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lynnie

20 Jahre Mitglied
Donnie und ich werden einige Tage in Köln verbringen. Ich habe in der Verordnung keinen Passus zu Besucherhunden gefunden.
Was muss ich beachten? Don hat in Baden-Württemberg den Wesenstest bestanden und ist damit hier Maulkorb befreit, BH hat er auch. Gilt die Maulkorbbefreiung auch in NRW?
Leinenpflicht ist klar, aber ist eine bestimmte max. Leinenlänge vorgeschrieben?
Worauf muss ich sonst noch achten?
 
  • 9. Mai 2024
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Hi lynnie ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ja das würde mich auch interessieren, zwecks evtl. Besuches in diesem Bundesland.
 
Also mit WT ist er MK befreit, solltest eben nur die Bescheinigung mitführen. Leinenpflicht ja..mit ner üblichen 2m Leine (bei mir stand glaub sogar 1,5m drinne )
 
Danke dir

Kann ich das irgdwo nachlesen? Wegen der Leine: Unsere Leinen sind alle länger als 2m. Reicht es, wenn ich sie kürzer stelle oder darf sie von der Machart her nicht länger sein als 2m?
 
mmh bei Hund und Halter steht nur geeignete Leine, in meiner Erlaubnis nach der Leinenbefreiung dass er auch an einer längeren Leine als 1,5 m geführt werden darf!


Bei 2m da kräht nachher keiner nach ! Stabil und ne Handelsübliche, nicht unbedingt Flexi und das geht klar
 
Quelle:

Natürlich werden da gleich wieder einige Leute ankommen und erzählen, dass dort ja nix explizit von Besuchshunden drin steht. Egal, mich betrifft's nicht, was jemand anders tut kann mir ja Wurscht sein.
Hervorhebungen im Text sind von mir.
 
Danke dir.
Die Verordnung hatte ich natürlich gelesen, aber mir war nicht klar, in wieweit der Wesenstest aus Baden-Württemberg anerkannt wird bzw. welche Befreiungen ich bzw. der Hund mit dem Wesenstest erhält.

Inzwischen habe ich auch Antwort der Stadt Kön erhalten:
Ja und nun?
In Baden-Württemberg befreit der Wesenstest automatisch vom Maulkorb, da mit dem Wesenstest die Eigenschaft "Kampfhund" widerlegt ist. Eine separate Befreiungserlaubnis gibt es dafür nicht. Und eine Beschränkung auf 1,50m lange Leinen gibt es hier auch nicht. "Sollte" 1,50 m lang sein... Ein "Sollte" ist kein "Muss" oder doch?
 
Hunde müssen im innerörtlichen und innerstädtischen Bereich an einer reißfesten Leine geführt werden,
die nicht länger als 1,5 m sein sollte und es besteht Maulkorbpflicht.

Die Beschränkung der Leine hat man dir ja jetzt schriftlich mitgeteilt, also in solchen Bereichen wohl nur 1,5 m! Das hat leider nichts damit zu tun, ob es bei euch ne Beschränkung der Leinenlänge gibt.

Hier ist der WT auch gleichzeitig mit MK Befreiung ! Und wenn eurer WT von MK befreit, dann ist das Befreiungserlaubnis genug !

Also brauchst du dir keine Gedanken machen
 
Ruf mal bei der Frau Dr. Lechtenböhmer beim Veterinär Amt an.

Sie macht auch die Wesentests und ist super freundlich und (soweit wie ich das beurteilen kann) vernarrt in SoKas ... die kann dir denke ich mal sehr schnell weiter helfen
 

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wurschti
da wird es eher keine regionalen Unterschiede für Besuchshunde geben. Weitere Frage: ist ein WT in NRW abgelegt für Besuchshunde ausreichend, um den Maulkorb nicht tragen zu müssen, oder müßte auch noch die MK-Befreiung gemacht werden (ist ja ein widerlegbar gefährlicher in NRW)? Ein Halti ist...
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persilia
Danke für eure antworten.... an schnuckel und timmy2000 ich wohne hier auf den dorf eine kirmes ist hier ein autoscooter ein kinderkarussel und flohmarkt,evtl oldtimershow...also nicht zu vergleichen mit städten,da würde ich sie auch nie mit hinnehmen!
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crazygirl
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Na, eben. Von daher kann es also gut sein, dass der Beamte, mit dem Dozer gesprochen hat, von einer Leinenbefreiung nichts weiss. Die bekomm ich nicht mal für meine Plüschmurmel. Die Stadt könnte doch auch nur für städtische Flächen eine Befreiung zulassen.
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MaHeDo
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