Junge von Hunden im Landkreises Ludwigslust-Parchim angefallen

  • 19. April 2024
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Hi kitty-kyf ... hast du hier schon mal geguckt?
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Schlimm...
Aber wie so oft, die Hunde gehören zur Familie, waren immer "ganz lieb", also wird man nachlässig...
 
Erst nach eine anzeige, ermittelt die polizei wegen fahrlaessige körperverletzung.

wieso brauchts da eine anzeige? Der halter ist verantworlich für was seine hunden anrichten.

wenn meine familie kommt im herbst, übernachten die hier nur 1 mal, und da muss ich enorm aufpassen wegen meine enkelin. Der reste der zeit ist hotel und ferienhaus. Aus gründen. Wenn meine bande mal austickt da gibts fast kein halten mehr.
 
Weil die fahrlässige Körperverletzung grundsätzlich erstmal ein Antragsdelikt ist. Außer bei besonderem öffentlichen Interesse.
 
Weil die fahrlässige Körperverletzung grundsätzlich erstmal ein Antragsdelikt ist. Außer bei besonderem öffentlichen Interesse.
Finde ich merkwürdig, da war totsicher polizei vor ort, ambulanz und co. Dann haben die anzeige erstattet?
 
“Die hunden müssen im zwinger bleiben”

das familienmitglied dürfte, inklusive seine hunden, sofort eine andere bleibe suchen.
 
In der einen Meldung stand ja, dass der Hundehalter zunächst als Zeuge vernommen wurde.
Das wäre nicht möglich gewesen, wenn jemand vor Ort schon Anzeige erstattet hätte.
Also muss jemand später Anzeige gehen ihn gemacht haben, nehme ich an.
 
Schlimm...
Aber wie so oft, die Hunde gehören zur Familie, waren immer "ganz lieb", also wird man nachlässig...

Das kann genau das Problem sein, dass die Hunde bisher kein Problem mit Kindern hatten und auch ansonsten sich "normal " verhielten und dass man deswegen nachlässig wurde.
Es wird allgemein häufig unterschätzt, dass das alles nichts nutzt, wenn Hunde ins Jagdverhalten verfallen oder wenn sie plötzlich als Team loslegen z.B.
@toubab könnte dazu sicher von zahlreichen Erfahrungen berichten.

Der Hundehalter hat die Verantwortung und m.E. hat er diese drei Hunde, zumindest gemeinsam, auch ohne Vorfall bisher nicht frei in einer Siedlung laufen zu lassen
 
Das kann genau das Problem sein, dass die Hunde bisher kein Problem mit Kindern hatten und auch ansonsten sich "normal " verhielten und dass man deswegen nachlässig wurde.
Es wird allgemein häufig unterschätzt, dass das alles nichts nutzt, wenn Hunde ins Jagdverhalten verfallen oder wenn sie plötzlich als Team loslegen z.B.
@toubab könnte dazu sicher von zahlreichen Erfahrungen berichten.

Der Hundehalter hat die Verantwortung und m.E. hat er diese drei Hunde, zumindest gemeinsam, auch ohne Vorfall bisher nicht frei in einer Siedlung laufen zu lassen
Es war ja auf dem eigenen Grundstück, oder hab ich da was falsch gelesen?
Wieder ein unglaublich unnötiger, tragischer Vorfall. Der Junge tut mir unglaublich leid. Gut hat der Nachbar sofort eingegriffen
 
Ja, es ist auf dem Grundstück passiert. Wenn mich nicht alles täuscht (ich hab in der Nähe gewohnt) , "züchten" die diese Mischung.
 
Welche Mischung? In dem Artikel, den ich gelesen habe, steht "drei Hunde, darunter zwei Rottweiler".
 
Im ersten Artikel steht: 2 Rottweiler, 1 Dogo Canario.
 
Ah ja. Den konnte ich nicht lesen, ohne allen Cookies zuzustimmen, und das mache ich nicht.
 
In der einen Meldung stand ja, dass der Hundehalter zunächst als Zeuge vernommen wurde.
Das wäre nicht möglich gewesen, wenn jemand vor Ort schon Anzeige erstattet hätte.
Also muss jemand später Anzeige gehen ihn gemacht haben, nehme ich an.
Anzeigen könnte m.E. beim Antragsdelikt nur der Geschädigte bzw. dessen Erziehungsberechtigter, (was ja hier dann der wäre, gegen den der Strafantrag gestellt werden müsste, also wäre es hier ein Vertretungs-/Sorgeberechtigter)

Ggf. könnte auch wegen der lebensbedrohlichen Verletzungen nunmehr ein öffentliches Interesse gegeben sein.

Wenn es auf dem eigenen Grundstück passierte, zeigt es eben wieder, dass das, was zur Vorsicht und notwendigen Beaufsichtigung beim Umgang von kleinen Kindern mit Hunden immer gesagt und geschrieben wird, sehr ernst zu nehmen ist und zwar auch dann, wenn es eigentlich gut läuft.
 
Gehörten denn die Hunde einem oder den Erziehungsberechtigten?

Im ersten Artikel war nur von „ einem Familienmitglied“ die Rede, das könnten ja auch Onkel/Tante/Großeltern sein, wenn die mit im Haus wohnen.
 
Ja, ist wohl nicht ganz klar, aber letztlich auch egal. Geschädigt ist das Kind, dessen Interessen so oder so vertreten werden, falls es ein Antragsdelikt bleibt und der Antrag gestellt wird.
 
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