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Trotzdem glaube ich nicht, das sich daraus jetzt ein "Hauen & Stechen" gegen freilaufende Hunde ergibt.
Aber vielleicht denkt jetzt mancher HH doch mal etwas mehr über "Erziehung" nach..
Schaden würde es sicher nicht .
 
  • 18. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Candavio ... hast du hier schon mal geguckt?
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Trotzdem glaube ich nicht, das sich daraus jetzt ein "Hauen & Stechen" gegen freilaufende Hunde ergibt.
Aber vielleicht denkt jetzt mancher HH doch mal etwas mehr über "Erziehung" nach..
Schaden würde es sicher nicht .
ich denke, sowohl für das eine, als auch das andere, wird das Urteil zu wenig bekannt werden
 
Du, ich bin die letzte, die es gutheißt, Tutnixe überall hinrennen zu lassen
Trotzdem finde ich diesen 'Freibrief' aus dem Urteil nicht gut


und so ist das Urteil ja nun sicher nicht zu verstehen....

Zum einen kann man gegen Gefahrenabwehrverordnungen nur dort verstoßen, wo es welche gibt. Was durchaus nicht flächendeckend in DE der Fall ist. Zum anderen ist es ja schon immer so, dass man im ungünstigsten Fall eine fahrlässige Körperverletzung begehen kann, nur weil der freilaufende Hund eine Fremdperson beschnüffelt und anleckt, wenn diese glaubhaft darlegt, dass sie extreme Abscheu und Ekel vor Hunden hat.
Der HH war also schon immer auf der sicheren Seite, wenn er so etwas bei seinen Tut-nix nicht zulässt.
 

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