Hier noch eine Meldung zu Bremen,
watson
Infos aus Bremen
Kampfhunde-Gesetz im Januar in der
Bürgerschaft?
"Erneuerung" der Verordnung durch ressortübergreifende Arbeitsgruppe - Nur
noch drei bis vier Rassen auf der Liste - Klagen laufen
Von Frank Schümann
Die im Juli beschlossene so genannte Kampfhundeverordnung beschäftigt
weiter die
bremischen Gerichte - und die Politik. Wie bereits kurz gemeldet, hatte
das
Oberverwaltungsgericht in der vergangenen Woche die Klage einiger
Hundehalter
abgewiesen, die eine Befreiung ihrer Tiere von der Maulkorbpflicht
erreichen
wollten. Die
Züchter erreichten allerdings einen Teilerfolg: Hier setzte das Gericht
das
Zuchtverbot
vorläufig außer Kraft, da, so das Urteil, Zweifel bestünden, ob ein auf
Bremen
beschränktes Zuchtverbot ein geeignetes Mittel sei, wenn diese Tiere aus
anderen
Ländern erworben werden könnten. Ob die Gefährlichkeit von Hunden der
betroffenen
Rassen im Einzelfall durch einen Wesenstest ausgeräumt werden könnten, sei
eine
offene Frage, die erst im Hauptsacheverfahren geklärt werden könne.
Während sich Rechtsanwalt Claus Jäger, der zahlreiche Mandanten - Züchter
wie
einfache Hundehalter - vertrat, "negativ überrascht" von diesem Urteil
zeigte,
erklärte
Innensenator Bernt Schulte (CDU) gegenüber der WELT, dass an einer
Veränderung
der
umstrittenen Kampfhundeverordnung derzeit gearbeitet werde. Schulte zeigte
sich
zuversichtlich, dass eine entsprechende Gesetzesvorlage im Januar in der
Bürgerschaft
verhandelt werden könne. "Wir haben immer erklärt, dass wir Zeit brauchen,
und
dass
es sich bei der jetzigen Form um eine Übergangslösung handelt - wir waren
im
Sommer
in der Pflicht und mussten schnell reagieren", so der Senator. Das Gesetz
soll
für
Bremen und Bremerhaven zugleich gelten; zudem fußt es auf den Leitlinien
von
Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), der - nach bayrischem Vorbild -
drei
Hunderassen auf der Liste haben möchte, den Ländern aber eigene
Ergänzungen
zugesteht. Schulte: "Wenn das Gesetz verabschiedet ist, haben wir Ruhe im
Karton."
Züchter Detlef Perßon, Vorstandsmitglied im Deutschen Klub für
Bullterrier,
teilt diese
Einschätzung nicht: "Von einer wirklichen Vereinheitlichung kann bei
dieser
Regelung ja
wohl keine Rede sein."
Der Arbeitsgruppe, die an einem entsprechenden Entwurf bastelt, gehören
Vertreter des
Gesundheitsressorts, des Innenressorts, der Fachtierärzteschaft und des
Tierschutzes
sowie Experten der polizeilichen Hundestaffel an. Carmen Emigholz,
Tierschutzexpertin
der SPD-Fraktion und Vorstandsmitglied des Bremer Tierschutzvereins,
benennt das
so
genannte Qualzucht-Gutachten des zuständigen Bundesministriums als gute
Arbeitsgrundlage: "Hier sind vier Rassen aufgeführt, die nach meiner
Einschätzung auch
auf unsere Liste kommen können - wir werden allerdings darauf achten, dass
es
auch
hier Ausnahmeregelungen für Welpen sowie für kranke und alte Hunde gibt."
Emigholz,
die die schnell verabschiedete Verordnung ebenfalls verteidigt - "jedes
Zögern
wäre als
Unterlassungssünde interpretiert worden" -, führt als Möglichkeiten den
Wesenstest
oder eine erfolgreich abgelegte Begleithundeprüfung an. Mit der Einführung
eines
Wesenstests stehen aber schon neue Probleme im Raum: "Er ist sehr
aufwendig und
teuer und damit von uns in Bremen nicht zu leisten", so der Innensenator,
"Wir
prüfen
derzeit, inwieweit wir auf einen in Niedersachsen abgelegten Wesenstest
zurückgreifen
können."