Wolfgang
KSG-Haarspalter™
Tiroler "Hundegesetz" wird reformiert
Mit der geplanten Neuregelung übertrage man dem Hundehalter mehr Eigenverantwortung und verzichte auf laufende Kontrollen bei verlässlichen Hundebesitzern, versichert der zuständige Landesrat.
Innsbruck - Nur wenige Monate nach in Kraft treten des neuen Tiroler "Hundegesetzes" steht die derzeit geltende Bestimmung vor dem Aus. Grund sind Probleme beim Vollziehen, hieß es am Montag aus dem Büro des zuständigen Landesrates Konrad Streiter (V). Die Neuregelung sieht keine Bewilligungspflicht mehr für "Kampfhunde" vor. Stattdessen soll eine Meldepflicht für sämtliche bellende Vierbeiner kommen.
Seit März Bewilligungspflicht
Der seit vergangenen März geltende Paragraf zur Tierhaltung im Rahmen des Landespolizeigesetzes sieht für insgesamt 17 als gefährlich eingestufte Hunderassen bzw. Kreuzungen mit diesen Rassen, darunter auch so genannte Kampfhunde, eine Bewilligungspflicht vor. Jeder, der eine dieser Rassen besitzt, muss somit ein ärztliches Gutachten vorlegen. Es soll nachweisen, dass er verlässlich und körperlich in der Lage ist, den Hund zu halten. Die entsprechende Bewilligung wird vom jeweiligen Bürgermeister als zuständige Behörde ausgestellt.
Künftig Anmeldepflicht
Künftig soll es diese Bewilligungspflicht nicht mehr geben. Vielmehr sieht der Vorschlag einer von Streiter beauftragten Expertengruppe eine Anmeldepflicht für sämtliche Hunderassen vor. Waldi und Rex sollen außerdem verpflichtend ein Chip eingesetzt oder tätowiert werden. Bei unverlässlichen Besitzern und "auffälligen" Hunden kann der Bürgermeister einschreiten. Das Tier muss dann innerhalb einer Woche dem Amtstierarzt vorgeführt werden. Ein Maulkorb- oder Leinenzwang oder die Abnahme des Hundes sind in der Folge möglich. Eine Liste mit riskanten Rassen soll es in Zukunft nicht mehr geben.
Bisher keine Zwischenfälle
Bisher seien keine Zwischenfälle mit den gefährlich geltenden Hunderassen bekannt geworden, hieß es aus dem Landhaus. Mit der geplanten Neuregelung übertrage man dem Hundehalter mehr Eigenverantwortung und verzichte auf laufende Kontrollen bei verlässlichen Hundebesitzern.
Das "Hundegesetz" war im Juli 2003 vom Landtag beschlossen worden und hatte seitdem für Diskussionen gesorgt. Für die Gemeinden ist der Vollzug des Gesetzes nämlich mit einem großen Verwaltungsaufwand verbunden. Neben langen Verfahrensfristen sind die Behörden mit den Bewilligungen und regelmäßigen Überprüfungen konfrontiert. Im Herbst soll das neue Gesetz verabschiedet werden.
Artikel vom 09.08.2004 |apa |hp
Mit der geplanten Neuregelung übertrage man dem Hundehalter mehr Eigenverantwortung und verzichte auf laufende Kontrollen bei verlässlichen Hundebesitzern, versichert der zuständige Landesrat.
Innsbruck - Nur wenige Monate nach in Kraft treten des neuen Tiroler "Hundegesetzes" steht die derzeit geltende Bestimmung vor dem Aus. Grund sind Probleme beim Vollziehen, hieß es am Montag aus dem Büro des zuständigen Landesrates Konrad Streiter (V). Die Neuregelung sieht keine Bewilligungspflicht mehr für "Kampfhunde" vor. Stattdessen soll eine Meldepflicht für sämtliche bellende Vierbeiner kommen.
Seit März Bewilligungspflicht
Der seit vergangenen März geltende Paragraf zur Tierhaltung im Rahmen des Landespolizeigesetzes sieht für insgesamt 17 als gefährlich eingestufte Hunderassen bzw. Kreuzungen mit diesen Rassen, darunter auch so genannte Kampfhunde, eine Bewilligungspflicht vor. Jeder, der eine dieser Rassen besitzt, muss somit ein ärztliches Gutachten vorlegen. Es soll nachweisen, dass er verlässlich und körperlich in der Lage ist, den Hund zu halten. Die entsprechende Bewilligung wird vom jeweiligen Bürgermeister als zuständige Behörde ausgestellt.
Künftig Anmeldepflicht
Künftig soll es diese Bewilligungspflicht nicht mehr geben. Vielmehr sieht der Vorschlag einer von Streiter beauftragten Expertengruppe eine Anmeldepflicht für sämtliche Hunderassen vor. Waldi und Rex sollen außerdem verpflichtend ein Chip eingesetzt oder tätowiert werden. Bei unverlässlichen Besitzern und "auffälligen" Hunden kann der Bürgermeister einschreiten. Das Tier muss dann innerhalb einer Woche dem Amtstierarzt vorgeführt werden. Ein Maulkorb- oder Leinenzwang oder die Abnahme des Hundes sind in der Folge möglich. Eine Liste mit riskanten Rassen soll es in Zukunft nicht mehr geben.
Bisher keine Zwischenfälle
Bisher seien keine Zwischenfälle mit den gefährlich geltenden Hunderassen bekannt geworden, hieß es aus dem Landhaus. Mit der geplanten Neuregelung übertrage man dem Hundehalter mehr Eigenverantwortung und verzichte auf laufende Kontrollen bei verlässlichen Hundebesitzern.
Das "Hundegesetz" war im Juli 2003 vom Landtag beschlossen worden und hatte seitdem für Diskussionen gesorgt. Für die Gemeinden ist der Vollzug des Gesetzes nämlich mit einem großen Verwaltungsaufwand verbunden. Neben langen Verfahrensfristen sind die Behörden mit den Bewilligungen und regelmäßigen Überprüfungen konfrontiert. Im Herbst soll das neue Gesetz verabschiedet werden.
Artikel vom 09.08.2004 |apa |hp