München: Labradormischling entstellt Mädchen

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Für weitere Antworten geschlossen.
und hier nochmal was zum Thema Behörden , deren Mitverantwortung ich ja hier auch schonmal angesprochen habe ...

nicht schön geschrieben aber dennoch informativ , siehe den Abschnitt über Bippo ...

 
  • 14. Mai 2024
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Hi zu777 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Sicher tragen die Behörden eine Mitverantwortung und es ist mir unverständlich wieso da nicht früher der MK verordnet wurde.

es geht nicht darum, das der Hund als "Bestie" deklariert wird, aber für meine Begriffe kommt die Frau mit diesem Tier nicht klar.

Und einsichtig war sie wohl nach den ersten Vorfall wohl auch nicht - womit soll ich mich da
solidarisch erklären?
 
zu777,

du gehst davon aus, dass das Kind den Hund angepackt hat. Und wenn dies so sein sollte, liegt natürlich auch ein Versäumnis bei den Eltern, allerdings kein grob fahrlässiges ;)
Was genau passiert ist, wissen wir nicht. Der Hund kann das Kind auch gebissen haben, als es "nur" in seine Nähe kam - bspw. weil er aufgrund des Festtrubels sowieso schon "reizüberflutet" war. Dies hätte dann aber genausogut an der Hand der Mutter passieren können, denn niemand will ernsthaft von Müttern verlangen, dass sie in so einer Situation 2 Meter Abstand zu einem angeleinten Hund halten.

Dies gilt dann so ähnlich für die Hundehalterin - und den Grad ihrer Verantwortlichkeit. Es ist ein Unterschied, ob das Kind plötzlich seine Richtung änderte und sich dem Hund unvermittelt um den Hals warf, oder ob es zielgerichtet auf den Hund zutapste, den Hund nur streichelte und die Hundehalterin unproblematisch weggehen oder den Hund wegziehen konnte.

Allerdings spricht immer noch gegen die Hundebesitzerin, dass sie wusste, wie der Hund auf Bedrängung reagiert und ihre Aufgabe nicht wahrnahm, den Hund vor Bedrängung zu schützen. Und da komme ich halt nicht drüber weg, es war eben kein völlig unauffälliger Hund und keine Situation, die völlig außerhalb jeder Lebenserfahrung liegt.

Wir können hier noch so viel diskutieren, es gibt nur wenige Fakten, die feststehen. Dass Eltern sich nicht immer verantwortungsbewusst verhalten, ist kein Indiz. Denn auch ältere Menschen mit Hunden verhalten sich oftmals verantwortungslos und überfordert. Ich habe hier so ein paar Omas herumlaufen, aber ich bringe die auch nicht als Beispiel dafür, dass die Frau aus dem Fall hier genauso drauf war.
 
Sicher tragen die Behörden eine Mitverantwortung und es ist mir unverständlich wieso da nicht früher der MK verordnet wurde.

es geht nicht darum, das der Hund als "Bestie" deklariert wird, aber für meine Begriffe kommt die Frau mit diesem Tier nicht klar.

Und einsichtig war sie wohl nach den ersten Vorfall wohl auch nicht - womit soll ich mich da
solidarisch erklären?

Spekulationen und Vorverurteilungen.
 
und hier nochmal was zum Thema Behörden , deren Mitverantwortung ich ja hier auch schonmal angesprochen habe ...

nicht schön geschrieben aber dennoch informativ , siehe den Abschnitt über Bippo ...


Schon "witzig" was die sich so zusammen schreiben!:rolleyes:

...."Aber er ist doch nicht grundsätzlich böse." Das mag sogar stimmen. Doch fest steht auch, dass der Hund aggressiv werden kann. Er soll vor 2011 ein Kind aus der Familie der Besitzerin gebissen haben..........

Soll gebissen haben!?
 
@lana

nein , ich gehe davon aus , daß die Mutter entweder den Hund gar nicht gesehen hat - oder ihr nicht bewusst war , daß ein Hund (der Hund) auch eine Gefahr darstellt .

ich bin der Meinung , daß man ein Kleinkind an diesem Ort nicht hätte aus den Augen lassen sollen .

oder das ein Kleinkind generell nichts an fremden Hunden verloren hat - um dies zu gewährleisten sollte ich es nicht aus den Augen lassen .



beide Möglichkeiten waren den bisherigen Aussagen der Mutter in der Öffentlichkeit entnehmbar ...



Das diese Halterin sich nicht richtig verhalten hat steht für mich hier komplett fest und bedarf keiner weiteren Diskussion !!!!!
 
und hier nochmal was zum Thema Behörden , deren Mitverantwortung ich ja hier auch schonmal angesprochen habe ...

nicht schön geschrieben aber dennoch informativ , siehe den Abschnitt über Bippo ...


Schon "witzig" was die sich so zusammen schreiben!:rolleyes:

...."Aber er ist doch nicht grundsätzlich böse." Das mag sogar stimmen. Doch fest steht auch, dass der Hund aggressiv werden kann. Er soll vor 2011 ein Kind aus der Familie der Besitzerin gebissen haben..........
Soll gebissen haben!?

Es reicht doch an der einen oder anderen Stelle ein "soll gebissen haben" einzufügen und schon sieht das ganze ganz anders aus.

Andere schreiben etwas vom Spielpaltz und schon haben wir einen Hund der früher schon einmal ein Kind gebissen hat und auf einem Spielplatz war, als es passierte.

Ob das tatsächlich stimmt, ist nebensächlich.
 
@lana

nein , ich gehe davon aus , daß die Mutter entweder den Hund gar nicht gesehen hat - oder ihr nicht bewusst war , daß ein Hund (der Hund) auch eine Gefahr darstellt .

ich bin der Meinung , daß man ein Kleinkind an diesem Ort nicht hätte aus den Augen lassen sollen .

oder das ein Kleinkind generell nichts an fremden Hunden verloren hat - um dies zu gewährleisten sollte ich es nicht aus den Augen lassen .



beide Möglichkeiten waren den bisherigen Aussagen der Mutter in der Öffentlichkeit entnehmbar ...



Das diese Halterin sich nicht richtig verhalten hat steht für mich hier komplett fest und bedarf keiner weiteren Diskussion !!!!!

Woher weist Du das? Wir wissen ja nicht einmal, ob er tatsächlich vorher beeits ein Kind gebissen hat.
 
@lana

nein , ich gehe davon aus , daß die Mutter entweder den Hund gar nicht gesehen hat - oder ihr nicht bewusst war , daß ein Hund (der Hund) auch eine Gefahr darstellt .

Vielleicht hat sie den Hund schon gesehen und sie dachte, dass ihr Kind am Hund vorbeiläuft und nicht zu ihm hingeht, weil es sonst noch nie zu fremden Hunden gerannt ist, dafür aber immer sehr begeistert vom Spielplatz war?

ich bin der Meinung , daß man ein Kleinkind an diesem Ort nicht hätte aus den Augen lassen sollen .

Hat sie es denn aus den Augen gelassen? Oder war sie nur zu weit weg, um einzugreifen, als es brenzlig wurde?
Kann ja auch sein, dass sie dachte, der Hund sei harmlos und ihr Kind geht eh nicht zu ihm hin und die Situation kippte halt sehr schnell?

beide Möglichkeiten waren den bisherigen Aussagen der Mutter in der Öffentlichkeit entnehmbar ...

Das einzige, was sicher von der Mutter und nicht von einem Zeitungsschreiberling stammte, war doch:
"Und dann ging es rasend schnell ... dass dann Paulinchen an dem Hund und dieser Hund dann so schnell zugebissen hat ..."


Das diese Halterin sich nicht richtig verhalten hat steht für mich hier komplett fest und bedarf keiner weiteren Diskussion !!!!!

Richtig, aber wie "falsch" es war, hängt halt auch von den tatsächlichen Umständen ab.
 
Im Grunde genommen hast du da auf das - SOLL GEBISSEN HABEN - bezogen Recht Procten
 
Nun gut -

was bleibt ist , daß ich mein Kleinkind nicht zu fremden Hunden lassen würde - und meinen Hund nicht zu fremden Kleinkindern .

dementsprechend kann ich weder das Verhalten der Mutter noch das der Halterin gutheißen .



Wäre es nicht ein wenig zu krass , wenn alles was die Halterin betrifft so fingiert wäre ?????

Wer würde sich das denn gefallen lassen ?
 
Die Hundehalterin hat bereits Kinder groß gezogen und hat bereits Enkelkinder. Sie will und kann vielleicht nicht mehr Aufgaben einer Mutter erfüllen.

Wenn eine Mutter Unterstützung benötigt, um mit dem 2 jährigen Kind auf das Fest zu gehen, kann sie sich auch der Dienste des Vaters bedienen, aus dessen Lenden das Kind zur Hälfte stammt. ;)

Procten, niemand verlangt, dass die Halterin die Aufgabe der Mutter erfüllt - dann würde man nämlich nicht die Halterin beschuldigen sondern die Nachbarin, mit der die Mutter sich unterhalten hat;)

Die Hundehalterin ist schlicht und ergreifend "nur" für ihren Hund zuständig - wäre das Kind neben ihr in einen Haufen Glasscherben gefallen und man hätte sie verantwortlich gemacht, dann würde man von ihr verlangen, dass sie die Aufgabe der Mutter übernehmen solle - aber das einzige, was ihr angelastet wird, ist, dass sie sich nicht um ihren Hund gekümmert hat (kümmern im Sinne von dafür sorgen, dass er niemanden gefährdet)

Und um mich mal auf deine prolemische Art herabzulassen: wenn die Halterin es nicht schafft, sich um ihren Hund zu kümmern, sollte sie die Dienste eines Gassi-Dienstes bedienen


Und wer sagt denn, dass der Hund nicht auch gebissen hätte, wenn die Mutter mit Kind an der Hand nah an ihm vorbei gegangen wäre, weil der Weg grad schmal ist?
 
Eine Mutter darf ihr Kleinkind keine Sekunden aus den Augen lassen weil es zu einem fremden Hund laufen könnte...

AUF EINEM SPEILPLATZ MIT HUNDEVERBOT???

Wie absurd... Wo bitte darf ein Kind sich denn msl frei bewegen und die Mutter einen Moment den Blick abwenden? Muss man dafür abschließbares Privatgelände erwerben?
 
Also zumindest wissen wir doch, dass ein Spielplatz direkt nebenan war und es dort irgendwo am Platz auch ein Hundeverbotsschild gab!? Ok, ich gebe zu, ich habe einige Seiten nur überflogen, aber ich dachte das wäre unstrittig.

Ich gehe mit meinem Hund (der noch nie ein Kind verletzt hat, sogar nicht obwohl mal eins auf ihn drauf gefallen ist als er schlief) täglich an einem Spielplatz vorbei. Auf einem normalen Weg der zwischen dem Spielplatz und einem Ententeich entlangführt und auf dem Hunde natürlich erlaubt sind. Dennoch nehme ich sie da immer kurz und habe ein ganz besonderes Auge auf sie, denn man muss einfach damit rechnen, dass ein Kind auch vom Spielplatz auf diesen Weg rennt oder zu den enten läuft, weil es da grad Küken sieht oder oder oder. Und Kinder können verdammt schnell sein. Meistens sitzen doch die Mütter eher etwas abseits auf den Bänken und wären in so einem Fall - selbst WENN sie ihr Kind in dem Moment im Aige hatten - gar nicht schnell genug dazwischen.
 
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