@Klaus: So wie ich das bis dato verstanden habe, gilt ein Hund erst als gefährlich, wenn er auffällig geworden ist. So wie es jetzt ja auch in der LHV steht.
Richtig. Das ist der
aktuelle Stand. Von daher müsste eigentlich nichts geändert werden.
Meine Befürchtung ist nun dass durch eine neue Hundeverordnung
a: Rasselisten auch in Niedersachsen eingeführt werden
b: ein Hund nicht wirklich aufgefallen seien muss, sondern dass es auch ausreichen könnte, wenn z.B. ein Nachbar das subjektive Gefühl einer Gefährlichkeit hat und diesen Hunde dem OA meldet.
Grüße Klaus