Zwangssterilisation?

Heather

20 Jahre Mitglied
Hallo Gemeinde!
Gestern erhielten mein Mann und ich jeweils einen Brief vom unserem OA, wo uns drin geschrieben wird, daß wir unsere Hunde unfruchtbar machen lassen müssen. Entweder legen wir freiwillig eine Bescheinigung vor, daß dies geschehen ist, oder wir werden amtlich dazu gezwungen. Meine Frage dazu: weiss jemand, ob man uns tatsächlich zwingen kann unsere Hunde sterilisieren zu lassen?
Ich hab zwar eh vor, meine Hündin sterilisieren zu lassen, aber nur weil ich es will und wenn ich es mir auch leisten kann. Und nicht, weil irgendein OA mich dazu zwingt!

Liebe Grüße
Heather und die Rasselbande
 
  • 30. April 2024
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Hallo Heather,

aus welchem Bundesland kommst Du?

Astrid + Klitschko
 
Ich komme aus Rheinland-Pfalz.
Wobei man bemerken muss, daß das für uns zuständige OA sehr verbiesert ist. Keine Möglichkeit den Maulkorb loszuwerden, oder sonstige Abweichungen von der Verordnung, die möglich wären
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Und die "Dame", die auf dem OA zuständig ist, hasst Hunde
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(

Heather und Rasselbande
 
hallo, Heather,
soweit ich weiß, läuft gerade eine Normenkontrollklage gegen die HVO in Rheinland-Pfalz. Klage gestellt in Mannheim.
Es wäre natürlich abzuwarten, wie diese ausfällt. Wie lange das dauert weiß ich momentan nicht. Werde mal herausfinden, wer diese Klage führt, dann bekommt man auch nähere Informationen.
Bisher würde ich sagen, wenn es euch den kleinen Ärger wert ist, würde ich gegen die Zwangsterilisation schriftlich Einspruch erheben, auf die bereits laufende Normenkontrollklage ( dazu braucht ihr das Aktenzeichen, was ich suchen werde)hinweisen, und auf Schadensersatz hinweisen, sollte das OA trotzdem auf eine Zwangssterilisation bestehen, ohne das baldige Urteil der Klage abzuwarten.

Wenn die Klug sind, gewähren die einen Aufschub für die Sterilisation.
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Vorab könnt ihr auch in eurem schriftlichen Einspruch darauf hinweisen, das in Hessen ebenfalls eine Klage geführt wurde, und unter anderen Punkten auch die Zwangssterilisation durch das Gericht als gesetzeswidrig abgelehnt wurde.
 
Ah, das hört sich gut an!
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Da ich eh sehr kriegerisch veranlagt bin, werde ich warten, bis die mich wirklich zwingen, vorher geht da garnix!
Ich hoffe nur, daß wir mit der Normenkontrollklage auch durchkommen.


Liebe Grüße
Heather und Rasselbande
 
hallo Heather,
ihr solltet eigentlich nicht warten, bis daß OA mit einem Beschluß zur Zwangsterilisation bei euch antanzt, ihr solltet auch zur Gewährung von Widerspruchsfristen, gegen den jetzigen Brief Einspruch erheben.
Macht ihr das nicht, könnte es sein, das ihr die Aufforderung zur Sterilisation "bewilligend zur Kenntnis genommen habt".
 
Hallo Heather,

ich bin Mitglied der IG Rheinland Pfalz. Das Oberverwaltunggericht Koblenz wird am Freitag den 20.10.2000 Ihre Entscheidung bekannt geben. Du solltes Wiederspruch einlegen und auf das laufende Verfahren hinweisen. Das AZ zum Verfahren bekommts du vom Herrn Schwab. Seine E-Mail lautet [email protected]. Der Sachkundenachweis wird von den Tieärtzten abgenommen.
 
Hallo,

die Klage bei Gericht hat aussicht auf Erfolg. Ich stelle ein par Zeilen des TSchG hier rein, welches eine Zwangskastration eindeutig verbietet. Und das TSchG ist ein Bundesgesetz, steht also über der Verordnung.

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§ 6

(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder
Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn

1. der Eingriff im Einzelfall

a) nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder

b) bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerlässlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,

2. ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr.1 oder 7 vorliegt,

3. ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere
unerlässlich ist,

4. das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zwecke der Transplantation oder des Anlegens von Kulturen oder der Untersuchung
isolierter Organe, Gewebe oder Zellen erforderlich ist,

5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine
Unfruchtbarmachung vorgenommen wird. Eingriffe nach Satz 2 Nr.1 und 5 sind durch einen Tierarzt vorzunehmen; Eingriffe nach Satz 2 Nr. 2 und 3 sowie Absatz 3
dürfen auch durch eine andere Person vorgenommen werden, die die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Für die Eingriffe nach Satz 2 Nr. 4 gelten die
§§ 8b, 9 Abs.1 Satz 1, 3 und 4, Abs. 2 mit Ausnahme des Satzes 3 Nr. 6, Abs. 3 Satz 1 sowie § 9a entsprechend. Die Eingriffe sind spätestens zwei Wochen vor Beginn
der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Frist braucht nicht eingehalten zu werden, wenn in Notfällen eine sofortige Durchführung des Eingriffes erforderlich ist; die
Anzeige ist unverzüglich nachzuholen. Die in Satz 5 genannte Frist kann von der zuständigen Behörde bei Bedarf auf bis zu vier Wochen verlängert werden. In der
Anzeige sind anzugeben:

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also in Einspruch gehen und auch auf das TSchG verweisen.

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Mario - bandog
~~~ein Leben ohne Hund ?~~~
* nein Danke ! *
www.hund-lpz.de/
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Hi bandog

ZITAT ::
Das Verbot gilt nicht wenn (...)
5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine
Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.

Damit werden sie diese Zwangssterilisationen möglich machen. Bei Hengsten ist die Kastration an der Tagesordnung. Ich befürchte, darauf wird man sich auch bei der Sterilisation einer Hündin berufen.

Andererseits: Da ein Hund eine Sache ist und wenn diese Sache einen Eigentümer hat, kann doch der Gesetzgeber nicht einfach eine Änderung an dieser Sache vornehmen lassen, das ist doch schon eine Form der Enteignung.
Vielleicht kann man sich auf dieser Basis wehren.

Gruß wuschel
 
Hallo Wuschel,

"unkontrollierte Fortpflanzung" ! Soll mir mal einer sagen, dass ich meine Hunde unkontrolliert decken lasse. Dem reiße ich gleich den Schädel runter.
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Nein Wuschel. das TSchG ist gar nicht so einfach. Normalerweise sollte sich man Herrn Lorz [ist das richtig geschrieben?] mit daneben legen um diese Ausführungen zu verstehen. Hier geht es um ehemalige Haustiere, die verwildert in der Freiheit leben. Also um Katzen. Ein Hund kann sich nicht fortpflanzen wie es ihm beliebt. Und wer das behauptet, behauptet auch, das JEDER Hundehalter verantwortungslos handelt.

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Mario - bandog
~~~ein Leben ohne Hund ?~~~
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Ein Hund kann sich im Normalfalle nicht unkontrolliert fortpflanzen, das stimmt.
Was mich aber besonders seit den neuen HVO's beschäftigt sind die betroffenen Hunde.

Es sind doch mehr Mischlinge - Mix aus Stafford,- Pit - und Bull betroffen als reinrassige.
Waren das alles geplante Paarungen??

Fast jeder hat einen Mischling aus diesen Rassen und anderen, wenige haben reinrassige.
Letzt habe ich sogar einen Staff.-Dackel-Mix im Fernsehen gesehen. Das Tier tat mir irgendwie leid. Einen Körper und einen Kopf so groß wie ein Staff. und dann die kurzen, dünnen Beine von einem Dackel, richtig krumm.

Wie gesagt, es scheint doch mehr unzuverlässige Halter als zuverlässige zu geben, bei all den vielen Mix-Paarungen.

Wobei ich hiermit natürlich nicht behaupten will, das der " Triebtäter "
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immer der Liste 1 Hund war.
 
Hi bandog,

es geht hier nicht um die Frage, ob Du Deinem Hund die unkontrollierte Fortpflanzung genehmigst oder nicht. Der Gesetzgeber möchte die Fortpflanzung kontrollieren und das kann er nur, wenn er bei den Tieren, bei denen er keine Fortpflanzung will, eine Kastration durchsetzt.

Gruß wuschel


PS: Die Anzahl der ungewollten Schwangerschaften bei Hündinnen ist erstaunlich hoch.
 
Ich war eigentlich auch immer gegen die Sterilisation , obwohl aus gesundheitl.Aspekt(bis auf die Harninkontinenz bei Aerztepfusch)nichts dagegen spricht.
Doch seh Ich auch nicht ein das Ich mir vorschreiben lassen soll,von Beamte die keine Ahnung haben,wann&wie das von statten gehen soll.
Ich aergere Mich trotdem , freu Mich aber auch ein bisserl,das Ich es nicht gemacht habe.
Meine Bonny(Pitbull)wurde letzens, vor 33Tagen genau ,ungewollt von einem Boxer geschwaengert-alles ging so schnell und da steckten ´Sie beide fest.
Na ja , Maleur passiert,Abtreibungsspritzen
halfen aber nicht.
Glueck im Unglueck-auf Borkum bekomme Ich die kleinen Dinger in Gute Haende abgegeben,in ner Stadt ist es doch Quaelerei für unsere Hunde.
Also nach diesem Unfall bin Ich fuer Sterilisation,aber nach Ermessen des Halters-Also nicht kleingeben und den Beamten an den Kragen!!!
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MfG Mario
 
Nochmal an bandog,

Du sagst, der Absatz 5 beträfe verwilderte Haustiere, speziell Katzen. Nun verrat mir mal, wer verwilderte Katzen einfängt und sterilisieren läßt. Verwilderte Katzen werden vom Jäger abgeknallt, keiner kümmert sich um deren Nachwuchs.

Gruß wuschel
 
Hallo Wuschel,

aber klar gibt es Leute, die verwilderte Katzen einfangen, auf eigene Kosten tierärztlich behandeln und auch sterilisieren lassen und dann wieder an ihren alten Platz bringen. Diese Katzenliebhaber füttern die 'wilden Kolonien' auch und sorgen dafür, daß es die Katzen, die ja oft gar nicht in eine Wohnung vermittelt werden können, so weit wie möglich gut haben.
An dieser Stelle mal meine Hochachtung dafür!

Gruß
Alexis

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Also ich sehe hier einen gravierenden Unterschied, ob ich als Hundehalter meinen Hund "freiwillig" kastrieren oder sterilisieren lassen will, oder behördlicherseits dazu gezwungen werde.
Der Hund ist mein Eigentum und ich alleine entscheide, ob ich ihn einer Operation mit Narkoserisko aussetzen will oder nicht. Wenn ich nicht mehr über mein Eigentum entscheiden darf, so kommt das doch einer Enteignung gleich, oder?
 
Hallo Heather,
auch wir haben Samstag vor einer Woche die Aufforderung von unserer Verbandsgemeindeverwaltung (ebenfalls Rheinland-Pfalz) bekommen, ein aktuelles Foto nebst Bescheinigung über die Unfruchtbarmachung unseres Pitti-Rüden abzugeben. In dem Brief stand auch die Telefonnummer des Veterinäramtes, wo ich am Montag sofort anrief um mich zu erkundigen. Die Dame am Telefon dort war total nett(!!!). Sie sagte, wir sollten erstmal abwarten, die neuen Regelungen gelten noch gar nicht als gesichert. Eventuell würde es im Falle des Falles auch genügen, den Hund durch Hormonspritzen unfruchtbar zu machen. Über diese Möglichkeit weiß ich leider noch nichts genaues. Aber ich habe kein Interesse daran, meinen fünf Jahre alten Rüden hormonell zu verwirren (auch nicht durch eine Kastration). Mein Henry hat an Mädels irgendwie eh kein Interesse (schwul?!).
Bin gespannt, wie es weitergeht...
dogmother
 
Hallo Heather

hier in Hessen haben sich zig Leute geärgert, die ihre Hunde haben kastrieren lassen.

Als ich den Wesenstest durchführte (das machte ein Polizist) sagte der uns, wir sollen auf keinen Fall die Hunde kastrieren lassen!!! Das wäre nicht rechtens. Und was war? der gute Mann hat recht gehabt. 2 Monate später wurde beschlossen, keine Chippung mehr und keine Kastration!!! Sowie bei bestandenem Wesenstest keinen Maulkorb. Also, lieber abwarten.
 
Hallo Satansbraten,
ich werde sowieso warten, seh doch garnicht ein, daß ich meinem 7 1/2 jährigen Rüden seinen Familienschmuck rauben lasse. Der würde mich zu Recht doch nicht mehr ansehen!
Solange die nicht vor meiner Tür stehen und versuchen den Hund mitzunehmen können die mich mal kreuzweise. Und wenn sie vor der Tür stehen.... es gibt auch einen Weg hintenrum zu entkommen
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Jedenfalls warte ich eh mal Freitag ab, da soll ja über die Normenkontrollklage entschieden werden. Mal sehen was den OA dann noch bleibt, womit sie uns schikanieren können.


Kämpferische Grüße
Heather und Rasselbande
 
So, jetzt hab ich endlich mal die Zeit gefunden, einen Brief an das OA zu schreiben.
Ich stell ihn mal hierher und frage, ob noch was fehlt oder ich ihn so wegschicken kann:

Verbandsgemeindeverwaltung
Zweibrücken-Land
Postfach 1953
Abt. II Ordnungsamt
z.Hdn. Frau Feist
66469 Zweibrücken


Betreff: Ihr Schreiben vom 04.10.2000 / Unfruchtbarmachung meines "gefährlichen" Hundes

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie sie bestimmt wissen, läuft am OVG in Koblenz ein Normenkontrollverfahren mit dem Aktenzeichen 11 B 11643/00.OVG vom 29.09.2000 gegen die Gefahrenabwehrverordnung
- Gefährliche Hunde - des Landes Rheinland-Pfalz. Der Senat will bis Ende Oktober entscheiden und es wäre durchaus möglich, daß die Rasseliste als ganzes entfällt und damit die "Unfruchtbarmachung" der Hunde auch hinfällig wird. Wobei anzumerken sei, daß in Hessen die Unfruchtbarmachung als verfassungswidrig abgelehnt wurde.
Ich widerspreche also hiermit Ihrer Aufforderung meine Hündin "Tessa" (American Staffordshire Terrier) unfruchtbar machen zu lassen und weise Sie auch darauf hin, daß ich Schadensersatzansprüche an das Land geltend machen werde, sollte ich behördlich gezwungen werden, meine Hündin sterilisieren zu lassen und die Verordnung dann gekippt werden.


Mit freundlichen Grüßen

Andrea Rippel


Kämpferische Grüße
Heather und Rasselbande
 
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