Suche Gestzestexte

Nileka

10 Jahre Mitglied
Huhu!

Ich suche Gestzestexte für Listenhunde speziell für BW. Vor allem für Tierheimhunde.

Gibt es eine Bundesläderübersichtsliste wer einen Listenhund mit welchen Vorraussetzungen halten draf?

Vielen Dank!

Gruß Nina
 
  • 28. April 2024
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Hi Nileka ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hier die Seite des Innenministeriums dazu:


Die Verordnung für BW:

Die Verwaltungsvorschrift dazu:


Relativ viele Infos bzgl. Rasselisten findest du unter:
 
Huhu!

Super vielen Dank!

Gibt es auch Gesetzestexte zur Regelung von Bundeslandübergreifenden Vermittlungen?

Z.B. ein Hund ohne Test aus Bayern nach BW. Ist das erlaubt oder muss er den Test noch in Bayern machen?
Oder anders rum, ein Hund von BW ohne Test in ein anderes Bundesland (muss er den Test dann haben oder gelten nur die Vorschriften in den jeweiligen Bundesländern?)

Wisst ihr was ich meine?

Vielen Dank!

Gruß Nina
 
Es gibt keine bundesübergreifende Gesetze, ob in BaWü ein Verhaltenstest von einem anderen Bundesland anerkannt wird, das liegt an dem jeweiligen Ordungsamt, das können díe , müssen aber nicht.

Es wäre hilfreich wenn du mal den konkreten Fall schildern würdest.
 
Z.B. ein Hund ohne Test aus Bayern nach BW. Ist das erlaubt oder muss er den Test noch in Bayern machen?
Oder anders rum, ein Hund von BW ohne Test in ein anderes Bundesland (muss er den Test dann haben oder gelten nur die Vorschriften in den jeweiligen Bundesländern?)

Ich stimme Legolas da zu. Da kann keine pauschale Antwort getroffen werden AUSSER der Hund ist unter 6 Monate, dann gilt er noch nicht als Kampfhund.

Mein Hund hatte zum Beispiel den Berliner Wesentest, dieser wurde nicht anerkannt und er musste den Test für BaWü nochmal ablegen, ebenso sind mir auch 2 Fälle von Hunden aus Hessen bekannt die den Test wieder ablegen mussten.

Rein theoretisch kann (!) dir das OA Probleme machen wenn du zum Beispiel einen älteren Hund übernehmen willst, der gar keinen Wesentest hat. Weil somit ist dieser ein Kampfhund und dafür brauchst du berechtigtest interesse. Ich habe mich mal mit dem Vetamt dazu unterhalten. Sie machen es in den wenigsten Fällen, aber sie könnten rein theoretisch. Eventuell müsste in diesem Fall dann das TH erst einen Test machen mit dem Hund bevor du ihn übernehmen kannst.

Es gelten immer die Vorschriften des Bundeslandes wo der Hund sein zukünftiges zu Hause hat. Dort muss man sich informieren.
 
Der Hund meiner Eltern kam aus RLP und der hatte keinen Wesenstest (gibt es in RLP nicht).
War aber kein Problem.
Er hatte nur bis zum Bestehen des BW-Wesenstests Maulkorb-und Leinenzwang.
Ging alles ganz umkompliziert, das kannst du aber nur mit dem Ordnungsamt oder dem zuständigen Landratsamt klären.
 
@ Nileka,

irgendwo habe ich hier im Net ein Urteil gelesen nachdem ein Halter eines Listis Recht bekam mit seiner Klage gegen die ungerechte Besteuerung.
Diese Unterlagen habe ich derzeit bei unserer Gemeinde in NRW dem Ordnungsamt zur Einsichtnahme überlassen. Deshalb kann ich dir die Quelle momentan nicht nennen.

Als Tipp möchte ich dir folgendes sagen.
Ich habe das scheinbar Unmögliche geschafft meinen Staff beim Umzug von den Niederlanden nach Deutschland mitzunehmen.

Das obwohl alle mir sagten das geht nicht.

Nun möchte ich hier nichts über den Vorgang schreiben, ausser, gehe zum Amt, sprich mit den verantwortlichen Leuten, sorge das Du einen guten Eindruck hinterlässt, das heißt auch, kleide Dich so, dass Du nicht den Vorstellungen der Beamten in bezug auf Listis entspricht. Der ist nunmal so, alle Halter sind asozial, gepierßt, tätowiert, arbeitslos ect. ect. Sicher habe ich das Bild etwas überzeichnet. Aber es ist so, dass die Leute mit solchen Hunden schon etwas kritischer beäugt werden.
Ich habe mich so verhalten das dieses Bild überhaupt nicht in Frage kam.
das war die Grundveraussetzung für weitere Gespräche.
Nun das Ergebnis liegt ja vor, ich bin hier und zwar mit Hund.

@ legolas hat es auch genau auf den Punkt gebracht " die können, müssen aber nicht"

Viel Glück für Dich und Deinem Vorhaben wünscht
Jörg Häcker
 
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