Rückerstattung GEZ

merlin

20 Jahre Mitglied
Hallöchen !!

Da die GEZ (f. ARD/ZDF) wohl in den letzten Jahren einen zu hohen Umsatz hatte, ist sie per Gericht dazu verpflichtet worden angeforderte Rückzahlungen zu erstatten.

Weil sie es irgendwie geschafft haben, das dies nicht Öffentlich gemacht wurde, weiß es
kaum jemand.

Ich finde das sollten wir ändern.

Ich habe diese Info von einer Bekannten, die sich auch schon um die Art und Weise des Ablaufs gekümmert hat.
Ihr braucht folgenden Text nur zu kopieren und per Fax an die angegebene Adresse zu schicken.

Ob man das Geld tatsächlich ohne Probleme erhält, weiß ich auch noch nicht.

Aber ein Versuch ist es doch Wert, oder ?

Schöne Grüße

merlin

So jetzt aber hier der Text:
--------------------------------------------

GEZ Gebühreneinzugszentrale
Postfach 10 80 25
50686 Köln
Fax : 0221-50 61 25 07

Hiermit beantrage ich die Rückzahlung der je 4 Quartale für die Jahre 1997;
1998 und 1999 mit einem Betrag von DM 9,59 je Quartal.
Ich beziehe mich hierbei auf das Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts Augsburg
vom 10.02.1998, bestätigt durch den Bundesgerichtshof vom 08.04.1998.
Rückerstattungsbetrag insgesamt : DM 115,08


GEZ-Teilnehmer Nr: :

Name, Vorname

Straße, Haust Nr.:

Geldinstitut

Bankleitzahl

Kontonummer

Datum; Unterschrift
------------------------------------------------------------------------------------------
 
  • 3. Mai 2024
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Hi merlin ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo Merlin,

das habe ich vor bestimmt einem halben Jahr auch schon bekommen, ist aber eine Finte wie mit den Handys.
Geh´ mal direkt auf die und unten rechts findest Du einen Kasten mit dem Hinweis dazu.

Bis dann
Sylvia & Kira
sasmokin.gif
 
Genau,genau. Ich hab das letztes Jahr auch versucht und keinen Pfennig bekommen.


Bulli
 
Tja Leute,
das war mal wieder nix, trotzdem, warum nicht trotzdem weiter hin schreiben.

Wir sind eh das einzigste Land auf dieser Welt, das Rundfunkgebühren zahlt.

Die Deutschen finden doch für alles ne Abgabe.
Und wenn die wirklich Gewinne erzielen, dann sollen die doch was ausschütten.

Und nicht diese Gebührenjäger überdimensional kassieren lassen.

Gruß Heidi / Mustang
 
Fein, daß die öffentlich-rechtlichen Sender nun auch Werbung bringen
frown.gif
. Wofür zahle ich dann eigentlich noch?
Toll, daß bald auch Gebühren für Computer kommen sollen. Etwas fehlt noch - wir atmen. Also kann es sicher eine Atemgebühr geben?!

watson
 
Sorry Leute
frown.gif


Ich dachte die Quelle wär sicher.
Tut mir echt leid.
rolleyes.gif


Ich habe folgendes auf den Seiten des Bundesgerichtshof gefunden :


--------------

Rundfunkgebühren, Fernsehgebühren; Gebühreneinzugszentrale ( GEZ ), Erstattung :

Die Frage richtet sich auf eine angebliche Entscheidung eines OLG Augsburg über die Erstattungspflicht zuviel erhobener Gebühren durch die GEZ. Es gibt überhaupt kein OLG Augsburg und entsprechend auch keine solche Entscheidung (auch von keinem anderen Gericht).
----------------

Schöne Grüße


Image01.gif
merlin
bigball3.gif
bullyrun.gif
 
Hallo watson,

Gebühren für PC´s ????
Das hab´ ich ja noch gar nicht mitbekommen. Wer denkt sich denn so´n Unfug aus ?

Bis dann
Sylvia & Kira
sasmokin.gif
 
Hallo Straw,

nachdem immer mehr Menschen einen PC besitzen, kam die GEMA auf diesen Schwachfug (es könnten sich ja einige Musik runterladen). Auch die GEZ findet diese Idee ganz toll
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. Immerhin kannst Du mit Deinem PC Radio hören und ggfs. auch Filme anschauen.
Ich befürchte fast, daß es nur eine Frage der Zeit ist
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.

watson
 
Hallo Watson, hallo Straw,

ich meine in den letzten Tagen gelesen zu haben, daß ein Gebühr von DM 12,- für CD-Brenner bereits eine beschlossene Sache ist. Dies ist zumindest eine Vereinbarung mit Hewlett Packard (s.u.), andere Hersteller sollen jetzt "aus Gründen der Fairness" nachziehen. Nachdem das durch ist, wollen sie jetzt auch Gebühren für Modems, Festplatten etc. durchsetzen.

Der Artikel zu Hewlett Packard ist bereits älter:


München, 23. November 2000

Landgericht Stuttgart bestätigt gesetzliche Vergütungspflicht für digitale Vervielfältigungen
Hewlett Packard muss für CD-Brenner Urhebervergütung bezahlen
Das Landgericht Stuttgart hat in dem Prozess der in der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften gegen den Computer- und CD-Brenner-Hersteller Hewlett Packard die Auffassung der GEMA eindeutig und nachdrücklich bestätigt, dass auch die digitale Vervielfältigung mittels CD-Brenner unter die Vergütungspflicht der §§ 53, 54 des Urheberrechtsgesetzes fällt. Demgemäß sind alle Hersteller und Importeure von CD-Brennern verpflichtet, Auskunft über die in Deutschland verkauften Geräte an die ZPÜ zu erteilen.

Im Hinblick darauf haben die ZPÜ und Hewlett Packard GmbH beim Landgericht Stuttgart am 21.11.2000 auf Anregung des Gerichts sich vergleichsweise geeinigt. Der Vergleich sieht - neben einer Regelung für die Vergangenheit - vor, dass die Firma Hewlett Packard für jeden ab dem 22.11.2000 verkauften CD-Brenner eine Vergütung von DM 12,-- an die ZPÜ für die von der ZPÜ vertretenen Urheber- und Leistungsschutzberechtigten bezahlt.

Hierzu erklärte der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Professor Dr. Reinhold Kreile:

"Mit diesem Vergleich sind zwei wesentliche Forderungen der Komponisten, Künstler und Filmgestalter erfüllt. Auch für digitale Vervielfältigung muss die Vergütung nach §§ 53, 54 Urheberrechtsgesetz bezahlt werden; dieser Auffassung des Landgerichts Stuttgart hat sich damit auch Hewlett Packard für digitale Vervielfältigungsgeräte in diesem Musterprozess angeschlossen. Zum anderen ist durch diesen Vergleich sichergestellt, dass die Komponisten und Künstler zeitnah zu ihrer ihnen vom Gesetzgeber zu gewährenden angemessenen Vergütung kommen. Ein Prozess über alle Instanzen, der sich möglicherweise über fünf Jahre hingezogen hätte, sollte dadurch vermieden werden."

Der vom Landgericht Stuttgart angeregte Vergleich gibt auch dem Gesetzgeber nunmehr die Möglichkeit, die vom Bundesjustizministerium bereits angeregte Klarstellung sowohl der Vergütungspflicht für digitale Vervielfältigungen wie für die angemessene Erhöhung durchzuführen.

Quelle:

Langsam spinnen die doch alle, oder? Wofür sollen wir eigentlich noch alles blechen???


jester.gif


Marion, Tau & Tiptoe
 
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