Sorgfaltspflicht des Tierarztes!

Familienmitglied stierbt durch Sorgfaltspflicht- Verletzung des Tieraztes

  • Tierarzt hat immer Recht!

    Stimmen: 0 0,0%
  • Halter hat keine Beweismöglichkeit!

    Stimmen: 8 53,3%
  • Habe selbst, mein geliebtes Familienmitglied verloren, durch einen Kunstfehler des Tierarztes!

    Stimmen: 7 46,7%
  • Ich würde nie einen Tierarzt verklagen!

    Stimmen: 0 0,0%

  • Umfrageteilnehmer
    15

Tina W.

15 Jahre Mitglied
Hallo liebe Forum Mitglieder,

möchte Euch zum Thema § 254 BGB einladen, die Sorgfaltspflicht des Tierarztes!

Viele Menschen verlieren ihr liebstes Familienmitglied, den Hund durch einen " Kunstfehler" des TA.

Es gibt kaum Aufklärung in diesem Bereich, deshalb wollte ich "Euch" um Unterstützung und Mithilfe bitten, um diese unantastbare Thema zu lüften!

Könnte nun einige Beispiele reinkopieren, die das Leid der Halter schildert, die Ihr Familienmitglied auf diese Art verloren haben.
Aber sie alle schweigen; tragen Ihre Trauer mit sich, bis endlich die Zeit alle Wunden heilt.

Meine Fragen:
1) Wann macht sich ein TA strafbar?
2) Wie kann der Halter diese Fehler nachweisen?
3) Muss der TA die Behandlungsakte aushändigen, bei verlangen des Halters?
4) Was ist ein Sachverständigen Gutachten über den Hund?
5) Wer macht dies?
6) Wann entfällt das TA Honorar?
7) Neue Gesetze bekannt, zum Schutz des Halters?

Sind die Ärzte doch Götter in Weis, keiner traut sich das Gegenteil zu beweisen; warum?

Aussichtslos?

Gibt es Fälle, die Nachweisen konnten dass der TA einen Fehler gemacht hat?

Vielen Dank für Eure Beiträge.
Liebe Grüße Tina
 
Habe mein Erlebnis unter Tierarztlimit bereits geschildert.
Ich bin stinckend sauer.Will das auch nicht einfach so hin nehmen.Anders herum habe ich zu meiner Tierärztin vollstes Vertrauen.Sie hat wirklich alles für meinen Boomer getan, ihn letztendlich einzuschläfern hat ihr genauso weh getan wie uns.
Es gibt immer und überall schwarze Schafe,das wird man auch in Zukunft nicht verhindern können.Nur bekannt machen
was passiert ist,würde dann Anderen viel Kummer ersparen.
 
Original geschrieben von Tina W.
Hallo liebe Forum Mitglieder,

möchte Euch zum Thema § 254 BGB einladen, die Sorgfaltspflicht des Tierarztes!
:verwirrt: In § 254 BGB geht es um Mitverschulden des Geschädigten (Stichworte: Schadensvermeidungs- bzw. Schadensminderungspflicht), aber nicht um die Sorgfaltspflicht des Tierarztes.


Meine Fragen:
1) Wann macht sich ein TA strafbar?
Behandlungsfehler eines TA sind nicht strafbar, sie können aber eine Schadenersatzpflicht auslösen.


2) Wie kann der Halter diese Fehler nachweisen?
Der Behandlungsfehler kann sich bereits aus der Art der Krankheit und der Behandlung ergeben (grober Behandlungsfehler). Liegt ein grober Behandlungsfehler vor, kehrt sich die Beweislast um, und der Arzt muss beweisen , dass sein Fehler keinen Schaden verursacht hat. In Zweifelsfällen kann ein Behandlungsfehler durch ein Sachverständigengutachten (gerichtlich) festgestellt werden.


3) Muss der TA die Behandlungsakte aushändigen, bei verlangen des Halters?
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 1982 ist es möglich, sich auch außerhalb eines Rechtsstreites Einsicht in die Behandlungsunterlagen zu verschaffen. Das Einsichtsrecht ist durch Herausgabe von Kopien der Unterlagen zu erfüllen. Die Kosten für die Kopien müssen vom Tierbesitzer getragen werden.


4) Was ist ein Sachverständigen Gutachten über den Hund?
Ein Sachverständigengutachten leitet aus vorhandenen Tatsachen wissenschaftlich haltbare Schlußfolgerungen zur Beantwortung der Beweisfrage ab.


5) Wer macht dies?
I.d.R. ein gerichtlich bestellter, vereidigter Sachverständiger.


6) Wann entfällt das TA Honorar?
Eine vollständige Antwort würde zu lang werden. Der Honoraranspruch entfällt z.B., wenn der zugesagte Erfolg einer Behandlung nicht eintritt.


7) Neue Gesetze bekannt, zum Schutz des Halters?
Nein.


Gibt es Fälle, die Nachweisen konnten dass der TA einen Fehler gemacht hat?
Ja.

Wegen des missglückten Kaiserschnitts bei einer Zuchthündin muss eine Tierärztin aus dem Münsterland 5300 Euro Schadensersatz bezahlen. Das hat eine Zivilkammer des Landgerichts Münster entschieden. Nach einem Sachverständigen-Gutachten war die Operation, bei der die Hündin starb, nicht erforderlich gewesen. Nach Einleitung der Narkose brachte das Tier acht lebendige Welpen zur Welt. Die Hündin erwachte nicht mehr. LG Münster, Az.: 15 O 54/00

Ein Tierarzt ist dem Hundehalter zum Schadenersatz verpflichtet, wenn ihm bei der Kaiserschnittentbindung einer Zuchthündin gravierende tierärztliche Fehler unterlaufen und die Hündin nicht mehr aus der Narkose erwacht. Erst recht gilt dies dann, wenn der gerichtlich bestellte Sachverständige die Notwendigkeit einer solchen risikoreichen Entbindung nicht feststellen konnte. Oberlandesgericht Hamm, Az.: 3 U 87/02

Tierarzt haftet für falsches Gutachten
Im Rahmen einer Ankaufsuntersuchung machte der vom Verkäufer beauftragte Tierarzt auch Röntgenaufnahmen von den Vorderhufen des Pferdes. Da die Hufspitzen jedoch nicht ausgeleuchtet waren, übersah der Tierarzt eine chronische Hufrehe. Sein Gutachten zeigte diesen krankhaften Befund nicht auf. Fälschlicherweise sprach er eine Eignung als Turnier- und Freizeitpferd aus. Aufgrund dieses falschen Gutachtens erwarb der Käufer das fragliche Pferd und stellte die Mängel erst Wochen später fest. Die Schadensersatzklage des Pferdekäufers gegen den Tierarzt war erfolgreich. Zwar hatte der Käufer das Gutachten selbst nicht in Auftrag gegeben und war damit auch nicht Vertragspartei. Da für den Tierarzt aber erkennbar war, dass sein Gutachten zumindest auch für den Käufer bestimmt war, ist er bei einem objektiv falschen Gutachten auch dem Pferdekäufer schadensersatzpflichtig.
Oberlandesgericht Schleswig, Az.: 4 U 121/95


Von deinen Antwortmöglichkeiten konnte ich keine ankreuzen.
 
Da einen Kunstfehler nachzuweisen wird mindestens genau so schwer sein wie bei Ärzten für Menschen.
Ciao Erwin
 
Original geschrieben von erwin
Da einen Kunstfehler nachzuweisen wird mindestens genau so schwer sein wie bei Ärzten für Menschen.
Ciao Erwin


Richtig Erwin .
Ich war in so einer Lage bei meinem ersten Rotti , der TA hat ihn auf einen Magen-Darminfekt behandelt , letztendlich stellte ich nachdem ich mir eine 2. Meinung holte , Krebs heraus .

Wenn es meinem Dicken geholfen hätte , hätte ich geklagt , aber ich tat es nicht obwohl der 2. TA mir dazu geraten hatte .
Wenigstens wegen der Behandlunskosten .
Ich wollte es trotzdem nicht .

In den Antworten fehlen meiner Meinung nach noch einige Sachen .

Ich glaube das es ein ganauso langer und schwieriger Weg wäre , wie bei menschlichen Kunstfehlern , deshalb sollte man sich das gut überlegen und ein verdammt dickes Bankkonto haben , oder wenigstens eine gute Rechtschutzversicherung .
 
Hallo Wolfgang

Hallo Wolfgang,

vielen Dank für Deine so ausführliche Erklärung!

Mir und einer Freundin hast Du, damit schon sehr viel weiter geholfen.

Ich habe Deinen Bericht an sie weitergleitet. Denn sie hat ihre Hündin verloren. Wird aber um ihr Recht kämpfen; damit der TA nicht mehr Verantwortungslos weiterpraktiziert.( Er scheint ein echter Sadist zu sein, rücksichtslos und nur auf Profit aus)

Sie war wohl kein Einzelfall, deren Hund nach seiner Behandlung vertorben ist. Ein harter Brocken.
Darf ich Dich fragen woher Du dieses Wissen hast? Jurist?

Also nocheinmal vielen Dank für Deine Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen Tina
 
Hallo Gisela

Hi Gisela,

ich gebe Dir völlig Recht; schließe mich auch Deiner Meinung an:

Es gibt immer und überall schwarze Schafe,das wird man auch in Zukunft nicht verhindern können.Nur bekannt machen
was passiert ist,würde dann Anderen viel Kummer ersparen.

Liebe Grüße Tina
 
Hallo Erwin,

genau das musste ich mir auch anhören!

Deine Eintrag:
Da einen Kunstfehler nachzuweisen wird mindestens genau so schwer sein wie bei Ärzten für Menschen.
Meine Antwort:
Aus diesem Grunde denke ich, das kann es wohl nicht sein; dass die Ärzte unantastbar gemacht werden.( Mafia)
Auch unter Ihnen sind welche die nur Mist machen, auf Kosten von unwissenden und hilflosen Tierhaltern.

Diese Hilflosigkeit kann ich nicht mitansehen; deshalb versuche ich mehr Klarheit zu bekommen um damit besser umgehen zu können. Auch um Hilfe leisten zu können.

Danke für Deinen Beitrag.

Mit freundlichen Grüßen Tina
 
Rocky3007

Hallo Heidi,
danke für Deinen Beitrag! Das sehe ich inzwischen auch so, denn einen anderen Weg um an sein Recht zu kommen; wird es wohl nicht geben!
Dein Beitrag:
Ich glaube das es ein ganauso langer und schwieriger Weg wäre , wie bei menschlichen Kunstfehlern , deshalb sollte man sich das gut überlegen und ein verdammt dickes Bankkonto haben , oder wenigstens eine gute Rechtschutzversicherung .

Der einzigste Trost der einem bleibt, wenn man sein geliebtes Tier verloren hat; ist der: Dass der treue Familien Begleiter im Herzen nie vergessen wird!

Liebe Grüße Tina
 
gisela brand

Hallo Gisela,
habe eben noch Deinen Bericht unter "Tierarztlimit " gelesen und möchte Dir mitteilen, dass ich Deine Gefühle nach vollziehen kann!

Ich hatte auch einen Pflegehund, er kam aus Belgien.
Musste mit dem Hundi auch zum TA, habe mir vorher eine schriftlich Bestätigung zukommen lassen müssen, dass der Verein für die Kosten aufkommt. Dies war der Rat meines TA, Ihm vertraue ich schon sehr, er klärt mich immer genau auf, wenn ich Ihn frage. Auch was seine Diagnose ist und was er für eine Behandlung vorschlagen würde. Also habe ich es so getan wie er mir geraten hatte. Der Hund wurde schon in Belgien geimpft, benötigte noch eine Nachimpfung. Dann die Medikamente für die chronische Ohrenentzündung und gechippt wurde er auch noch. Die Rechnung hat er erst weggeschickt, als ich die Behandlung abgeschlossen habe.
Dies sagte er mir auch schon bei der ersten Behandlung.
Das ist doch ein korrekter Tierarzt!

Aber es ist gut, dass Du davon berichtet hast, denn viel wissen dies nicht und haben hinterher den Ärger.

Nun ist uns wieder weitergeholfen!Danke

Liebe Grüße Tina
 
Halter hat keine Beweismöglichkeit!

Hallo liebe Forum Mitglieder,

bin echt sehr geschockt über die bisherige Abstimmung!

Hat ergeben, dass 80% der Meinung sind, dass es keine Beweiselage gibt.

Vielleicht ist das der Grund, warum man Fälle bekannt machen sollte; die dies geschafft haben!

So wie es bereits von "WOLFGANG" beschrieben wurde!
Diese Beispiel war sehr einleutend.

Grüße Tina
 
Habe unter,, wie muß geimpft werden,,
und ,,Tierarztlimit ja bereits geschrieben warum ich so wütich bin.Habe mich jetzt ein wenig beruhigt, aber heute Morgen war ich echt ein HB - Weibchen.Carlos hat bellenden Husten.
Bis Freitag muß es besser sein, er hat ein Antibiotikum bekommen.Dann hätten wir Glück, und es ist nur ein Infekt.
Ist es bis Freitag nicht besser , die TA kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen, das es kein Zwingerhusten ist. Erst einmal muß ich Carlos von anderen Hunden fernhalten.Keine Hundeschule, kein Toben mit anderen,Bin erst mal durch die Nachbarschaft und habe Bescheid gesagt, damit die nicht meinen ich hätte was,wenn ich Carlos nicht spielen lasse.Super wäre Carlos vernünftig Grundimmunisiert worden,hätte ich 80 Euro die ich lieber gespendet hätte nicht beim TA lassen brauchen, der Hund müßte sich jetzt nicht mit diesem Husten quälen,und vorallem er könnte spielen
 
Hallo Gisela

Hallo Gisela,
nun, das mit der Grundimunisierung war ja kar. Jeder Hund sollte mindestens zwei Jahre, eine Grundimpfung erhalten; danach denke ich: braucht er nicht mehr geimpft werden.
Ist jedem selbst überlassen! Ob er dann noch jedes Jahr den Hund impfen lässt.
Meiner Meinung nach ist das nur ein Einahmequelle für den TA.!Wenn der Hund ausgelastet ist und eine gesunde Ernährung bekommt; wird er nicht mehr krank!
Außer er steht unter Streß; Trennung; Streit in der Familie!

Dein Hund hat jetzt einen Infekt, das ist nicht darmatisch bei dem Wetter, er hat doch alle Impfungen schon bekommen! Also mach Dir nicht so große Sorgen. Schone ihn, wie ein krankes Kind, verusche sein Immunsystehem aufzubauen; mit Naturheilkunde.

Das dauert zwar etwas länger aber ist viel gesünder für den Hund. (Das nächste mal!)

Ruhe und Erholung ist nur angesagt; sicher ist alles sehr aufregend für den kleinen, was so die letzte Zeit passiert ist.
Er kam doch aus dem Tierheim, habe ich gelesen. Er braucht auch seine Zeit, bis er das alles verkraftet hat.

Hier ein Link, wo Du schon mal infos lesen kannst, welche Heilmittel es für Hunde gibt, und die man bestellen kann oder auch in der Apotheke beziehen kann. Die kennen sich mitlerweile auch sehr gut aus! Frage auch da mal nach.



Gute besserung wünsch ich Deinem Hundi; sendest Du mir mal ein Bild von ihm?

Liebe Grüße Tina
 
Du hast mich missverstanden, wir wissen nicht ob Carlos überhaupt je geimpft wurde, es wird vermutet das er ein Urlaubsmitbringsel ist.Als man merkte das so ein Junger Hund nicht einfach ist wurde er vor dem Tierheim ausgesetzt.
Irgendwo muss er ja gewesen sein da er einen Zettel um den Hals hatte,bin 8 Mon. und heiße Carlos.Er wurde dann im TH geimpft.Es hätte aber nach 4 Wochen nach geimpft werden müssen, da nur 1 Impfung keinen ausreichenden Schutz
Gewähr leistet.Und diese 2. Impfung ist nicht gegeben worden.
ich hatte zwar nach gefragt aber man verneinte in der Praxis.
Erst in 12 Mon. Ich habe mich das Ganze Wochenende durch das Internet gefressen.Am Montag habe ich mit einem Dr. der Herstellerfirma in Karlsruhe gesprochen. Was dieser arzt treibt ist russisches Roulette.Es gibt Hunde die bauen nach nur einer Impfung genügend Schutz auf. Das steht denen aber nicht auf der Nase geschrieben. Das kannst du nur über eine Blutuntersuchung heraus bekommen.1 Impfung zu viel schadet nicht, aber eine Impfung zu wenig kann bei bestimmten Erkrankungen zum Tod führen. Bei Tierheimhunden muß 2 fach geimpft werden d. h. innerhalb von 4 Wochen ein 2. Mal. Denn keiner hat seinen Impfausweis in der Pfote.Keiner weiß ob irgendwann schon mal geimpft wurde.Als großes Risiko ist das es gerade in dem TH auch Hunde aus Portugal
aus einer Tötungsstation unter gebracht sind, diese Tiere müßen noch nicht einmal erkrankt sein, können aber trotzdem Überträger sein.
 
Ach so!

Hallo Gisela,

nun hab ich's beriffen! Also "Carlos" war ausgesetzt und keiner wusste ob oder ob nicht, geimpft wurde!

Nun alles klar; ein Welpe den man aussetzt, ist mit Sicherheit auch nicht geimpft worden; gehe ich auch von aus!

Korreckt, dass er zweimal eine Grundimpfung erhällt! Da hat Dine TA. "Recht". Eine Grundimunisierung die nach 4 Wochen wiederholt wird; ist mir auch nur so bekannt.

Den Infekt, hat er aber erst seit Heute glaube ich gelesen zu haben, sitmmts?

Also, wird er diesen auch bald wieder los haben. da er doch schon geimpt wurde gegen den Zwingerhusten, könnte vielliecht ein Begleiterscheinung sein.

Habe ich auch bei der Grippeimpfung; immer 1 Tag fühle ich mich erkältet.Aber das Imunsysthem arbeitet auf vollen Touren.

Denke dass er bald wieder gesund wird!

Liebe Grüße Tina
 
Der Haken an der Sache; Gisela

Noch was Gisela,
wenn das Tierheim wusste, dass Du den Hund an dich nimmst, gehen die davon aus, dass Du für die anfallenden Kosten auch aufkommen wirst. Damit ist für die das Thema klar abgeschlossen!
Nur ein Sache war nicht in Ordnung, die Aukunft von dem TA. der nicht gesagt hat; dass er eine Nachimpfung benötigt nach 4 Wochen.

So sehe ich das! Also Dazu könnte "Wolfgang" doch besimmt auch noch einiges erklären, denn der TA. hätte es doch sagen müssen.
Ob dies ein fahrlässiger Fehler des TA ist?

Rein rechtlich gesehen, habe ich da keine Ahnung, ob der TA. dann für die doppelte Impfung aufkommen müsste.

Schreib Wolfgang doch mal an und frage nach.

Liebe Grüße Tina
 
sicher müßte er das , aber darum geht es nicht,Das Tierheim hat für die Impfung bezahlt,aber nur die Hälfte Leistung erhalten.Denn er verfährt ja generell so auch bei den Tieren die noch im TH sind.Das ich nach 4 Wochen hätte zahlen müssen , ist nicht das Prob. Auch das ich jetzt zahle, ist mir egal
Mir geht es darum das die Tiere dort sind nicht ausreichend geschützt sind.Da kann jederzeit wer weiß was ausbrechen.
Aber Rechtlich habe ich keine Möglichkeit, weil ich es nicht beweisen kann.Beweisen könnte ich das nur wenn bei jedem Hund eine Titabestimmung gemacht wird.Erst einmal enorme Kosten,und wie soll ich an Blutproben kommen, Nachts da einbrechen.Wenn ich mich jetzt wer weiß wie aus dem Fenster lehne, können die mich noch wegen Rufmord und was weiß ich nicht alles ran kriegen. Und Carlos gehört mir erst ab Dezember,dann läuft erst das 6 monatige Rückgriffsrecht des TA ab
 
Meine Idee!

Also meine Idee wäre dazu: Dass als ertses Du dem TA nachwiesen müsstest, dass er den Carlos nicht Ordnungsgemäß
geimpft hat.
Ist dies Nachgewiesen, dann wäre der nächste Schritt drann: Seine Tätigkeit im Tierheim anzuzweifeln; dass er auch diese Tiere nicht Ordnungsgemäß geimpft hat.

Wie allerdings der Nachweis und dieser Weg zu beschreiten wäre; denke ich das könnte Dir WOLFGANG bestimmt erklären.

Denn ich bin da nicht so gut.
Auf jeden Fall wäre eine Rechtschutzversicherung von Vortei,
da dies mindestens so 1 Jahr dauert, bis das durchs Gericht ist.
Dann dem Tierheim die Beiweise dokumentieren und ihnen Klar machen, dass ihre Tiere nicht genügend Impfschutz haben.

Dann können beide als Kläger auftreten, vor Gericht und ein Erfolg wäre Sicher!
Nur meine IDEE, ich habe echt keine juristische Qualität.
Eine Beratung bei einem Fachanwalt würde ich immer vorziehen.
Tina
 
Hier ein Homepage der BTK Thema impfen

Hallo Gisela,

habe noch eine Info gefunden, wegen des Themas impfen.

[URL=http://bundestieraerztekammer.de/

unter Fachliches
dann Praxsis
dann Impfen

Liebe Grüße Tina
 
Tod eines Hundes - Unfall beim Tierarzt

Bericht aus dem Internet:
http://www.wildundhund.de/artikelbeitrag/artikelbeitrag_11107.html

Beim HD-Röntgen geschah ein seltenes Missgeschick, und am Tag darauf war der Weimaraner-Rüde tot.

Von Jürgen Dix
Da ich die Absicht hatte, wegen seiner besonders guten Veranlagung mit meinem Weimaraner-Rüden zu züchten, meldete ich ihn zur HD-Untersuchung in einer Tierarztpraxis an. Vorsichtshalber wies ich darauf hin, dass der hochwüchsige Rüde etwa 40 Kilogramm wiegt, aber man versicherte mir, das sei kein Problem. Das erste, was die Tierärztin jedoch sagte, als ich vormittags zum vereinbarten Termin in der Praxis erschien, war: „Das ist ja ein Weimaraner, ich dachte, da kommt ein Dalmatiner!“

Da sich der Hund bei der Voruntersuchung sträubte, verlangte man von mir, ihn mit dem Stachelhalsband im Zaum zu halten. Das dauerte mindestens zehn Minuten. Danach wurde er abgehorcht, ihm ein Maulkorb angelegt und die Narkose eingeleitet. Der Hund lag dann seitlich auf dem Fußboden und war narkotisiert. Wir fassten ihn an den Läufen und legten ihn auf den Röntgentisch, wo er – ohne Sicherheitsgurt – in ein V–förmiges Brett in Rückenlage mit gespreizten Hinterläufen fixiert wurde.

Der Hund wurde mehrmals gedreht und in die gewünschte Position geschoben, mit der Folge, dass sein Kopf nun etwa 90 Grad locker über die Tischkante herunterhing. Ich bat die Tierärztin, den Tisch doch ein Stück zu verschieben, aber sie sagte, das gehe nicht, da die Röntgeneinrichtung fest installiert sei. Nach der Entwicklung der ersten Aufnahme stellte man fest, dass das Foto völlig unzureichend belichtet worden war. Das Gleiche war nach der zweiten Aufnahme der Fall. Nun merkte ich, wie die Tierärztin offensichtlich nervös und unsicher wurde. Zuletzt erkundigte sie sich telefonisch, wie das Röntgengerät richtig einzustellen sei.


Das konnte doch nicht gutgehen


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Auf meine Frage, ob der Hund sich so kopfüber da liegend nicht das Genick brechen könne, hieß es: „Nein, nein, da wird schon nichts passieren!“

Nach der dritten Röntgenaufnahme passierte es. Um sich die Bleischürze auszuziehen, musste die Veterinärin die Klettverschlüsse lösen. Dieses geschah mit einem lauten „Ratsch!“ Durch dieses Geräusch schreckte der Rüde hektisch aus der Narkose auf und versuchte sich aufzurichten, fiel aber wieder zurück aufs Fixierbrett, das daraufhin zerbrach. Zwei lange Schrauben sprangen dabei aus dem Holz heraus. Daraufhin fassten wir den nun um sich schlagenden Hund an den Läufen und legten ihn auf den Fußboden.

Nach etwa 20 Minuten wurde eine Trage geholt, auf der ich den Hund im Auto nach Hause transportierte. Im Laufe des Nachmittags erwachte der Hund vollständig aus der Narkose und stand auf den Läufen, verhielt sich aber ungewöhnlich aphatisch. Dies teilte ich der Tierärztin auch persönlich mit, als ich die Trage zurückbrachte, aber sie meinte, das sei normal.

Gegen 23 Uhr verschlechterte sich der Zustand des Hundes zusehends. Immerhin waren inzwischen elf Stunden vergangen. Als ich dann auch noch zu meinem Erschrecken feststellte, dass der Rüde Blut im Urin hatte, rief ich sofort die Tierarztpraxis an. Eine Männerstimme teilte mit, dass die Tierärztin bereits schlafen würde. Ich bestand darauf, sie zu wecken und berichtete vom ungewöhnlichen Verhalten des Hundes und vom Blut im Urin. Man versicherte jedoch nachdrücklich, das sei völlig normal und komme von der Narkose. Was sollte ich tun? Ich verließ mich darauf und ging schlafen.

Am nächsten Morgen war unser Hund tot! Alle Versuche, die Tierärztin jetzt telefonisch zu erreichen, schlugen fehl. Deshalb fassten wir den Entschluss, den Hund pathologisch untersuchen zu lassen, was noch am selben Vormittag bei Dr. Pohle von der Landwirtschaftskammer Weser-Ems geschah. Der Befund: Der Hund war an den Folgen einer Leberdrehung eingegangen.

Am Ende fragt man sich natürlich, ob und wie eine derartige Katastrophe hätte vermieden werden können? Hätte man den Hund nicht durch geeignete Mittel ruhig stellen oder besser die Eingangsuntersuchung abbrechen müssen? Muss man einen extrem großwüchsigen Hund im narkotisierten Zustand seitlich vom Boden auf den Röntgentisch heben und immer wieder drehen und wenden? In jedem Fall muss man doch darauf bedacht sein – Hunde in Kurznarkose sind relativ hellhörig – durch laute Geräusche wie das Öffnen eines Klettverschlusses extremes, plötzliches Herumschlagen durch Erschrecken zu vermeiden.

Fehler des Tierarztes, nachgewiesen.
 
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