch wenn wir längst wissen das die Rasseliste unsinnig ist“.

Ich mache ja nun wirklich keinen Hehl daraus welcher Partei ich angehöre. Das darf und kann mich jedoch nicht hindern auch einen Politiker meiner eigenen Partei scharf zu kritisieren wenn der Sch.... baut, im Moment dürfte ich bei der Niedersächsischen CDU schon fast beliebter sein als bei den eigenen Genossen; aber damit kann ich leben.

Soll heißen: wir kehren hier schon recht kräftig
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.
 
wolf,

worum es mir geht, es soll ein reales Bild von Bayern in Bezug auf gelistete Hunde geben. Viele Male höre ich, was ihr seid aus Bayern, darf man ..., ihr habt ja... usw.
Es wird einem immer erzählt, wie schlimm es hier sein soll. Davon hab ich teilweise selber noch nichts mitbekommen.Manche sagen einem, um Bayern mach ich einen großen Bogen. Es ist nicht schlimmer, mit einem Listenhund hier zu leben, als woanders, wo es auch diese Verordnungen gibt,- teilweise sogar noch leichter.
Das die VOs weg müssen, da sie den Sinn der Sache nicht gerecht werden, außerdem auch viel Unrecht bis in die kleinste Zelle "Familie" hinter sich her ziehen, daran besteht kein Zweifel.
 
Ja, da hast du recht.

Oft sind Nachahmer wie Höhn & Co. schlimmer als das Original.
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Aber dabei darf man nicht vergessen wie Beckstein im Jahr 2000 für Rasselisten Stimmung gemacht hat.

„Bayern ist nach 8 Jahren Hundeverordnung kampfhundefrei“

Diese Vokabel kennen wir doch von irgend wo her ?? So ca. 60 Jahre zurück ??

<small>[ 14. November 2002, 00:02: Beitrag editiert von: Wolf II ]</small>
 
KH-Verordnung hin oder her. Das Bayern KH-frei wäre, davon kann Becki nur träumen.
Letzten Endes kann man ja von seiner Gemeinde eine Halteerlaunis beantragen.

In Bayern laufen deshalb auch einige Bullis, DogoArgentinos, FilaBrasileiros, Mastinos, Briards und Rhodesian Ridgebacks rum.
Gut, daß sind hier Kategorie II Hunde.

Dann weiß ich noch drei Leut, die einen Pitti, einen AmStaff und einen TosaInu haben, aber die haben ihren 1.Wohnsitz halt woanders gemeldet.

Außerdem laufen hier auch noch einige Mischlinge rum...

Fazit: Die KH-Verordnung ist letzten Endes fürn ***** .
biggrin.gif
 
Das was Beckstein damit zum Ausdruck bringen wollte, ist, das Hunde der Liste 1 und 2 behördlich erfasst(gemeldet) sind, ihren Wesenstest gemacht und bestanden haben. Demzufolge sind es auf dem Papier keine .....hunde mehr. Ich hab ja auch einen weißen Dackel für den ich normale Hundesteuer zahle.
 
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