American Bully XXL Welpen mit kupierten Ohren und

  • 26. April 2024
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Hi Dunni ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ja, eben, in dem Moment, wo du ein Gewerbe eröffnest, musst du angeben, wieviel Umsatz du erwartest bzw. Ob du dich befreien lassen willst , wenn du unter 17.500 Euro liegst, und daran bleibst du dann 5 Jahre gebunden. Allerdings kann man nix angeben, wenn man nix anmeldet... :eg:
 
  • 26. April 2024
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Mein Benny ist auch so ein echter Chaoshund... 



Habt ihr es schon mit einer Hundeschule probiert? In zwei Hundeschulen haben wir seine Macken nicht in den Griff bekommen. Wir haben es dann letztlich mit einem Online Hundetraining von einer Hundetrainerin geschafft. Deutlich günstiger als die Hundeschule vor Ort ist es auch noch gewesen!

Hier der Link zu ihrer Seite! 
Möchte ich jedem Hundehalter ans Herz legen, der sich offen eingestehen kann, dass er seinen liebsten Vierbeiner eben doch nicht immer wie gewünscht im Griff hat.

Melde dich doch mal zurück, ob sie dir auch helfen konnte! 

LG Meike mit Benny
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Umsatzsteuer ist doch nicht das gleiche als mehrwertsteuer?

Die Umsatzsteuer wird prozentual vom Entgelt berechnet und bildet zusammen mit diesem den vom Leistungsempfänger zu entrichtenden Preis. Die Umsatzsteuer gehört nicht zu den betrieblichen und mindert nicht den des Unternehmers.

Es gibt im wesentlichen 2 Varianten der Umsatzsteuer: Die in Deutschland bis 1967 und in Österreich bis 1973 verwendete Allphasen-Brutto-Umsatzsteuer und die seither verwendete Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug. Der Gesetzgeber in Deutschland und Österreich hat bei der Umstellung den Namen der Steuer unverändert gelassen, dennoch hat sich in der Umgangssprache der Ausdruck (MwSt.) für die neue Variante mit Vorsteuerabzug durchgesetzt. Diese Bezeichnung ist insofern passend, als bei der neuen im Gegensatz zur alten Variante grundsätzlich nur die belastet wird.
 
Eben, frueher hies das in der schweiz WUST und wurde anders berechnet als die MWST, wo man die "vorsteuer" nachher abziehen kann.
 
  • 26. April 2024
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Eben, frueher hies das in der schweiz WUST und wurde anders berechnet als die MWST, wo man die "vorsteuer" nachher abziehen kann.
Da steht nur was von Deutschland und Österreich
" Der Gesetzgeber in Deutschland und Österreich hat bei der Umstellung den Namen der Steuer unverändert gelassen, dennoch hat sich in der Umgangssprache der Ausdruck Mehrwertsteuer (MwSt.) für die neue Variante mit Vorsteuerabzug durchgesetzt. !

Ich will nicht unbedingt Recht bekommen....ich lese und verstehe es nur so...ich hab von solchen Dingen eh null Plan muß ich gestehen.
 
Ok, in der schweiz war das eine umstellung den ich live mitgemacht habe bei meine arbeit, ich hoere mein boss noch fluchen. In deutschland ist vieles anders, die maut zum beispiel ( gabs frueher wenigstens).
 
Was eine Geschichte! Ich kann verstehen, dass es dir nahe geht.
Finde es gut, dass du etwas unternimmst und dich nicht nur still und leise ärgerst! :dafuer:
 
Nur mal eben so zur Info, falls das Vet.Amt die deutschen Gesetze nicht kennt.;)
Wenn der Halter/Vermehrer so blöd war und selbstgezogene Welpen kupieren hat lassen ist das ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz.
Wenn die beiden Welpen nicht selber gezogen wurden, dann steht zu prüfen wo die Hunde geboren wurden - in Deutschland? Dann gilt das gleiche wie oben.
Wenn die Hunde im Ausland geboren sind, dann hat er auf jeden Fall gegen das Bundesimportverbot von Listenhunden verstoßen, da der American Bully ein Listenhundmix ist. Da ist es auch egal, das SH keine Rasseliste mehr hat, das ist ein Bundesgesetz. Zusätzlich ist zu Prüfen, ob gegen die neuen Impfbestimmungen verstoßen wurde. Denn mittlerweile müssen auch "Welpen" über einen ausreichenden Tollwutimpfschutz verfügen, was die legale Einfuhr von Welpen unmöglich macht.
 
ach ehe ich es vergesse:
fast jeder im europäischen Ausland kupierter Welpe ist illegal kupiert, weil die meisten EU-Länder ein Kupierverbot haben. Somit ist der Import verboten, auch wenn eine Kupierbescheinigung beiliegt.

Also @Troubadix mach da mal ordentlich Dampf, lass dich nicht vertrösten und weise die Ämter auch die bestehenden Gesetze hin. Bei dir sind sie ja auch nicht zimperlich gewesen.;)
 
vor allem sind viele importierten Welpen zu jung gewesen zum Zeitpunkt der Tollwut-Impfung....
 
Da ich mich gerade informiert hatte, hier eine Info des VdH zu den aktuellen Bestimmungen zur Einfuhr von Welpen nach Deutschland.

 
Das ist super, ich glaube mit dem hat man den kollega am wickel, das kupieren und wenn er behauptet das sie vom ausland kommen, stimmt die tollwut impferei mit garantie nicht. Bin gespannt wie das ausgeht.
 
Da bin ich mir nicht so sicher, er hatte gültige Impfpässe dabei, leider hatte er mir die vorgezeigt BEVOR er die Hunde geholt hat. Sonst hätte ich auch gleich nachdem TA geschaut. Waren normal EU Ausweise, kann mich aber leider nicht erinnern welcher TA :(
Vom Vetamt, kein Kommentar bis jetzt. Vom OA auch nichts.
@Conny: Schade das es nicht mein OA ist, die hätten sich da vermutlich sofort draufgestürzt :)
 
Die EU Ausweise können richtig ausgefüllt sein.... Man muss einfach nachrechnen, ob die Fristen bis zur Grenzüberschreitung eingehalten worden sind
 
Ich kann nirgends finden wie alt die welpen waren, von das haengt schon einiges ab, impffristentechnisch.
 
Sollte das stimmen ( es kann eigentlich nicht stimmem), gilt

Geburtsdatum 16.9
Frühester Impftermin 9.12.
Frühester Import 30.12
also 16.9. wäre wirklich seltsam
dann hätte die Welpis frühestens am 11.11. abgegeben werden dürfen - und dann am 12.11. gleich in die Welpenschule?
 
Wenn das geburtsdatum stimmt, hat man dem am wickel, d.h. Die hunden wurden verbotenerweise in deutschland kupiert, oder sind verbotenerweise ueber die grenze gekartt worden.
 
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