Richtig, davon hat sie nichts erwähnt. Ich bin bei meiner vorherigen Antwort davon ausgegangen, dass eine seriöse Organisation Pflegestellen und/oder Auffangstationen unterhält, um die Tiere nicht gleich vom Transport weg an Endstellen weiterzureichen, sondern sie zunächst einige Zeit beobachtet und sorgfältig vermittelt.
Und hier sieht es dann nach §11 TschG und den ergänzenden Informationen, die ich vom Veterinäramt Ravensburg bekommen habe, wie folgt aus:
--- Einer Erlaubnis nach § 11 Abs.1 Nr.2 TierSchG bedarf nur "wer Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung hält".---
Und unter einer "ähnlichen Einrichtung" ist eben auch eine Pflegestelle, oder eine Auffangstation zu sehen.
Wichtig hier also die Besitzverhältnisse für die Tiere.
Gehören alle demjenigen/derjenigen, wo sie untergebracht sind, ist keine Erlaubnis erforderlich.
Betreut jemand Tiere regelmäßig für fremde Besitzer, ist eine Erlaubnis erforderlich.