Zwangsunfruchtbarmachung

hund

15 Jahre Mitglied
Die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen hat mich nun bereits wiederholt aufgefordert unseren Staff unter Nennung eines kurz-fristigen Termines unfruchtbar machen zu lassen. Die Kreisverwaltung Cochem (Kreisrechtsausschuß) hat in der mündlichen Anhörung und der schriftlichen Begründung keine Möglichkeit gesehen Abhilfe zu schaffen. Dabei berief man sich auf die in Rheinland-Pfalz geltende Verordnung. Nach dieser seien alle Kat 1 Hunde unfruchtbar zu machen (Ausnahme alte und gebrechliche Hunde). Ich habe nunmehr erneut Widerspruch eingelegt. Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
Ich selbst zweifle an der Auslegung durch die hiesige Kreisverwaltung. Diese hat mir auf Befragen erklärt, es sei der ausdrückliche Wunsch der Landesregierung diese Maßnahme durchzusetzen, man habe sich zuvor von der richtigkeit beim zuständigen Innenministerium versichert.
Unser Hund ist bislang in keiner Weise auffällig geworden und erfüllt alle weiteren Vorgaben der Gefahrenverordnung. Eine Zucht wird von mir nicht betrieben. Weshalb dann dieser Eingriff zwingend vorgeschrieben sein soll ist mir unbegreiflich.
 
  • 30. April 2024
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Hallo Hund,

als Nichtlisti kann ich dir sicher nicht mit meinen Erfahrungen dienen. Aber ich möchte dich bei den Kampfschmusern herzlich willkommen heißen und wünsche dir viel Spaß und Hilfe auf diesen Seiten
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.

Liebe Grüße
Ev


Ich halte zu euch,
euer Dean
 
Tach Hund,

die Zwangskastrierung ist meines Wissens nach nicht rechtens. Dieser Vorgang dient nicht der Gefahrenabwehr (wie man so schön sagt) der "Kampfhunde" wie Maulkorbzwang, außerdem ist das Sachbeschädigung Deines Eigentums. Ich weiß nur nicht mehr wo ich das gelesen hab. Was sagt Dein Anwalt? (falls Du einen hast)

Kai
 
Tach die 2.

dpa. Mannheim. Der Verwaltungsgerichthof (VGH) Baden-
Württemberg hat die von der Landesregierung angeordnete
Zwangssterilisation oder -kastration von Kampfhunden vorerst
gestoppt! Die übrigen Teile der Kampfhundeverordnung
bleiben zunächst in Kraft, bis der VGH endgültig über den
Normenkontrollantrag eines Züchters gegen die Kampfhundeverordnung
entschieden hat. Das teilten die Mannheimer Richter am Donnerstag
mit. Der Mann argumentiert, dass die Kampfhundeverordnung
gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt, weil
bestimmte Hunderassen in der Verordnung von vorherein als
gefährlich gelten, andere aber nicht (Az: 1S1763/00).

Quelle: Handelsblatt vom 22.12.00
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Hoffentlich reicht das.

Kai
 
Hallo,
ich wohne in Mayen und war wegen der angeordneten
Zwangssterilisation vor dem Stadtrechtsausschuß und
habe dahingehend einen Erfolg errungen, daß man auf die Operation verzichtet und sich zwei mal im Jahr
mit der Spritze einverstanden erklärt.
Damit habe ich erst einmal Zeit gewonnen, da ich
auf eine Grundsatzentscheidung des OVG Koblenz
warte.

Also wichtiger Rat:Einspruch einlegen und vor den
Rechtsausschuss gehen.
 
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