RA Oberender

Samantha

15 Jahre Mitglied
Gefunden heute im "maulkorbzwang"
Hoffentlich, aber ich kann es erst glauben, wenn es so ist. Zu oft hatte man Hoffnung und wurde entteuscht:

Alles wird gut!

Termin vor dem Bundesverwaltungsgerichts am 18.12.02 in Sachen Hundeverordnungen der Länder Schleswig-Holstein und Mecklenburg - Vorpommern

Am 18.12.02 hat vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die mündliche Verhandlung über die Normenkontrollanträge gegen die Länder Schleswig - Holstein und Mecklenburg- Vorpommern betreffend die Hundeverordnungen stattgefunden. Ich habe sechs Kläger aus Schleswig-Holstein und einen Kläger aus Mecklenburg- Vorpommern in den Verfahren anwaltlich vertreten.

Drei Stunden dauerte die Verhandlung, das Urteil wurde erst am frühen Abend verkündet. Wir waren ziemlich sicher, dass der Senat die Verordnung für Mecklenburg-Vorpommern aufheben würde, war sie doch der niedersächsischen Verordnung so ähnlich. Keiner wagte so recht vorauszusehen, wie das Ergebnis für Schleswig-Holstein aussehen würde. Umso größer war die Überraschung, als fest stand, dass die Rechtsprechung des OVG Schleswig in dem wesentlichen Punkt vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde, das Verfahren Mecklenburg-Vorpommern jedoch an das zuständige Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen wurde.

Im Mai letzten Jahres hatte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Rasselisten der Verordnung für nichtig erklärt . Diese Rechtsprechung wurde nunmehr in der Revisionsinstanz als nicht zu beanstanden bestätigt.

Damit gibt in Schleswig-Holstein im Bereich der Gefahrenabwehr keine Regelung mehr, die es gestattet, einen Hund als gefährlich einzustufen, nur weil er einer bestimmten Rasse angehört.

Die Richter ließen deutlich erkennen, dass auch sie immer auf das individuelle Tier abstellen, was der einhelligen Forderung der Wissenschaftler und der Verbände entspricht. So ist es auch in der am Abend des 18.12.02 veröffentlichten Presseerklärung des Bundesverwaltungsgerichts ausdrücklich festgehalten worden. Soweit der Revision stattgegeben wurde, dass auch rassespezifische Merkmale eine Gefahr auslösen könnten, brachte der Senat klar zum Ausdruck, dass sich dies immer auf einen individuellen Hund beziehen würde, letztlich sei es unwesentlich, warum ein konkret gefährlicher Hund gefährlich sei, im Einzelfall bestände dann Handlungsbedarf bzw. die Notwendigkeit, den individuellen Sachverhalt zu überprüfen.

Auch dass das Verfahren Mecklenburg-Vorpommern zurückverwiesen wurde, sehe ich nicht negativ. In der Revisionsinstanz darf sich das Gericht nur mit der Frage befassen, ob die in der Vorinstanz festgestellten Tatsachen rechtlich richtig bewertet worden sind. Es darf keine neuen Tatsachenfeststellungen treffen. Offenbar ist das Bundesverwaltungsgericht davon ausgegangen, dass die Tatsachenermittlungen, sprich die Auseinandersetzungen mit den wissenschaftlichen Gutachten nicht ausgereicht haben.

Die Leipziger Entscheidungen sind nicht das Werk einzelner Personen. Viele haben dazu beigetragen, Wissenschaftler, Anwälte, Hundehalter, Tierschützer, Verbände, Vereine. Und wir freuen uns alle.

So zeigt sich denn zu Beginn des neuen Jahres wenigstens ein bisschen Licht am Ende des Tunnels in Sachen Hund. Allerdings dürfen wir uns jetzt nicht zur Ruhe setzen und glauben, der Spuk sei vorbei. Es bleibt abzuwarten, wie die Landesregierungen nach Veröffentlichung der Urteilsgründe reagieren werden und ob die vielzitierten Gesetze tatsächlich kommen.

Nach wie vor sehe ich es als unendlich wichtig an, auf der politischen Ebene tätig zu werden.

Denn es ging in Leipzig keinesfalls nur um Hunde. Genauso viel wurde über Grundrechte gesprochen und darüber, wie weit der Staat die Gewaltenteilung außer Kraft setzen und ohne Zustimmung des Parlaments durch Rechtsverordnung in Grundrechte eingreifen darf.

Und auch das gibt Anlass zur Hoffnung:

Auf die Frage des Prozessvertreters des Landes Schleswig-Holstein, ob die Verordnung nicht sozusagen als Notverordnung bestehen bleiben könne, bis ein Gesetz vorläge, kam von einem der Richter sofort von einem freundlichen Lächeln begleitet die Antwort: "Notverordnungen haben Sie im Reichstag bekommen, aber nicht bei uns."

Und so wünsche ich allen Hunden und ihren Menschen ein gutes Jahr 2003.

Rechtsanwältin Marion Oberender, Glückstadt
 
  • 26. April 2024
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