Denn nicht immer kann man selbst tatsächlich wirksam eingreifen. Informiert man die zuständigen Stellen über einen Missstand, kann das durchaus auch schon ein Risiko sein und Nachteile für einen selbst mit einbeziehen, also Z. erfordern.
Ok - das war ein schlechtes Beispiel ...
Für mich will die Zivilcourage allerdings auch nach mehrmaligen durchlesen der Definition nicht wirklich auf die benannten Beispiele passen. Mal abgesehen davon, ist die Frage in welchem Zusammenhang Zivilcourage überhaupt im Bezug zu Hunden stehen kann!?! Zivilcourage gilt ja anscheinend eher für zwischenmenschliche Konfikte.
Eigentlich nur dann, wenn ein Hund eine Bedrohung für die Gesellschaft darstellt und man sich zum Wohle der Gesellschaft einsetzt.
Allerdings wenn ein Hund z.b. als Gebärmaschine missbraucht wird, man das nicht gut findet und daraufhin handelt, wäre es eher uneigennützige Hilfe für das Tier...