die duerfen doch nicht einfach so in freier ildbahn ausgelegt werden?!
na was liest man denn da?
"Noch ein interessanter Aspekt:
Die Polizei ist Jagdschutzberechtigt und im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht verantwortlich. Selbstverständlich kann die Polizei diesen Jagdschutz an einen beliebigen Jäger übertragen. Hierzu reicht eine mündliche Vereinbarung. Folgt der Jäger dieser Übertragung durch die Polizei, so ist er in diesem Moment über die Behörde versichert. Was im Falle eines Querschlägers etc. sehr hilfreich sein kann."
quelle:
und weils grad so human war:
"Hierneben sollte die Tötung auch schnell und unblutig geschehen, da die Tiere meist in Panik Urin abgeben.
Dieser Urin ist voll mit Duftstoffen sogenannten Stresshormonen, die sollten Sie in die Falle gelangen, diese auf Jahre unbrauchbar macht."
na schoen fuer das tier, dass es schnell sterben darf, damit es die falle nicht versaut
@helki falls es dich beruhigt, "Todfangfallen dürfen nur an Orten und in einer Weiser aufgestellt werden, wo eine Gefahr für den Menschen aller Voraussicht nach auszuschließen ist und Haustiere, die nicht im Rahmen des Jagdschutzes gefangen werden dürfen, nicht gefährdet sind."
du bist also aler voraussicht nach sicher
und wer will nicht mal fuchswein probieren? immer einfach weiterlesen die seite bis einem schlecht ist....
lg