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dog-aid

20 Jahre Mitglied
Weimar/Thüringen, 29.10.01

Schwere Zeiten brechen für Pitbull, Bullterrier & Co., besser gesagt für deren Besitzer, in Thüringen an. Bei vielen von ihnen trudelten jetzt höchst amtliche Aufforderungen ein, für die Haltung ihres Tieres schnellstens die Erlaubnis einzuholen. So auch bei Karin Müller (Name geändert) aus Weimar, die seit Jahren mit ihrem Pitbull friedlich zusammenwohnt.

In dem Schreiben wird sie aufgefordert, den "erforderlichen Sachkundenachweis bzw. die Mitteilung darüber, bei welchem Sachverständigen die Sachkundeprüfung abgelegt werden soll" einzureichen. Außerdem muss sie dem Ordnungsamt ein polizeiliches Führungszeugnis beibringen. Und das bis zum 6. November. "Wie soll ich das so schnell schaffen?, fragt Frau Müller besorgt bei der TLZ nach.

"Schwierig aus mehreren Gründen", sagt Thomas Kümmel, der Präsident des Thüringer Familienhundeverbandes e.V. Er bestätigt, dass die bundesweite Tierschutz-Hundeverordnung (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001, Teil I, Nummer 21, Bonn, 14. Mai 2001) am 1. September in Kraft getreten ist. Darin gelten Pitbull-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier sowie Kreuzungen mit diesen Tieren als gefährliche Hunde. "Bundesrecht bricht Landesrecht", sagt Kümmel im Hinblick auf die Thüringer Gefahren-Hunde-Verordnung, die sich nicht auf bestimmte Rassen festlegt. In ihr war die Überprüfung des Einzelfalles bei Vorkommnissen vorgesehen. "Das galt deutschlandweit als beispielgebend", sagt Kümmel.

"Wer soll den Sachkundenachweis bringen?", fragt der Hundefreund. In Thüringen gibt es bislang dazu noch nicht einmal eine einheitliche Regelung. Da gebe es den Thüringer Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH), der für einen Sachkundenachweis eine Mischung aus 40 Fachfragen, der (Hunde)Platzgehorsamkeitsprüfung und dem Sozialverträglichkeitstest für sinnvoll hält. So weit will der Familienhundeverband nicht gehen. Kümmel erachtet 20 Fragen (zum Beispiel nach Kenntnissen über Leinenzwang, zum Verhalten bei Begegnungen mit Joggern und zu Grundlagen des Verhaltens des Hundes) und einer Überprüfung des Vermögens des Halters zum Führen eines Hundes in der Öffentlichkeit als ausreichend.

Als sehr einseitig betrachtet Kümmel den Verweis auf nur eine Prüforganisation zum Ablegen des Nachweises. In Thüringen gebe es an die 20 Gutachter. Und schon gar nicht sei der Nachweis in 14 Tagen abzulegen. So wie die freie Arztwahl müsse auch hier der Hundehalter eine Auswahl haben. Außerdem sollten Halter, die länger als drei Jahre ihren Hund ohne Beanstandung haben, den Schein so bekommen.

Kümmel schlägt vor, den Thüringer Ordnungsämtern je eine Hunde-Kommission anzugliedern. Sie sollten aus je einem jahrzehntelang erfahrenen Hundezüchter und Hundetrainer, aus einem Tierschützer, einem Tierarzt und einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes bestehen. In diesen Gremien könnten dann auch einheitliche Richtlinien erarbeitet werden. Damit werde Sicherheit für Behörden und Hundehalter gleichsam geschaffen.


Ergänzend dazu:
Thüringer Allgemeine
Hundehalter von Pittbull-Terriern, Staffordshire-Bullterriern, American Staffordshire Terriern, Bullterriern und Kreuzungen dieser Tiere brauchen dafür eine Erlaubnis der Behörde. Das verlangt die am 1. September in Kraft getretene Tierschutz-Hundeverordnung des Bundes. Darauf wies gestern die Stadtverwaltung hin.

Anträge für die Haltung dieser Rassen seien unverzüglich beim Ordnungs- und Servicedienst in der Schwanseestraße zu stellen. Sonst droht Bußgeld bis zu 10 000 Mark. Wie viele Hundehalter dieser Pflicht bisher nachgekommen sind, vermochte die Verwaltung gestern jedoch nicht zu sagen.

Insgesamt sind in Weimar knapp 2200 Hunde gemeldet. Damit sei die Zahl gegenüber den Vorjahren etwa gleichbleibend. Bei den Anzeigen gegen Hundehalter zeichnet sich dagegen laut Stadtverwaltung eine Zunahme ab. Wurden im Vorjahr 19 Vorfälle registriert, waren es in diesem Jahr bisher 24. Dazu zählten zwei Beißattacken gegenüber Menschen, ein Beißvorfall mit einem anderen Hund, zwei tot gebissene Katzen sowie Anzeigen wegen Ruhe störendem Lärm, Hundekot und nicht bezahlter Steuer. Beteiligt waren an diesen Vorfällen die Rassen Chinesischer Faltenhund, Schäferhund und Schäferhundemix, Rottweiler, Pittbull-Terrier, Dobermann, Windhunde und Irish Setter. Als Auflagen gingen an die Hundebesitzer Leinen- und Maulkorbzwang für ihre Vierbeiner, Sicherung des Grundstücks und Ausführverbot für Angehörige.

Seit Mai diesen Jahres gehen Polizei und Mitarbeiter des städtischen Ordnungs- und Servicedienstes gemeinsam auf Streife, so die Verwaltung auf TA-Anfrage. Der Schwerpunkt liege neben der Kontrolle der Hundehalter im präventiven Bereich. Werden einzelne Tierfreunde bei mehrmaligen Verstößen ertappt, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Hundeinspektoren, wie sie beispielsweise in Erfurt eingesetzt wurden, könne sich die Stadt Weimar aus personellen Gründen derzeit allerdings nicht leisten.

Quelle/hundejo.de


bis denne

dog-aid

gnadenhof_flemsdorf@gmx.de
 
Das war zu befürchten, nachdem im Bundesgesetz dieser unscheinbare Paragraf enthalten ist, dessen Auswirkungen viele damals noch nicht abschätzen konnten:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
§11 Aggressionssteigerung nach § 11 b Abs. 2 des Tierschutzgesetzes

Eine Aggressionssteigerung im Sinne des § 11 b Abs. 2 des Tierschutzgesetzes liegt bei Hunden vor, die ein übersteigertes Angriffs- und Kampfverhalten aufweisen, das durch artgemäße Signale nicht hinreichend gesteuert wird. Das Verpaaren von Hunden mit anderen Caniden ist verboten. Bei Pitbull-Terriern, Staffordshire Bullterriern, American Staffordshire Terriern und Bullterriern sowie Kreuzungen mit diesen Tieren ist vom Vorliegen einer derartigen Aggressionssteigerung auszugehen.[/quote]
Nachzulesen u.a.:

Das "Qualzuchtgutachten" enthält keineswegs die Aussage, daß
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
"... vom Vorliegen einer derartigen Aggressionssteigerung auszugehen (ist)"
[/quote]
Einzelheiten kann man u.a. bei Hund und Halter nachlesen:


Interessant ist auch, daß plötzlich der StaffBull in der Liste auftaucht, obwohl er im Gutchten nicht enthalten ist:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Sehr wunderlich ist auch für das Ausland und uns, das wie von Geisterhand mit einmal die Hunderasse Staffordshire Bullterrier im veränderten Tierschutzgesetz auftaucht, obwohl sie in dem Gutachten zur Auslegung von § 11 b des Tierschutzgesetzes, wohl wissentlich nicht benannt ist.
[/quote]

Die Politiker können nicht drei von vier unterscheiden. Sie hauen einfach mal drauf, der StaffBull hat immerhin einen ähnlichen Namen, gell?

Gegen das derzeit gültige Bundesgesetz laufen selbstverständlich Klagen.
Ebenso wie es in den Ländern Hessen, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein bereits geschehen ist, gehe ich davon aus, daß dieses neue Bundesgesetz nicht lange halten wird. Es wird vom Gericht gekippt werden.

WICHTIG ist daher, alle Beeinträchtigungen, Ausgaben und Einbußen, die sich daraus ergeben, NICHT einfach hinzunehmen, sondern RECHTSMITTEL einzulegen.

Erinnert ihr euch noch an die Tragödie "Baxter" ? Die Schadenersatzforderungen wurden abgewiesen, denn die Familie "hätte ja gegen die Tötungsanordnung klagen können, hat sie aber nicht".

ALSO, alle Anordnungen etc. mit Widerspruch beantworten, alle Beträge nur unter Vorbehalt bezahlen und dies deutlich beweisbar dokumentieren.

(Beispiel: "gegen Ihre Anordnung, einen Haltungsantrag stellen zu müssen, lege ich Widerspruch ein. Mein Hund ist nicht aggressiv. Das Gesetz ist verfassungswidrig. Die Genehmigungsgebühr zahle ich nur unter Vorbehalt. Ich werde alle Auslagen zurückfordern, sobald die Ungültigkeit der gesetzlichen Bestimmungen vom Gericht festgestellt ist."

ciao
Andreas
 
Hallo Andreas,

mir ist bis zur Stunde nicht klar, was da in Thüringen abläuft. Was haben das Tierschutzgesetz und und die Tierschutz-Hundeverordnung mit dem Halten der vier genannten Rassen zu tun. Wieso braucht man in Thüringen plötzlich eine Halteerlaubnis und eine Sachkundeprüfung? Wo steht das in dezidierter Form geschrieben???

In der rheinland-pfälzischen Gefahrenabwehrverordnung befindet sich der Bullterrier nicht auf der Rasseliste. Keine RLP-Behörde denkt auch nur im Traum daran, in Sachen Bullterrier etwas zu unternehmen. Das Halten dieser Rasse ist hier absolut unreglementiert. Was also ist los in Thüringen? Ist dort der Teufel ausgebrochen und hat er den Verstand verloren?

Grüße Villiers
 
Offenbar kann niemand meine Frage beantworten. Ich habe mich daher selber auf die Socken gemacht und herausgefunden, dass der Hund offenbar in der Thüringer-Gefahrenhundeveordnung selber begraben liegt. Dieses Werk weißt eine Besonderheit auf, die in anderen Hundeverordnungen nicht vorkommt:

§1 Gefährliche Hunde
Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten:
1. Hunde, die auf Angriffslust oder über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe oder auf andere in der Wirkung gleichstehende Merkmale gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet sind,
2. ...........

In der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift heißt es dann allerdings wiederum:
"Auf die Hunderasse oder -kreuzung kommt es dabei nicht an."

Schlafen die Thüringer Hundehalter immer noch den Schlaf der Gerechten oder wagen sie es nur nicht aufzumucken?

Grüße Villiers
 
Hi Viliers,

einerseits stimmt, was Du zum Sachkundetest usw. schreibst, andererseits gelten diese Rassen unabhängig von Landesverordnungen als gefährlich und müssen damit die allgemeinen Vorgaben für "gefährliche Hunde" einhalten (rassenunabhängig). Ich gehe davon aus, daß Thüringen durch diese Regelung die "Widerlegbarkeit" der grundsätzlichen Gefährlichkeit einräumen möchte und deshalb auf diese Maßnahmen zurückgreift. An Unwiderlegbarkeit sind ja auch schon einige LHV´s gescheitert.


shevoice
 

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