Ich würd mal nachfragen...
Also, meines Wissens nach ist es Fußgängern und Radfahrern nicht verboten, diese Wege zu benutzen, zumindest bei uns im Kreis nicht. Autofahrer dürfen das dagegen an sich nur, wenn sie Anlieger sind (was aber ja auf die Dame zutreffen könnte).
Aber Anzeige hin, Anzeige her - da wird nix rauskommen, weder bei dir noch bei der Frau, das ist wieder so was typisch überflüssiges, was die Welt nicht braucht.
Erinnert mich daran, wie ich eines morgens um 07:30 Richtung Hundeschule unterwegs war und mein Geld und meine Papiere vergessen hatte. Also nach dem Spaziergang Hund ins Auto und eiligst wieder nach Hause, und dabei bin ich im Tran so abgebogen, wie ich normalerweise laufen würde (was im Endeffekt sogar weiter war, weil da ein paar Poller im Weg sind) - bin also auch auf so einem Weg gelandet.
Da waren zwei Frauen mit zwei unangeleinten Hunden unterwegs, die
1) (rotes Tucht für mich) zu zweit auf einem Salatfeld tobten
und 2) das am Ortsrand, wo noch Leinenzwang gilt
und 3) so begeistert bei der Sache waren, dass sie auf Frauchen nicht hörten und mir zweimal (ich fuhr schon Schrittempo) ohne Vollbremsung vors Auto gelaufen wären.
Was macht die olle Schabracke? Klopf an mein Fenster und ruft: "Hier ist nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge!"
Jo - ich hätt jetzt anhalten können, aussteigen, und sagen: "Und hier ist auch Leinenzwang!"
Ich hab nur gesagt: "Tschuldigung, ich bin falsch abgebogen!"
Dann kam nur zurück: "Dann müssen Sie umkehren!" - Wobei es bis zur Straße in der Richtung, in der ich unterwegs war, noch 100 m waren, und in der Richtung, aus der ich kam, etwa ein Kilometer.
Ich wäre also weiter über verbotenes Gelände gefahren (wobei es an der Stelle gar keine Wendemöglichkeit gab, ich hätte 500 m rückwärts fahren müssen), wenn ich "umgekehrt" wäre, als wenn ich einfach weitergefahren wäre.
Nee, sowatt blödes. - Die blieb dann demonstrativ ziemlich mitten auf der Straße stehen und hat ihre Hunde nicht angeleint, und ich musste über den Rasen und durchs Gebüsch fahren, und hab jetzt nen Kratzer an der Tür. Boah watt war ich sauer.
Ich denke, Rücksichtnahme hat immer zwei Seiten, aber darum die Frau gleich anzeigen? Das einzige, was mich heut noch ärgert, ist, dass ich ihr nicht gesagt habe, dass Hunde nicht auf Feldern laufen dürfen und an der Stelle sowieso angeleint sein müssen. (Korinthen kacken kann ich auch!
)
Naja, gut, das hat nix mit dem Thema zu tun.
Ich würd mich an deiner Stelle nochmal beim Ordnungsamt erkundigen. Bei uns in Meerbusch ist es so, dass Hunde auf Wirtschaftswegen sogar abgeleint laufen dürfen (das würden die mit Sicherheit nicht erwähnen, wenn dort an sich keine Hunde spazierengehen dürften) - aber eben diese Wege nicht verlassen, also kein Feld betreten.
Autos dürfen da an sich nicht fahren. Im Moment fahr ich immer an den Rand der verbotenen Zone und stell mein Auto dann ab - da ich aber mit dem Bauern, der dort wohnt, und den meisten, dir dort arbeiten, ganz gut kann, hatte ich damit bisher keine Probleme. Was anderes wäre es wohl, wenn ich jeden Morgen zur Arbeit da durchbrettern würde.
LG,
Lektoratte