Nun ist es auch bei uns soweit

Irish

KSG-Ösitante™
In Stockerau in Niederösterreich
wurde das Hundegesetz verschärft.
Stockerau wurde zu Hundefreien Zone erklärt.
Die neue Verordnung wurde vor einer Woche im Gemeinderat von Stockerau beschlossen.Es ist wohl die strengste Hundeverordung Österreichs.
Seit Mitte September müssen Hunde egal welcher Rasse, im Ortsgebiet von Stockerau und den umliegenden Gémeinden mit MK und Leine geführt werden.Auch im gesamten Gebiet
der Donauauen gilt die Leinenpflicht.Hinzu kommt eine totales Hundeverbot auf öffentlichen Rasenflächen.Der Bürgermeister sagte dazu.Das die Grünflächen immer wieder als Hundeklos herhalten mussten und das Hunde immer wieder Radfahrer und Fußgänger attackierten.Fix ist auch der Chip.Strafe pro Vergehen 3000 ÖS.also ca.430 DM.
Ich hoffe sehr das unsere Hundepartei dagegen etwas unternimmt damit es nicht weitergeht in anderen Städten.
lg aus Wien
Irish
 
  • 28. April 2024
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Hi Irish ... hast du hier schon mal geguckt?
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ich frage mich nur ob ein hund mit leine und Mk weniger sch...t!na egal es ist eine gemeinheit!
 
Hi Irish,

oh nein, nicht auch noch bei euch.
Ich war letztes Jahr in Stockerau und mir hat die Stadt sehr gefallen. Schade, wieder eine Stadt weniger die man besuchen möchte. Gibt es in eurer Stadt denn schon Vertreter der Hundepartei?

Schade
watson
 
ja gibt es es sind mehrere leutchen darunter auch ein
anwalt.wenn du es genau wissen willst müsst ich dir den link raussuchen ich schaue mal.auf jedenfall ist christian polster ein fila züchter dabei er macht auch kräftig werbung.hier ein brief an den stockerauer bürgerméister: An die Stadtgemeinde Stockerau
z.H. Hr. Bgm. Richentzky
persönlich
A- 2000 Stockerau Rathhaus

Betrifft: Ihre Verordnung zur Hundehaltung vom 19.9.2000


Sehr geehrter Herr Bürgermeister !

Auf Grund zahlreicher Beschwerden von Hundebesitzern , betreffend die von Ihnen ausgegebenen Verordnung zur Hundehaltung in Ihrem Gemeinde und Stadtgebiet, sehe ich mich gezwungen im Namen der betroffenen Hundehalter hierzu Stellung zu nehmen, bzw. einige Fragen zu stellen:

Im § 2 Ihrer Verordnung wird die Hundehaltung dahingehend geregelt, dass speziell im Augebiet Stockerau ein Freilaufenlassen der Hunde nicht mehr möglich ist.

Warum werden Hunde, die friedfertig sind, die nicht jagen, die abgerichtet sind und nicht unangenehm auffallen, zur Leinenpflicht verdonnert. ?
Dies unterbindet jede artgerechte Haltung des Hundes.
Hierzu bestehen Gutachten, z.B. das von Univ. Doz Dr. Irene Stur, wo sie ausführt, dass Leinenzwang Hunde aggressiv macht.

Im § 3 führen Sie aus, dass auf öffentlichen Rasenflächen u.a. sich Hunde nicht aufhalten dürfen.
Unter "öffentlich" ist doch ( gemäß der gängigen Judikatur) zu verstehen, dass besagte Grünflächen von jederman unter gleichen Bedingungen zu benützen sind.
Somit kommt dies doch einem Halteverbot für alle Hunde gleich.

Wenn ich davon ausgehe , dass Hunde gemäß der StVO Gehsteige, Gehwege, Plätze und Straßen nicht verunreinigen dürfen, sich aber auf öffentlichen Grün, bzw. Rasenflächen nicht aufhalten dürfen, so würde ich Sie bitten, mir mitzuteilen, wo Ihrer Meinung nach Hunde von ihren Besitzern ausgeführt werden sollen, bzw. ihre Notdurft verrichten können.

Wenn Sie im § 1 die Hundebesitzer anhalten, alle Verunreinigungen sofort zu beseitigen, - das ist auch als Partei unser Anliegen- so muss ich Sie bitten, mir mitzuteilen, wo sogenannte "Gassiautomaten" aufgestellt sind, wo die Verunreinigungen entsorgt werden können.
Denn es ist dem Hundebesitzer sicherlich nicht zumutbar, das Entsorgte sich in die Mantel- oder Jackentasche zu stecken.

Ich würde Sie abschließend bitten, mir mitzuteilen, wo sich in Stockerau Hundezonen befinden, wo Hunde , ohne Leine und Maulkorb miteinander spielen können, bzw. mit ihren Besitzern spielen können ( Apportieren) .

Weiters bewegt immer wieder ein Frage die Hundebesitzer, und zwar jene nach der Hundesteuer, die zwar eingehoben wird, der Hundebesitzer aber nicht weiß, wofür sie verwendet wird.
Haben Sie um die Einnahmen der Hundesteuer bereits Hundezonen geschaffen, die eine artgerechte Haltung der Hunde ermöglichen ?

Abschließend ersuche ich um Bekanntgabe des Termines der nächsten Gemeinderatswahlen in Ihrer Gemeinde, da sich die PHÖ auf Grund dieser, für Hundebesitzer untragbaren Zustände gezwungen sieht, bei diesen Wahlen zu kandidieren , um die Interessen der - nicht so wenigen Hundebesitzer- zu wahren.

Ich muss Sie der Fairneß halber darauf hinweisen, dass es sich hier um einen "offenen Brief" handelt, das heißt, dass dieser sowohl in der Hundezeitschrift "INSIDER" abgedruckt wird, als auch im Internet auf unserer Homepage ( als auch in diversen Diskussionsforen ( News.at etc. )

Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit unter

In Erwartung Ihrer geschätzten Veranlassung


Christian Polster
Obmann
Partei der Hundefreunde Österreichs PHÖ
Herausgeber der Hundezeitschrift INSIDER


ich dilo der link steht in den Brief
eh so leicht und dann fällts es mir nicht.
cu irish




[Dieser Beitrag wurde von Irish am 04. November 2000 editiert.]
 
Hi Irish,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort und den Hinweis auf die Seite der Hundepartei.

viele Grüße
watson
 
bidde,bidde,keine ursache.ich hoffe sehr das unsere phö
etwas unternimmt.
lg irish
 
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