Listenhunde in Niedersachsen ?

Klubbie

Hallo an alle Hundefreunde

Da ich ja gerade eben erst der Kampfschmuser-Gemeinde beigetreten bin, möchte ich mich mal kurz vorstellen.
Ich Lebe zusammen mit meiner Frau und 3 Kindern in Niedersachsen und wir haben insgesamt 8 Hunde. 3 von diesen Terrortanten sind arg "gefährliche" Bordeaux-Doggen :lol:
Nun möchte ich aber auf den eigentlichen Grund meines daseins kommen.
Gibt es nun Listenhunde in Niedersachsen oder nicht ?
Wir haben gerade eine arge Diskussion mit dem hier ansässigen Steueramt ( Cuxhaven ) und sind nicht dazu bereit eine so genannte Kampfhundesteuer in Höhe von 648,-€ pro Jahr und pro Hund zu bezahlen.
Soweit uns das bekannt ist gibt es in Niedersachsen doch gar keine Listenhunde ?
Wenn uns jemand dazu ein paar Tipps und Ratschläge geben könnte, währen wir sehr froh.
Unser momentanter Standpunkt ist und bleibt wohl, das uns die Steuerbehörde halt verklagen soll weil wir es nicht einsehen die Stadt Cuxhaven so zu unterstützen.
Im Vorfeld schon einmal vielen Dank für eure guten Tipps und Ratschläge
 
  • 28. März 2024
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Hallo! :hallo:


In Niedersachsen gibt es keine Rasseliste - aber die Kommunen dürfen trotzdem eine solche Steuer erheben!
Was mich aber wundert, denn BXén gehören normaler Weise nicht zu den üblichen 4 Verdächtigen :hö:

Ich weiss nicht, wie es ausschaut per Anwalt dagegen anzugehen, aber ich denk bei BXén sähen die Chancen besser aus, als bei Pit, Amstaff und Co. !
 
Hallo Melanie
Danke für deine Antwort. Aber warum meinst Du das Kommunen so eine Steuer erheben dürfen ? Das Land Niedersachsen sagt ja schliesslich das es keine Listenhunde gibt ! Wir sehen das Gesetz allerdings ohne Vorbehalte was Rassen wie zB: Pit,Amstaff und Co anbelangt
 
Hallo Melanie
Danke für deine Antwort. Aber warum meinst Du das Kommunen so eine Steuer erheben dürfen ? Das Land Niedersachsen sagt ja schliesslich das es keine Listenhunde gibt ! Wir sehen das Gesetz allerdings ohne Vorbehalte was Rassen wie zB: Pit,Amstaff und Co anbelangt

Naja, meinen tu ich es nicht, ich weiss es - die Hintergründe zur Begründung allerdings nicht - es haben viele geklagt!
Wenn du die Suchfunktion nutzt, dann findest du sehr viele eröffnete Themen dazu.
Die Gemeinden legen die Steuer fest und können auf bestimmte Rassen erhöhte Steuer "verlangen" - ich weiss nicht, aber du solltest die Steuer vorerst unter Vorbehalt bezahlen und eben mit Anwalt vorgehen - einfach nicht bezahlen läuft auf Gerichtsvollzieher hinaus !
 
Warum sie es dürfen keine Ahnung, aber es ist in ganz Niedersachsen so. Wir zahlen hier die normale Steuer für unsere Staffmaus und im angrenzenden Hannover ist die erhöhte Steuer (mehr als das 6-fache) fällig. Wenn das nicht jeder selbst regeln dürfte, dann würden sie es nicht machen. Ihr könnt ja versuchen dagegen anzugehen, aber groß Hoffnung habe ich da nicht.... Das dir Steuer jedoch bei Bordeauxdoggen erhöht ist, wundert mich jedoch auch. Vielleicht kann man da wirklich was rausholen!
 
Die Hundesteuern der Gemeinden haben nichts mit einer Landeshundeverordnung zu tun. Unabhängig von Rasselisten, kann jede Gemeinde trotzdem erhöhte Steuern für bestimmte Rassen erheben. „Kampfhundsteuern“ gibt es in Niedersachsen, es gibt aber keine Rasseliste.
Bei der BX Dogge würde es mich allerdings stark wundern, denn die stand , so glaube ich, nicht mal auf der Liste, als es in Nds noch eine gab.
 
Der TE schreibt drei von acht Hunden sind die Doggen....also bleiben noch fünf...vielleicht ist da was dabei ?
 
Was sind denn Deine 5 anderen Hunde für Rassen?
 
Hallo zusammen
Vielen Dank für Eure Antworten. Bleibt also von unserer Seite aus dabei, das wir vor Gericht gehen werden. Mal um auf den Gerichtsvollzieher zurückzukommen, der war schon da :)
Um dir Biefelchen eine direkte Antwort zu geben, unsere anderen Hunde zu den 3 Bordeaux-Doggen sind 1 Neufundländer, 1 Chihuahua, 1 Prader Radler, 1 französische Bulldogge ( kleinster "Kampfhund" der Welt :), 1 Mischling aus Mops-Terrier und Chihuahua also 4 eigentliche Hunde die Bordeaux-Doggen ja angeblich reissen ;)
 
Schau doch mal in die Verordnung deiner Gemeinde nach. Das was da drin steht, zählt. Und ja sie dürfen die Steuer hoch ansetzen. Hundesteuer ist Kommunensache.
Aber ne BX-Dogge hab ich da auch noch nicht gesehen.
Kannst ja mal die Verordnung hier verlinken.
 
Schau doch mal in die Verordnung deiner Gemeinde nach. Das was da drin steht, zählt. Und ja sie dürfen die Steuer hoch ansetzen. Hundesteuer ist Kommunensache.
Aber ne BX-Dogge hab ich da auch noch nicht gesehen.
Kannst ja mal die Verordnung hier verlinken.
ich kenne auch eine Verordnung, in der Bordeaux-Doggen genannt werden, wörtlich heißt e es da in § 5 Steuersatz
(3) Kampfhunde sind solche Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren besteht. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderenHunden sowie Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasiliero, Bordeaux-Dogge, Mastin Espa-
nol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu
 
Wow. Das sind echt viele Rassen.
Ist das auch wirklich eine Verordnung aus Niedersachsen und auch aktuell?
 
die ist aus BW (gefragt war ja in dem Fall nur Hundesteuer und nicht ne Landeshundeverordnung) und sowas von aktuell, aktueller geht nicht - wobei die Auflistung seit Jahren so unverändert ist ...

genau drei Kilometer weiter gibt es dann laut Hundesteuersatzung nur noch einfache Hunde, egal ob Chi oder Pit ...

kurz, das ist sowas von gaga das System Hundesteuer ....
 
Ja das stimmt.
Aber heir in Nds ist halt das Spezielle, dass es laut Land gar keine Liste mehr gibt. Und trotzdem gibt es sie dann bei der Steuer.
Da tauchen dann meist aber nur die üblichen 4 Verdächtigen auf.
 
die ist aus BW (gefragt war ja in dem Fall nur Hundesteuer und nicht ne Landeshundeverordnung) und sowas von aktuell, aktueller geht nicht - wobei die Auflistung seit Jahren so unverändert ist ...

genau drei Kilometer weiter gibt es dann laut Hundesteuersatzung nur noch einfache Hunde, egal ob Chi oder Pit ...

kurz, das ist sowas von gaga das System Hundesteuer ....
Danke für deine Antwort Biggy.
Wir beziehen uns momentan wirklich auf NDS, da wohnen wir ja halt auch :) Dennoch scheint mir das alles ein Thema zu sein wo man wirklich mehr versuchen müsste. Hört sich bestimmt altklug oder aber Dumm an, dennoch werden wir es nun mal versuchen.
Also laut BGB gibt es diese Listenhunde in NDS nicht ! Ob nun Kommunen oder aber Städte kommen und meinen Sie müssten dafür dennoch eine Hundesteuer einziehen, bescheißen Sie als erstes das eigene Land ( in diesem Fall NDS ) und als zweites den Staat. Das wird also bestimmt ein sehr aufschlussreicher Gerichtsfall hier werden :) Wir lachen eigentlich immer noch über die Auslage das es hier Listenhunde gibt.
Wir haben auf alle Fälle einen mehr als guten RA. Darauf bauen wir ganz einfach einmal. Sobald ich näheres über unseren Fall berichten kann, werde ich es auf alle Fälle hier einstellen und werde dann mal hoffen, das in ganz Deutschland diese bescheidene Liste abgeschafft wird. Kling großkotzig, aber einfach mal warten........ ;)
 
Na dann mal los. Ich mach mir oder euch da nicht viel Hoffnung.
Es gibt nun mal Staatssteuern, Ländersteuern und auch Komnunalsteuern.
Selbst die normale Hundesteuer ist ja deutschlandweit verschieden.
Des Weiteren hat ja die Landeshundeverordnung auch nichts mit den Steuern zu tun.
Da geht es rein um die Haltung von Hunden.
Die Steuer deiner Gemeinde ist dann halt wieder was ganz anderes.
 
Hi.

Hundesteuern haben nichts, aber auch gar nichts mit der Hundeverordnung oder irgendwelchen Rasselisten zu tun, deswegen ist ein Rechtsstreit auch so gut wie aussichtslos.

Hundesteuern sind Sachen der Kommune. Die Kommune kann selbst entscheiden ob und wenn ja wieviel Steuern sie für Hunde erhebt, deswegen ist die Hundesteuer auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Wenn eine Kommune der Meinung ist, dass es da zu viele Dackel gibt, kann sie auch eine erhöhte Dackelsteuer erheben, so wie eben auch für sogenannte Kampfhunde.

Ganz unabhängig von Landesgesetzen oder Bundesgesetzen oder Rasselisten. Das Eine hat mit dem anderen überhaupt nix zu tun.

Gruß
tessa
 
In eurer Hundesteuer- Satzung der Gemeinde Cuxhaven ist leider unter anderem die BX auch mit aufgeführt. Daher sehe ich da keine großen Chancen gegen die erhöhte Steuer anzugehen :(

Hier mal ein Link zu der Satzung :

Manchmal lohnt es sich eine Gemeinde weiter zu ziehen oder beim nächsten Umzug darauf zu achten, welchen Steuersatz die dementsprechende Gemeinde nimmt. Oder man nimmt es so hin.
Und manche Gemeinden reduzieren dann die erhöhte Steuer, wenn die sog. "Gefährlichkeit" des Hundes durch einen Wesenstest wiederlegt wurde... aber auch da sollte man sich vorher erkundigen, denn auch da gibt es Gemeinden, die trotz Wesenstest die Steuer nicht herabsetzen :(
 
Ich würde mich an Lars Weidemann, RA aus Duisburg wenden. Je nach Formulierung der Hundesteuersatzung kann man vielleicht doch was machen, wenn eine unangemessene Benachteiligung besteht o.Ä; aber grundsätzlich ist schon richtig, daß die Gemeinde bestimmen kann, welche Hunderassen höher besteuert werden.
 
Puh. Stehen ja echt viele Rassen drin. Nachfragen würde ich trotzdem, da Verordnung im allgemeinen schon sehr alt. Auch wenn Dezember 2012 als Änderung steht.
Wir hatten es hier gerade vor Kurzem, dass in einer anderen Gemeinde auch ne veraltete Version im Netz stand. Das kam auch erst auf Nachfrage raus.
 
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