Die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen hat mich nun bereits wiederholt aufgefordert unseren Staff unter Nennung eines kurz-fristigen Termines unfruchtbar machen zu lassen. Die Kreisverwaltung Cochem (Kreisrechtsausschuß) hat in der mündlichen Anhörung und der schriftlichen Begründung keine Möglichkeit gesehen Abhilfe zu schaffen. Dabei berief man sich auf die in Rheinland-Pfalz geltende Verordnung. Nach dieser seien alle Kat 1 Hunde unfruchtbar zu machen (Ausnahme alte und gebrechliche Hunde). Ich habe nunmehr erneut Widerspruch eingelegt. Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
Ich selbst zweifle an der Auslegung durch die hiesige Kreisverwaltung. Diese hat mir auf Befragen erklärt, es sei der ausdrückliche Wunsch der Landesregierung diese Maßnahme durchzusetzen, man habe sich zuvor von der richtigkeit beim zuständigen Innenministerium versichert.
Unser Hund ist bislang in keiner Weise auffällig geworden und erfüllt alle weiteren Vorgaben der Gefahrenverordnung. Eine Zucht wird von mir nicht betrieben. Weshalb dann dieser Eingriff zwingend vorgeschrieben sein soll ist mir unbegreiflich.
Ich selbst zweifle an der Auslegung durch die hiesige Kreisverwaltung. Diese hat mir auf Befragen erklärt, es sei der ausdrückliche Wunsch der Landesregierung diese Maßnahme durchzusetzen, man habe sich zuvor von der richtigkeit beim zuständigen Innenministerium versichert.
Unser Hund ist bislang in keiner Weise auffällig geworden und erfüllt alle weiteren Vorgaben der Gefahrenverordnung. Eine Zucht wird von mir nicht betrieben. Weshalb dann dieser Eingriff zwingend vorgeschrieben sein soll ist mir unbegreiflich.