"Schallende Ohrfeige" für Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn

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20 Jahre Mitglied
üsseldorf/Köln (rpo). Nach Ansicht der Landesbeauftragten für
Datenschutz, Bettina Sokol, ist die vor einem Jahr in Kraft getretene
Hundeverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen verfassungswidrig.
Das geht aus einer 15-seitigen Stellungnahme hervor, die dem "Kölner
Stadt-Anzeiger" vorliegt. Die Verordnung verpflichte die Halter
bestimmter Hunderassen zur Vorlage eines polizeilichen
Führungszeugnisses. Für diesen nicht unbeträchtlichen Eingriff in das
Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung fehle der NRW-Verordnung
die gesetzliche Basis.

Die Stellungnahme sei eine "schallende Ohrfeige" für
Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn (Grüne) zitiert die Zeitung den
stellvertretenden FDP-Fraktionsvorsitzenden im Düsseldorfer Landtag,
Stefan Grüll, in ihrer Freitagsausgabe. Die Ministerin war am
Donnerstag für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar. Höhn ist
bis zum Wochenende auf dem Deutschen Bauerntag in Münster.

Unbeeindruckt von der neu entbrannten Debatte um die Hundeverordnung
beginnt am Freitag die Anzeigepflicht für größere Hunde. Darauf hat
die Stadt Köln hingewiesen. Hunde, die größer als 40 Zentimeter oder
schwerer als 20 Kilogramm sind, müssen beim zuständigen Bezirksamt
angezeigt werden. Alleine in Köln fallen rund 10 000 Hunde unter diese
Bestimmung. Am 2. Januar 2002 müsse dann eine Haftpflichtversicherung
für den Hund und ein Führungszeugnis des Halters nachgewiesen werden.

In NRW sind 42 Rassen seit Einführung der Hundeverordnung als
gefährlich eingestuft. Seit dem 6. Juli vergangenen Jahres müssen alle
größeren Hunde in bebauten Gebieten an die Leine. Für besonders
gefährliche Rassen gilt seitdem Maulkorbzwang. Auslöser für die
Verordnung waren tödliche Beiß-Attacken von Kampfhunden auf Menschen.

Gruß Sylvia
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Interview
Höhn: Keine Rasse wird diskriminiert


Frau Höhn, würden Sie die Landes-Hundeverordnung (LHV) heute noch einmal
in dieser Form erlassen?

Bärbel Höhn: Ja, von Prinzip her hat sie sich bewährt. Wir haben mehr
Schutz der Menschen erreicht - im vorigen Jahr hatten wir noch den
tödlichen Beißunfall in Gladbeck, in diesem Jahr keinen. Schlecht ist
allerdings, dass es so viele unterschiedliche Verordnungen in den
einzelnen Ländern gibt. Im Herbst werden die Länder Vorschläge für eine
Harmonisierung vorlegen.

Ficht es Sie als Grüne an, wenn Ihnen vorgeworfen wird, Bürger-und
Grundrechte wie Datenschutz und Unverletzlichkeit der Wohnung zu opfern?

Höhn: Letzteres betrifft wohl eher das neue "Bundesgesetz zur Bekämpfung
gefährlicher Hunde". Beim Datenschutz geht es vor allem um die Vorlage
eines polizeilichen Führungszeugnisses, das NRW verlangt. Das brauchen Sie
für viele Dinge, etwa, um den Führerschein zu machen. Dazu gibt es auch
keine Gesetze, sondern nur Verordnungen. Die Rechtsauffassung im Innen-
und Umweltministerium, dass dies verlangt werden kann, hat sich bestätigt.

In Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben die Gerichte
Hundeverordnungen teilweise gekippt, weil die Rasselisten als rechtswidrig
erkannt wurden. Glauben Sie, dass Ihre Verordnung vor Gericht Bestand
hätte, wenn in NRW ein Normenkontrollverfahren möglich wäre?

Höhn: Ja, denn bei uns werden keine einzelnen Hunderassen diskriminiert.
Es werden lediglich Rassen genannt, die auf Grund von Kraft und Größe von
Haltern missbraucht werden könnten und nur in die Hände von Könnern
gehören. Jeder hat die Möglichkeit, in Tests die Ungefährlichkeit seines
Hundes nachzuweisen und von den Auflagen entbunden zu werden. Es gab
Gerichtsverfahren in NRW, und in allen hatte die Verordnung Bestand.

Viel Kritik gibt es an Umfang und Zusammenstellung der Liste 2. Es hat für
Irritationen gesorgt, dass Sie die Fachleute, die Sie beraten haben, nicht
genannt haben. Können Sie die Auskunft heute geben?

Höhn: Ich habe dies mehrfach getan. Es wurde Fachliteratur zu Rate gezogen
und die Fachleute in meinem Ministerium sowie Fachleute aus anderen
Verwaltungen. Außerdem wurden Gutachten eingeholt.

Von wem?

Höhn: Zum Beispiel von Dorit Feddersen-Petersen (eine Hundepsychologin, d.
Red.). Wenn sie ihr Gutachten dann später selber korrigiert, ist das ihr
Problem. Von den Gegnern der LHV ist mit massiven Drohungen gearbeitet
worden. Ich habe noch nie eine derart aggressive Auseinandersetzung
erlebt. Ich finde es daher ganz richtig, Hundehaltern, die so aggressiv
auftreten, gewisse Auflagen zu machen, sie in berechtigte Schranken zu
verweisen.

Warum steht der Deutsche Schäferhund nicht auf der Liste?

Höhn: Wie der Name schon sagt, ist diese Rasse hier bekannt, etabliert und
sozialisiert, im Gegensatz zu vielen anderen Rassen auf der Liste.
Außerdem hat der Schäferhund auch Auflagen. Ein Gerichtsurteil bestätigt
deshalb das gewählte Vorgehen.

Die Tierheime sind mit Listenhunden überbelegt, die nicht mehr
vermittelbar sind. Wird hier ein politisches Problem auf den
ehrenamtlichen Tierschutz abgewälzt?

Höhn: Man sollte hier ein Programm auflegen, das ist aber nicht
Landessache. Die Kommunen haben teilweise die Hundesteuern drastisch
erhöht, von diesem Geld sollte den Tierschutzvereinen etwas zugute kommen.

Sie selbst haben den Tierheimen vor einem Jahr finanzielle Hilfe zugesagt.
Wann kommt die?

Höhn: Wir haben einen kleineren Betrag zur Verfügung gestellt - 100 000
Mark. Ich habe im Kabinett vorgeschlagen, eine beträchtliche Summe
einzusetzen. Dies ist aber abgelehnt worden, eben weil es Sache der
Kommunen ist und nicht des Landes.

Mit Bärbel Höhn sprach Jutta Vossieg
[ ]
 
Seit wann braucht man für den Führerschein ein Fühungszeugnis?? Das brauch ich doch nur, wenn ich z.B. Schutzdienst machen will oder gewisse Jobs, die mit Geld zu tun haben.
Bei dem Interview fand ich ihre Aussage über die Schäferhunde ja das allerletzte. So ein SCHWACHSINN. Die sind also sozialisiert, nur weil der Name "Deutscher" Schäferhund ist oder wie? So'n Blödsinn kann auch nur jemand von sich geben, der keine Ahnung von Hunden hat. Schade, dass der Interviewer nicht weiter darauf eingegangen ist.


Lieben Gruß, Elli
 
ja wenn es am Namen liegt, kennt denn keiner den Deutschen Staffordshire Terrier, den Deutschen Bullterrier?

Little
 
Hi Eli
Das stimmt leider wenn Du die Fahrerlaubnis machen möchtest mußt Du ei polizeiliches Führungszeugnis beantragen was dann automatiosch der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zugestellt wird.
Gruß Schröder's Nightmare
 
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