Es wird sich wohl nie rumsprechen, dass man keine Grundstücke mit (fremden) Hunden betritt.
Ich sehe es durchaus auch so: wenn ich beherzte Hunde habe, auch noch mehrere, dann muss das Grundstück so gesichert sein, dass zumindest Kinder/Jugendliche nicht so ohne Weiteres eindringen können.
Wir sind als Kinder auch mal in einen fremden Garten weil die Äpfel lockten ...bis die Schäferhunde kamen und wir rannte um unser Leben...wir sind dann nie wieder in ein fremdes Grundstück ..
Wir sind als Kinder auch mal in einen fremden Garten weil die Äpfel lockten ...bis die Schäferhunde kamen und wir rannte um unser Leben...wir sind dann nie wieder in ein fremdes Grundstück ..
Wird der Junge jetzt wohl auch so handhaben
Ich denke, viele rechnen wahrscheinlich auch einfach nicht damit, dass ihnen wirklich so etwas passiert, wenn sie in einen fremden Garten klettern, selbst wenn sie die Hunde sehen
Hier ist es auch nicht anders.
Wenn Dein Hund den Eindringlich beißt, sind Hund und Halter schuld, nicht der Eindringling.
Ich finde es nicht richtig, dass Einbrecher im Nachhinein noch Schadensersatzansprüche stellen können (wie ich mal irgendwo gelesen habe) weil sie vom Hund gebissen wurden.
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Nach 833 BGB greift wohl zunächst zweifelsfrei die Tierhalterhaftung, gleichwohl m.e. auch 254 BGB hier beachtet werden sollte.
Letztlich dürfte es auf eine Rechtsgüterabwägung ankommen.
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Ich habe aber auch unter den Gesetzen kein Urteil bezüglich Hundebiss gefunden. Ich denke das wird einfach eine subjektive Entscheidung des Gerichtes sein.
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Mir stellt sich angesichts des Alters eher die Frage, ob der Junge nicht eher "cool" sein wollte, nach dem Motto: ICH habe keine Angst und hole den Ball.....
Denn wenn da gespielt wurde wird das nicht so leise gewesen sein, dass die Hunde sich nicht gezeigt haben................
Für mich gehört ein Hundebiss, bei einem Einbrecher, zum Berufsrisiko, gegen das er sich selbst absichern muss!
Manche beherrschen das auch recht gut und dann gibts am Ende einen toten Hund.Für mich gehört ein Hundebiss, bei einem Einbrecher, zum Berufsrisiko, gegen das er sich selbst absichern muss!
Für meine Begriffe exakt auf den Punkt gebracht