Für mich ist genau der Absatz eine Legitimation für die Kastration.
Das TH hat ein klares Interesse, die unkontrollierte Fortpflanzung zu verhindern, ob das Tier sich nun noch in seiner Obhut befindet oder aber vermittelt wird.
Da irrt die Paulemaus. Ein TH hat andere Möglichkeiten, die Fortpflanzung zu kontrollieren. Denn "unkontrolliert" ist hier das Schlagwort. Und ein Tier zu kastrieren, ohne die neuen Besitzer zu kennen - mit der Pauschalunterstellung, dass die die Fortpflanzung nicht kontrollieren können - ist ganz sicher nicht mit dem TSchG vereinbar.
Paule bekam seinen Kastra-Chip dieses Jahr übrigens nicht wegen der Gefahr der unkontrollierten Vermehrung, sondern weil er massiv unter Stress stand und er und seine Umgebung dadurch gelitten hat.
Auch dieses ist meiner Meinung nach durch durch den Paragraphen voll gedeckt.
Verhinderung des "Leidens" ist nicht durch den §6 gedeckt. Das TSchG verbietet lediglich das aktive Zufügen von Leid, Schmerzen, etc. In dem Fall müsste der TA die medizinische Indikation des Eingriffs feststellen (z.B. Futterverweigerung in bedrohlichem Ausmaß usw.). Das Leiden der Umgebung ist ganz sicher kein Grund für Ausnahmen nach §6.
Im Übrigen bedauere ich sehr, dass wir den Kastrachip nicht viel früher haben setzen lassen. Für Paule ist sein Leben viel entspannter.
Wenn der Chip ausläuft, wird er auf jeden Fall operativ kastriert.
Er hat sich durch die chemische Kastration wesensmässig nicht verändert, hat nicht zugenommen, ist nicht träger geworden, ist immer noch genauso verträglich wie früher und kein Mobbingopfer von anderen.
Er hat "nur" keinen Stress mehr mit ständiger Rammelei, ob Mensch, Katze oder andere Hunde.