Strawberry
20 Jahre Mitglied
üsseldorf/Köln (rpo). Nach Ansicht der Landesbeauftragten für
Datenschutz, Bettina Sokol, ist die vor einem Jahr in Kraft getretene
Hundeverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen verfassungswidrig.
Das geht aus einer 15-seitigen Stellungnahme hervor, die dem "Kölner
Stadt-Anzeiger" vorliegt. Die Verordnung verpflichte die Halter
bestimmter Hunderassen zur Vorlage eines polizeilichen
Führungszeugnisses. Für diesen nicht unbeträchtlichen Eingriff in das
Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung fehle der NRW-Verordnung
die gesetzliche Basis.
Die Stellungnahme sei eine "schallende Ohrfeige" für
Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn (Grüne) zitiert die Zeitung den
stellvertretenden FDP-Fraktionsvorsitzenden im Düsseldorfer Landtag,
Stefan Grüll, in ihrer Freitagsausgabe. Die Ministerin war am
Donnerstag für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar. Höhn ist
bis zum Wochenende auf dem Deutschen Bauerntag in Münster.
Unbeeindruckt von der neu entbrannten Debatte um die Hundeverordnung
beginnt am Freitag die Anzeigepflicht für größere Hunde. Darauf hat
die Stadt Köln hingewiesen. Hunde, die größer als 40 Zentimeter oder
schwerer als 20 Kilogramm sind, müssen beim zuständigen Bezirksamt
angezeigt werden. Alleine in Köln fallen rund 10 000 Hunde unter diese
Bestimmung. Am 2. Januar 2002 müsse dann eine Haftpflichtversicherung
für den Hund und ein Führungszeugnis des Halters nachgewiesen werden.
In NRW sind 42 Rassen seit Einführung der Hundeverordnung als
gefährlich eingestuft. Seit dem 6. Juli vergangenen Jahres müssen alle
größeren Hunde in bebauten Gebieten an die Leine. Für besonders
gefährliche Rassen gilt seitdem Maulkorbzwang. Auslöser für die
Verordnung waren tödliche Beiß-Attacken von Kampfhunden auf Menschen.
Gruß Sylvia
Datenschutz, Bettina Sokol, ist die vor einem Jahr in Kraft getretene
Hundeverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen verfassungswidrig.
Das geht aus einer 15-seitigen Stellungnahme hervor, die dem "Kölner
Stadt-Anzeiger" vorliegt. Die Verordnung verpflichte die Halter
bestimmter Hunderassen zur Vorlage eines polizeilichen
Führungszeugnisses. Für diesen nicht unbeträchtlichen Eingriff in das
Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung fehle der NRW-Verordnung
die gesetzliche Basis.
Die Stellungnahme sei eine "schallende Ohrfeige" für
Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn (Grüne) zitiert die Zeitung den
stellvertretenden FDP-Fraktionsvorsitzenden im Düsseldorfer Landtag,
Stefan Grüll, in ihrer Freitagsausgabe. Die Ministerin war am
Donnerstag für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar. Höhn ist
bis zum Wochenende auf dem Deutschen Bauerntag in Münster.
Unbeeindruckt von der neu entbrannten Debatte um die Hundeverordnung
beginnt am Freitag die Anzeigepflicht für größere Hunde. Darauf hat
die Stadt Köln hingewiesen. Hunde, die größer als 40 Zentimeter oder
schwerer als 20 Kilogramm sind, müssen beim zuständigen Bezirksamt
angezeigt werden. Alleine in Köln fallen rund 10 000 Hunde unter diese
Bestimmung. Am 2. Januar 2002 müsse dann eine Haftpflichtversicherung
für den Hund und ein Führungszeugnis des Halters nachgewiesen werden.
In NRW sind 42 Rassen seit Einführung der Hundeverordnung als
gefährlich eingestuft. Seit dem 6. Juli vergangenen Jahres müssen alle
größeren Hunde in bebauten Gebieten an die Leine. Für besonders
gefährliche Rassen gilt seitdem Maulkorbzwang. Auslöser für die
Verordnung waren tödliche Beiß-Attacken von Kampfhunden auf Menschen.
Gruß Sylvia