Persönlich teile ich Deine Meinung natürlich.Klaus:
Ich bin anderer Meinung wie du.
Normalerweise dürfen beschlagnahmte Tiere nicht weitervermittelt werden, bis der Eigentümer offiziell auf das Eigentum verzichtet und dies in schriftlicher Form der zuständigen Behörde und auch dem Tierheim vorliegt.
So lange ist das Tierheim nur Verwahrstation / Pension und hat kein Recht das Tier weiterzuvermitteln.
Nun ja, auch für mich hören sich diese "Zustände" so an, als ob hier Handlungsbedarf bestanden hat
Persönlich teile ich Deine Meinung natürlich.Klaus:
Ich bin anderer Meinung wie du.
Normalerweise dürfen beschlagnahmte Tiere nicht weitervermittelt werden, bis der Eigentümer offiziell auf das Eigentum verzichtet und dies in schriftlicher Form der zuständigen Behörde und auch dem Tierheim vorliegt.
So lange ist das Tierheim nur Verwahrstation / Pension und hat kein Recht das Tier weiterzuvermitteln.
Die gängige Praxis in vielen Fällen spricht jedoch eine andere Sprache.
Da ich kein Rechtskundiger bin, bleibt mir leider nur übrig, diese hinzunehmen (nicht zu akzeptieren).
Das Problem in solchen Fällen ist ja leider:
Ein Rechtsstreit zwischen Besitzer (nicht zu verwechseln mit Halter) und einer ausführenden Behörde kann sich jahrelang hinziehen.
Die Tiere sind dann schon längst weitervermittelt/-verkauft.
Der neue Besitzer hat sie im guten Glauben erworben.
Was dann?
Grüße Klaus
Nun ja, auch für mich hören sich diese "Zustände" so an, als ob hier Handlungsbedarf bestanden hat
Ich weiß ja nicht, was Du mit ''Zuständen'' meinst, aber seit wann leiden Tiere, wenn der Eigentümer nicht über eine Einbauküche sondern über althergebrachte Einzelelemente verfügt, Farbe von alten Türen blättert oder aufgrund von Renovierung neu verlegte Kabel aus der Wand ragen, die noch nicht unter Putz waren. Auch geht aus der Hundehaltungsverordnung nicht hervor, wie oft ich meinen Fußboden zu feudeln habe. Einzig und allein wichtig ist es, in welchem physischen und psychischen Zustand sich die Hunde Befanden und der war tadellos wie bestätigt wurde. Im übrigen habe ich meine Schildrung nicht getätigt um von unwissenden Personen vorverurteilt zu werden, sondern auschließlich um wie schon gesagt auf Behördenwillkür hinzuweisen und sachdienliche Informationen zu erhalten.
Ich wünsche niemanden, das er dasselbe durch machen muß und bitte von weiteren Anschuldigung abzusehen.
Danke
Der Hund befand sich bei der Übergabe in einem elenden Zustand und hat in der ganzen Zeit weder sein dringend benötigtes Medikament noch die Diätnahrung erhalten und das obwohl ich einen Behadlungsplan mitgegeben hatte.
Wie schon gesagt, arbeite ich mit Hunden und bin somit ganztägig auf dem Hof bzw. meine Hunde begleiten mich.
Wenn ich etwas ganz ordentlich verkaufe, was mir aber gar nicht gehört, ist der Verkauf auch nicht rechtens. Wobei hier der Fehler (sofern es einen gibt) beim Amt und nicht beim TH liegt. Soweit man das anhand der Schilderung hier überhaupt überblicken kann.das habe ich mich auch gefragt. Es sieht wohl so aus, das die Tiere von der Staatsanwältin rechtlich an die Tierheime übereignet wurden. Obwohl die Tierheime darüber informiert wurden das es sich hier um ein laufendes Verfahren handelt, wurden meine ersten Hunde bereits weiter vermittelt. Selbstverständlich will ich sie zurück haben.
Wenn ein Tierheimvorstand vom Amt eine rechtliche Übereignung hat, liegt das Eigentum beim Tierheim und Hunde können vermittelt werden.
Ja....und nur dann!!!!!!
Wenn ich etwas ganz ordentlich verkaufe, was mir aber gar nicht gehört, ist der Verkauf auch nicht rechtens. Wobei hier der Fehler (sofern es einen gibt) beim Amt und nicht beim TH liegt. Soweit man das anhand der Schilderung hier überhaupt überblicken kann.Wenn ein Tierheimvorstand vom Amt eine rechtliche Übereignung hat, liegt das Eigentum beim Tierheim und Hunde können vermittelt werden.
Ja....und nur dann!!!!!!
Nun ja, auch für mich hören sich diese "Zustände" so an, als ob hier Handlungsbedarf bestanden hat
Ich weiß ja nicht, was Du mit ''Zuständen'' meinst, aber seit wann leiden Tiere, wenn der Eigentümer nicht über eine Einbauküche sondern über althergebrachte Einzelelemente verfügt, Farbe von alten Türen blättert oder aufgrund von Renovierung neu verlegte Kabel aus der Wand ragen, die noch nicht unter Putz waren. Auch geht aus der Hundehaltungsverordnung nicht hervor, wie oft ich meinen Fußboden zu feudeln habe. Einzig und allein wichtig ist es, in welchem physischen und psychischen Zustand sich die Hunde Befanden und der war tadellos wie bestätigt wurde. Im übrigen habe ich meine Schildrung nicht getätigt um von unwissenden Personen vorverurteilt zu werden, sondern auschließlich um wie schon gesagt auf Behördenwillkür hinzuweisen und sachdienliche Informationen zu erhalten.
Ich wünsche niemanden, das er dasselbe durch machen muß und bitte von weiteren Anschuldigung abzusehen.
Danke
Als Außenstehender finde ich es oft schwierig sich eine Meinung zu bilden. Auch Bilder sind nicht immer Aussage kräftig.
Vor gut 3 Jahren ist meine Freundin gestorben. Sie hatte 6 Katzen und einen Hund und hat sich besonders für freilebende Katzen eingesetzt und eine Futterstelle betreut. Da sie 2 Schlaganfälle hatte, war sie gesundheitlich eingeschränkt. Sie war sehr stolz alles allein bewältigen zu können und nahm ungern Hilfe an.
Sie hatte nicht viel Geld zur Verfügung und deshalb sehr altes Mobiliar. Aber es war immer alles tip top in Ordnung bei ihr. Die Tiere prima ernährt und medizinisch gut versorgt.
Knapp 3 Wochen vor ihrem Tod hatte sie eine Operation am Bein und wegen ihrer Tiere war sie nach 2 Tagen wieder zu Hause und wollte unbedingt alleine klar kommen. Ich habe sie abgeholt und zur Klinik gefahren und war bei Abholung auch in ihrer Wohnung. Alles war aufgeräumt und prima in Ordnung und die Nachbarin hatte den Schlüssel, während meine Freundin in der Klinik war.
Als ich informiert wurde, das sie tot aufgefunden wurde, bin ich sofort mit weiteren Freunden zu ihr hin und hab mich um die Tiere gekümmert.
Ihre Wohnung sah chaotisch aus. Katzentoiletten liefen über, in der Küche stapelten sich die leeren Futterpackungen. Gott sei Dank war es Winter sonst wären überall Fliegen gewesen. Die Tiere hatten selber Packungen aufgerissen, da sie Hunger hatten und der Hund hatte natürlich hin gemacht. Sie hat 3 Tage tot in der Wohnung gelegen.
Ich will damit sagen, das im Krankheitsfall so etwas recht schnell gehen kann und das es seit damals für mich schwieriger ist zu beurteilen, ob etwas ein vorüber gehendes Problem ist, oder ein dauerhafter Zustand.
Hast du einen Anwalt? Wenn ja würde ich mir schleunigst einen holen.
Und was ist jetzt mit den Hunden
Hallo liebe becca hoffe sie lesen das hier mir 7st am 08 April diesen Jahres das selbe passiert meine Tiere sind immer noch im tierheim.Ich weiß ja nicht, was Du mit ''Zuständen'' meinst, aber seit wann leiden Tiere, wenn der Eigentümer nicht über eine Einbauküche sondern über althergebrachte Einzelelemente verfügt, Farbe von alten Türen blättert oder aufgrund von Renovierung neu verlegte Kabel aus der Wand ragen, die noch nicht unter Putz waren. Auch geht aus der Hundehaltungsverordnung nicht hervor, wie oft ich meinen Fußboden zu feudeln habe. Einzig und allein wichtig ist es, in welchem physischen und psychischen Zustand sich die Hunde Befanden und der war tadellos wie bestätigt wurde. Im übrigen habe ich meine Schildrung nicht getätigt um von unwissenden Personen vorverurteilt zu werden, sondern auschließlich um wie schon gesagt auf Behördenwillkür hinzuweisen und sachdienliche Informationen zu erhalten.
Ich wünsche niemanden, das er dasselbe durch machen muß und bitte von weiteren Anschuldigung abzusehen.
Danke
Hallo liebe becca hoffe sie lesen das hier mir 7st am 08 April diesen Jahres das selbe passiert meine Tiere sind immer noch im tierheim.
Mich würde interessieren wie es bei ihnen weiter ging? Mfg