Wesenheitstest nicht durchführbar,was nun?

Aber nen Oskar oder ein Bundesverdienstkreuz für deine überragenden Leistungen willst du jetzt nicht, oder? :D
 
  • 4. Mai 2024
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Hi Midivi ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ganz ehrlich? Von jemandem der so bekannt sein soll erwarte ich auch dass er weiss wie mit Kritik umzugehen ist und das versucht man bei Dir irgendwie vergeblich?

Deine Reaktion lässt mich irgendwie mehr an die eines kleinen Kindes glauben...

Und Youtube etc als Referenz anzugeben... naja - jedem das seine...

Midvi gings auch nicht darum wer bekannter, grösser, stärker ist... sie hat lediglich gesagt dass ihr Umfeld sie kennt und weiss dass sie sich nicht davor scheut Leuten generell direkt ihre Meinung zu sagen... zumindest hab ichs so verstanden ;)
 
Im übrigen habe ich dich nicht herausgefordert, das geht mir nämlich schlicht am Allerwertesten vorbei, wer dich kennt oder nicht.
Quantität ist nicht gleich Qualität.
....und nur weil du ein paarmal in irgendwelchen pobeligen Fernsehbeiträgen zu sehen warst, heißt das nicht, das dich das automatisch zu irgendwas qualifiziert.
Jeder Hirni kann heute mit irgendwelchen Geschichten in die Glotze kommen.....

Fakt ist:
Du machst hier einen inkompenten Eindruck und ich würde dir meinen Hund ganz sicher !! nicht anvertrauen.
 
Midvi gings auch nicht darum wer bekannter, grösser, stärker ist... sie hat lediglich gesagt dass ihr Umfeld sie kennt und weiss dass sie sich nicht davor scheut Leuten generell direkt ihre Meinung zu sagen... zumindest hab ichs so verstanden ;)

Ja, genau so :)
 
Zitat
@Aber nen Oskar oder ein Bundesverdienstkreuz für deine überragenden Leistungen willst du jetzt nicht, oder?@
Jetzt fragt sich nur wer hier kindisch ist oder der Neid?
Leider kann man das Bundesverdienskreuz bei mir nicht sehen wegen meinen langen Bart desshalb abgelehnt dafür habe ich einige Ehrenauszeichnungen vom VDH bekommen die ich nicht rumhängen muss.
Ja richtig erkannt jeder Hirni kann ins Fernsehen brauchste bloss deine Nachbarin umbringen dann kommste sogar bei den Nachrichten auf allen Sendern.Jedoch nicht jeder Züchter insbesonders D.Doggen kann 4 lebende Generationen ins Fernsehstellen bzw.auch mal alte Doggen über 10
Jahre,das ist der kleine feine Unterschied und ich als Hirni habe auch Gagen bekommen denn Geld stinkt nicht.
Aber mal zum Punkt.
Was mir und auch anderen Usern aufgefallen ist dass so von so manchen die Stärke sich darin befindet(für mich eine Hand voll kann ich verkraften)einige
deren man nicht gutgesimmt ist niederzuknüppeln und schön mit andrens Meinung mitschwimmt sich gegenseitig Rückenstärkung verschafft wobei ich nur herzlich lachen kann
andersrum wo bleibt eure Öffentlichkeitsarbeit?Jeder hier im Forum weiss,dass Kampfhunde der falsche Ausdruck ist,wissen dies die Menschen auch ausserhalb vom Forum ?leider nicht alle,zeige mir deinen Hund und ich sage wer du bist!Arbeitet doch daran dass für alle Kampfhunde in der Öffentlichkeit der (leider)schlechte Ruf abgebaut wird zeigt Taten.Dafür sind die Medien Rundfunk Fernseh,Presse geeignet.Viel haben es begriffen,dass es dabei nicht immer um meine Person geht,sondern um die D.Dogge um zu Beweissen dass sie keine Kampfhunde sind (nicht meine Worte)
In Holland wurde vor kurzen die D.Dogge als Kampfhund eingestuft und jetzt kommt das Böse erwachen,in Österreich ist man dabei auch die D.Dogge in die Kampfhund Gruppe einstufen.
Nehmt doch mal die Scheuklappen ab,als ich dazumal mit meiner Dogge in der Bildzeitung veröffentlicht wurde und andere Doggen mit den Kommentar:"Diese Riesen sind zum Knutschen"usw.
begann auch in der Bevölkerung zum Teil das Umdenken und die Frage nach Kampfhund war kein Thema mer dies der Sinn der Sache war.Zur selben Zeit hatten in Frankreich 2 Doggen ein Kind zu Tote gebissen und währe es euch lieber gewesen wenn man dies in der Blöd oder Bildzeitung veröffentlicht hätte???Ein Hund der Menschen anfällt ist für die Bulevarpresse immer eine Schlagzeile wert und wenns geht auf die Tittelseite,egal wenn der hinter der Leine Schuld ist.
Nö dann stehe ich lieber in der Presse TV usw.zum Wohle der D.Dogge :"diese Riesen sind zum Knutschen"und der Hund darf Hund bleiben.Ich weiss wenn man sooft wie ich in der Öffentlichkeit steht bekommt man auch manchmals (teils Neider) negative Kritick zu hören damit kann ich bestens umgehen aber zum Glück ist dies eine sehr kleine Minderzahl und wenn manche das täten,was sie mich mal können,käme ich nie zum sitzen.

Ps.Tschüss muss mich um meine Tiere kümmern die nicht mal schreiben und lesen können
aber ein Herz für mich auf 4 Pfoten sind und dies sagte schon mein Vater:"Die Anzahl der Neider ist immer die höchste Anerkennung seiner Leistung .
 
Klassischer Fall von : Thema verfehlt.....
 
Da haste Recht
insbesonders mit deinen Worten
@Jeder Hirni kann heute mit irgendwelchen Geschichten in die Glotze kommen.....@
weiss sogar mein 8jähriger Enkelsohn sehr geistreich u.wirklich mit meinen Thema nichts zu schaffen
schlaues Mensch
und wenn du auch in die Glotze kommen möchtest dann bewerbe dich bei Bigprother für die zehnte Staffl da brauchst nichts können geht sogar ohne Hund

und jetzt endlich Tschüss und habe die LMA Taste gedrückt.
 
Es ist sicherlich bewundernswert dass Du Dich für Deine Hunde so einsetzt, genau so soll es auch sein... aber lass mal Deine Unterstellungen und Vermutungen bleiben über Leute die Du nicht kennst ;)

Man kann sich auch für Tiere einsetzen ohne in den Medien omnipräsent zu sein.... ;)
 
Medien wäre ja schön und gut aber dann bitte seriöse und nicht bei RTL& Co... Ne ich schreibe jetzt nichts, ich hoffe nur das du mir in deiner "Funktion als Gutachter" nicht über den Weg läufst...und auch sonst nicht, ich halte es da durchaus ähnlich wie Midivi und sage es Menschen ins Gesicht, wenn sie Blödsinn brabbeln...
 
In Holland wurde vor kurzen die D.Dogge als Kampfhund eingestuft und jetzt kommt das Böse erwachen,in Österreich ist man dabei auch die D.Dogge in die Kampfhund Gruppe einstufen.

Bin da nicht auf dem Laufenden, aber wollten die Niederländer nicht ihr dusseliges Gesetz wieder abschaffen?
(Völlig OT, ich geb's ja zu...)
 
Die RAD wurde bereits vor mehr als drei Tagen wieder abgeschafft.

Wow ich bin noch einmal beeindruckt, welch ein Wissen für einen angeblichen "Wesenheitstester"
 
Eine schwierige Frage und wie würdet Ihr Handeln??

Da ich auch nebenbei Sachverständiger für :"Beurteilung der Aggressivität und Gefährlichkeit von Hunden gegen Menschen und Tieren"bin

wurde ich mit Folgenden Problem konfrontiert.
Es kam vor kurzen ein Hundebesitzer zu mir der wegen Umzug nach Bayern einen Wesensheitstest bei mir durchführen wollte bzw.negativ Gutachten.
laut Gesetz der bayerische "Landeshundeverordnung" (LStVG u. VO vom 10.07.1992 i.d.F. vom 04.09.2002).
Da es sich um einen American-Staffordshire-Terrier handelte
fällt dieser laut Gesetzestext unter Gruppe 1
§ 1 Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität u. Gefährlichkeit
vom 10.07.1992 i.d.F. vom 04.09.2002:​

und diese dürfen auch nicht eingeführt werden,jedoch stammt der Hund Rasse
American-Staffordshire-Terrier aus einen Bundesland wobei es keine "Listenhunde bzw. sogenannte "Kampfhunde"gibt!

Sagte zu den Hundehalter:"Spare dier das Geld bei mir,denn dein
Staffordshire-Bullterrier wird dier in Bayern trotz bestandenen Wesensheitstest beschlagnamt mit der Begründung ;"Verstoss gegen die Einfuhrbestimmung."
Der Hund ist 3 Jahre super verschmust kommt mit jeden zurecht auch mit Kleinkindern.​

Jetzt ist guter Rad teuer.
wie ist es doch möglich dass der Hundehalter den Staffordshire-Bullterrier nicht beschlagnahmt wird bzw.ins Tierheim wandelt???
Sollte man doch mal eine Ausnahme-Regel durchführen,eine Petition an die Bayrische Regierung usw.Die Fam.-Besitzer des genannten Hundes liebt ihren
Staffordshire-Bullterrier abgöttisch gut erzogen und können sich nicht trennen
.Gibt es noch eine Lösung damit der Hund nicht Beschlagnahmt wird???
Wie würdet Ihr handeln???


Habe mal führ einige die das Gesetz in Bayern nicht kennen dies hier zum Abdruck gebracht.

Rechtsangelegenheiten über Fragen der inneren Sicherheit sind nach Abschnitt VII des Grundgesetzes Ländersache, und deshalb gibt es (hundebezogen) hierzulande diese unterschiedlichen Bestimmungen und Rasselisten. Um Annäherung hierüber und im Verwaltungsvollzug ist man seit Jahren bemüht. An der (strittigen) Listentheorie wird voraussichtlich festgehalten, zumal diese Theorie dem Grunde nach durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16.03.2004 (1778/01) bestätigt wurde und auch benachbarte EU-Länder vergleichbare Bestimmungen haben.​
In Bayern gilt diesbezüglich das Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG:(



Art. 37 Halten gefährlicher Tiere:

Gesetzestext:​

(1) "Wer ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art oder einen "Kampfhund" (gefährlichen Hund) halten will, bedarf der Erlaubnis der Gemeinde (Wohngemeinde des Hundebesitzers). "Kampfhunde" (im Sinne dieses Gesetzes) sind Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren auszugehen ist; das Staatsministerium des Innern kann durch Verordnung Rassen, Kreuzungen und sonstige Gruppen von Hunden bestimmen, für welche die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet wird".
(2) "Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse nachweist, gegen seine Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen und Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz nicht entgegenstehen".
Erläuterung:
Mit dieser landesgesetzlichen "Kampfhunde"-Definition ist noch keine Hunderasse benannt worden. Die rassebezogene "Kampfhunde-Vermutung" ergibt sich erst aus der ergänzenden Verordnung des Bayer.Staatsministeriums des Innern vom 10.07.1992. Die vorgenannte Haltererlaubnis für sog. "Kampfhunde" betrifft Hunderassen u. Mischrassen der Kategorie I sowie Rassen u. Mischrassen der Kategorie II, die den Wesenstest nicht absolviert oder nicht bestanden haben und Hunderassen u. Mischrassen der Kategorie III (durch Ausbildung "gesteigert/aggressive" Hunde). Es ist falsch zu behaupten, Listenhunde der Kategorie I sind in Bayern verboten; sie sind nur "erlaubnispflichtig". Der strittige Begriff "Kampfhund" wird bei der bevorstehenden Novellierung des LStVG aufgrund der Länderangleichung wahrscheinlich geändert in "gefährlicher Hund".

§ 1 Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität u. Gefährlichkeit
vom 10.07.1992 i.d.F. vom 04.09.2002:​


Gesetzestext:
(1) "Bei den folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Eigenschaft als "Kampfhunde" stets vermutet:
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Pit-Bull-Terrier
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Bandog
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American-Staffordshire-Terrier
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Staffordshire-Bullterrier
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Tosa InuErläuterung:
Bei diesen Hunden spricht man von genehmigungspflichtigen Listenhunden der Kategorie I, die Kraft Gesetzes als "stets" gesteigert/aggressiv unterstellt werden. Eine "Beweisumkehrmöglichkeit" im Einzelfall ist in Bayern (noch) nicht vorgesehen. Diese gesetzliche "Kampfhunde-Festschreibung" ist nach Meinung vieler Hundefachleute falsch. Richtiger wäre, man würde diese Vermutungsannahme (unabhängig vom Erlaubnisvorbehalt) von einer Einzelfallüberprüfung anhand eines Wesenstests festmachen.
Gesetzestext:
(2) "Bei den folgenden Rassen von Hunden wird die Eigenschaft als "Kampfhunde" vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde (noch Wohngemeinde der Hundehalter) für die einzelnen Hunde nachgewiesen wird, dass diese keine "gesteigerte" Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen:
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Alano
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American Bulldog
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Bullmastiff
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Cane Corso
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Dogo Argentino
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Doque de Bordeaux (Bordeaux-Dogge)
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Fila Brasileiro
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Mastiff
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Mastin Espanol
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Mastino Napoletano
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Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
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Perro de Presa Mallorquin
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RottweilerErläuterung:
Bei diesen alphabetisch aufgezeigten Rassehunden spricht man von Listenhunden der Kategorie II, bei denen im Beweisumkehr-Verfahren mit bestandenem Wesenstest die "Kampfhundevermutung" (gesteigert/aggressiv u. gefährlich) entkräftet werden kann. Mit der Vorlage eines Sachverständigen-Gutachtens erhält der Besitzer eines solchen Hundes vom Ordnungsamt seiner Wohngemeinde ein sog. "Negativzeugnis" (Rechtsanspruch). Eine Haltungsgenehmigung ist nicht erforderlich.
Gesetzestext:
(3) "Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als "Kampfhund" im Einzelfall aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer "gesteigerten" Aggressivität oder Gefährlichkeit ergeben".
Erläuterung:
Bei diesen Hunden (ohne Rassebezug) spricht man von "Kampfhunden" der Kategorie III. Damit sind Hunde gemeint, die im Rechtssinne durch Ausbildung gesteigert/aggressiv "gemacht" wurden (z.B. Polizeihunde, die im Zivil-Schutzdienst gearbeitet werden). Für eine derartige Ausbildungstätigkeit ist eine Genehmigung gem. Art. 37 a LStVG erforderlich.​
 
Hallo

iich wollte nur mal was loswerden,
ich bin auch mit einem Kat 1 Hund nach Bayern gezogen und jeder aber echt jeder sagte mir, dies würde nie funktionieren.
Einige dubiose Leute gaben mir sogar den Tip den Hund falshc anzumelden,
als Boxer Labrador..blabla..hab ich natürlich nicht gemacht,
erstens kommt sowas ganz shcnell raus und dann kann ich meinen Hund gleich am TH abgeben und das würde ich nicht überleben.
Was soll ich sagen, es hat geklappt, ich hab einfach mit den Leuten in meiner Gemeinde geredet, habe alle Unterlagen geliefert Sachkundenachweis, Wesenstest,
Versicherung, Bestätigung des Vermieters dass er nix dagegen hat,Nachweis der Hundeschule und das wars.
Nun hab ich ein Negativzeugnis.
Ich denke man sollte nicht auf alles hören was man hier liest!
In München wird es wahrscheinlich nicht funktionieren aber in den kleineren Städten bzw Gemeinden ist es möglich einen sog. Kat 1 Hund anzumelden ;)
Bevor man zig Leute fragt die noch nie einen Listenhund angemeldet haben sollte man es einfach versuchen und seine eigenen Erfahrungen machen.
Die Leute auf den Ämtern sind auch nur Menschen und ich muss sagen, hier in Bayern hatte ich angenehmere Leute beim Ordnungsamt als in Nordrheinwestfalen.
Liebe Grüsse
Dana
 
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