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Dozer

10 Jahre Mitglied
Nachdem ich heute vor Ort Erkundigungen über das halten von sogenannten gefährlichen Hunden eingezogen habe bin ich doch sehr bedrückt.
Ich wusste, das ein gefährlicher Hund stark eingeschränkt ist. Aber dennoch hat mich das gehört betroffen gemacht.
Nach den Aussagen des Beamten sehe ich so gut wie garkeinen Chance einen Welpen hier artgerecht aufwachsen zu lassen.
Der Hund braucht zwar bis zum sechsten Monat keinen Maulkorb tragen, ist aber leinenpflichtig.
Nach dem sechsten Monat ist er hier dann maulkorbpflichtig. Einen "Aufschub" im Sinne von vorrübergehender Maulkorb und Leinenbefreiung hat Heinsberg nicht vorgesehen. Und von einem Test zur Leinenbefreiung hat der Beamte, trotz Blick in den Computer, noch nie etwas gehört.
Er konnte mir nur Auskunft zu 2 Wesenstests geben. Der erste bestätigt nur die Ungefährlichkeit des Tieres und der zweite Wesenstest den sie hier in Heinsberg haben bewirkt bei positivem Abschluss lediglich die Maulkorbbefreiung.

Nachdem mir das vom OA so erzählt wurde, hab ich mir natürlich Gedanken gemacht und ich weiß nun wirklich nicht mehr, ob ich einen SoKa oder einen gefährlichen Hund hier aufnehmen will, wenn laut Aussage des OAs keine Möglichkeit besteht, ihn von der Leine befreien zu lassen.

Ich habe zwar einen grossen Garten aber ich finde das ersetzt nicht das frei laufen und den Kontakt mit anderen Hunden.
Was würdet ihr in der Situation tun? - Dennoch einen Listi zu euch nehmen, oder euch lieber anderweitig umsehen?

Lg und danke schonmal für eure Antworten

Dozer
 
Jetzt mal ganz ehrlich:
Ich kenne keinen einzigen Kampfi-Besitzer, der seinen Hund nicht irgendwann irgendwo von der Leine läßt.

In RLP, wo ich wohne, herrscht auch lebenslanger Leinenzwang für div. Hunderassen.
Soll ich dir mal sagen, wen das hier juckt, wenn die Leute mit ihren Hunden in der Pampa unterwegs sind?
Niemanden.

Wo kein Kläger, da kein Richter.

Klar, man kommt sich vor wie ein Schwerverbrecher, guckt immer links, rechts, nach hinten und geradeaus, damit man ja niemanden belästigt.

Man darf sich nicht erwischen lassen.

Es gibt immer abgelegene Orte, wo man die Hunde rennen lassen kann.

Ich würde mich davon nicht abbringen lassen einen Kampfschmuser aufzunehmen. Das ist für mich absolut kein Grund.

Heinsberg ist welches Bundesland?
 
Da stellst Du ne Frage......
Klein bei geben is generell Sch****, denn genau darauf zielen solche Schwachsinnsbeschränkungen meiner Meinung nach ab.

Auf der anderen Seite sollte und muss ein Hund ganz normal und natürlich aufwachsen können.
Und bei diesen Auflagen ist eine Mangelprägung nicht auszuschließen.

Kommt drauf an was Du auf Dich nehmen kannst und in der Lage bist zu tun, um ein verdientermaßen natürliches Aufwachsen und Durchleben der Prägungsphase zu gewährleisten.
Ich persönlich würde auch n Listi nehmen.

Kommt denn ein Umzug in Frage? Oder ist das zu weit hergeholt?
 
Yepp *unterschrieben*. Schau doch mal, ob du hier ein "Leinentreffen" in deiner Nähe findest. Wir treffen uns bei schönem Wetter fast jeden Sonntag. Gehen auf einem sehr weitläufigen Gelände gassi und lassen die Stinker rennen. Da haste mal schnell 8 -10 Hunde auf einem Haufen. Wir verhalten uns rücksichtsvoll entgegenkommenden Personen, ob mit oder ohne Hund. Da fragt niemand. Ich nehme mir das Recht raus, es als "Ermessenssache" zu betrachten .
 
Ich finde wenn dies dein traumhund ist dann lass es dir nicht nehmen ihn zu halten, wie schon erwähnt wurde muss man sich nur ruhige stellen suchen damit er auch frei laufen kann
 
Kommt denn ein Umzug in Frage? Oder ist das zu weit hergeholt?

Eher nicht, da wir uns hier grade erst Eigentum zugelegt haben. Es ist auch nicht direkt Heinsberg. Es ist ein kleines Dorf um Heinsberg herum.

In erster Linie denke ich auch an den Hund, das er eben eine vernünftige Sozialisierung bekommt.
Vorteil ist, ich wohne fast direkt am Feld und da kann man erstmal drin verschwinden und erst Stunden später wieder auftauchen. Sicher würde sich da auch eine Stelle finden, wo ich den Zwerg und später den Riesen einmal laufen lassen kann. - Meine Gedanken sind eben auch, was ist wenn doch mal was passiert. Und sei es nur ein übereifriger Ordnungsbeamter. Ich will einen Hund ja nicht deswegen verlieren weil ich eine "Dummheit" dem Hund zuliebe begangen habe.
Hundeplätze haben wir hier auch, jedoch nur einen einzigen der sich überhaupt bereit erklärt einen Listi mit in die Schule zu nehmen.
Alle anderen haben "dankend" abgelehnt.

@Midivi: Ob ich mir wie ein Schwerverbrecher vorkommen würde hm, eher nicht. Immerhin tu ich meinem Hund was gutes, wenn er sich einmal ohne Zäune und lästige Leine am Halsband bewegen darf. - Einen Schwerverbrecher macht immerhin nur der Staat aus Listi-Haltern.

Mir ist es auch sehr egal, ob mich Menschen komisch ansehen weil ich einen Hund habe, gibts hier im Dorf einige, die doof gucken, dafür reicht hier aber generell schon ein Dackel.

Ich bin auch so ziemlich der einzige in der Familie der sich sorgen macht. Mein Mann sagt sich nur: Na und, lass die labern. - Ich bin nunmal leider auch ein Mensch, der sich über alles und nichts erstmal stundenlang den Kopf zerbricht.
Ob das immer richtig ist, lass ich mal dahingestellt. In manchen Situationen ist es sicherlich nicht verkehrt.

Und ich will auch nur das beste für den Hund. Und ich kenne hier leider auch keinen anderen Listi-Halter im Dorf, den einzigen Listi von dem ich weiß, der lebt Tag ein Tag aus in einem Hof.

Wie gesagt ich mache mir viele Gedanken, aber ich mach mir die lieber BEVOR ich einen Hund anschaffe, als danach.

Ich finde wenn dies dein traumhund ist dann lass es dir nicht nehmen ihn zu halten, wie schon erwähnt wurde muss man sich nur ruhige stellen suchen damit er auch frei laufen kann

Es ist eine meiner Traumhunde. Hab genau 2 davon, einmal ein American Bulldog und das andere ist nen Dalmatiner..

Lg
Dozer
 
Ich kann Mid nur voll und ganz zustimmen. Wichtig ist dabei immer ein umsichtiges und vorbildliches Handeln. Natürlich ist es ein Unterschied, ob ich in einer Deutschen Großstadt mit entsprechend neurotosierten Einwohnern oder auf dem Land im Nirgendwo unterwegs bin. In letzterem hast du i.d.R. keine Probleme. Und mit einem gut erzogenen Hund, der Platz macht und die Spaziergänger vorbei lässt, kannst du positiv punkten.

Gestern waren wir in der bayr. Rhön auf dem Kreuzberg (Menschenmassen Alles ganz entspannt. Und die Sympathie war auf unserer Seite, als ein ca. 1jähriges Mädchen zu uns kam, um "Ei" zu machen und sich kichernd "Küsschen" geben ließ.

Viele Grüße von den Pelzgesichtern
 
Steht der Am.Bulldog denn in NRW auf der Liste?
 
Ich muss grad bissl schmunzeln...

Denk da an den Leinen-Thread... da schreiben x-User, dass sie ihren Hund nie von der Leine lassen, weil Jagdtrieb, unverträglich etc.

Ich find´s toll, dass du dir schon vorher Gedanken machst...
Machen viele nicht...

Es gibt durchaus Möglichkeiten einen Hund auch mit Leine auszulasten und ihm auch Kontakt zu Artgenossen zu gewähren...

Zum einen Spielstunden in der Hundeschule zum anderen, wirst du auch ne Menge Hundesitzer treffen beim Gassi gehen, wo der ein oder andere nen Garten hat in dem die beiden tollen können. Die Möglichkeiten sind vielfältig...

Auslasten kannst ihn prima mit Joggen, Inlineskaten (ja geht super mit Hunden über 35kg)
oder Radfahren...

Also davon abhalten, meinen Traumhund zu holen, würde mich das nicht...
 
Den Garten hab ich hier selber - zum Glück. 200qm Rasenfläche. Also Platz zum Spielen kann ich selber auch schon anbieten
Das ist etwas, das ich mir selber schonmal als Vorteil im Kopf verankert habe. Und eben der Umstand, das man hier stundenlang im Feld abtauchen kann.

Ich werd auf jedenfall vor einer entgültigen Entscheidung noch weitere Vor-und Nachteile zusammentragen.
 
Leinenbefreiung generell nicht erteilen kann sich die Gemeinde nicht leisten. Die müssen eine Einzelfallentscheidung treffen, so einfach geht das nu auch nicht.

Um die Entscheidung zu treffen muss das OA "externen Sachverstand" zuhilfe nehmen.

Die vorläufige Leinenbefreiung für Hunde die das "Mindestalter" für den abschliessenden Test noch nicht erreicht haben, muss bei Vorliegen der Voraussetzungen erteilt werden. Das ist keine Kannvorschrift.

Und Leinenrunden können auch wunderbare Runden sein:
 
Hallo,
auch ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen . Gut, meine Ayla lies ich nicht von der Leine, weil sie nur gehorcht hat wenn SIE wollte . Da musste es eben a.d. 8m Laufleine gehen...

Aber sonst . Ich kenn hier keinen der seinem Hund nicht den nötigen Freilauf gönnt! Und was das sozialisieren angeht, da such dir auf alle Fälle gleich ne gute Hundeschule u. besuch die Welpenstunde!! Dort kann der kleine dann toben u. soziales Verhalten lernen! UND dann gibts ja noch die Leut´s hier im Forum die immer nette Treffen abhalten! Mal "Leinentreff" oder auch "Leinenlos" und wenn man sich den anderen Menschen entsprechend verhält, gibts (aus meiner Erfahrung) kaum jemanden der sich da aufregt!

Dann gibts nach der Welpenstunde auch sog. Junghundkurse und da wo ICH bin, da werden auch immer wieder die Leinen gelöst um die Hunde spielen zu lassen u. das soziale Untereinander weiter zu fördern...

Man kann auch versuchen versch. Leute immer wieder regelmäßig zu treffen , na u. wenn du eh am Feldrand im Dorf wohnst , umso besser .

Wo liegt das Problem? Wenn du diese Hunde magst, nur zu! Es gibt immer Wege u. Lösungen! Wenn ihr wenigstens den Maulkorb los bekommt, der Rest ist doch Ermessenssache wie es so schön geschrieben wurde

 
Also ich werde mich von keinem Gesetz abschrecken lassen, einen Listi zu nehmen. Diese Hunde sind für mich mehr als nur "bevorzugte Hunde". Ich schmachte dahin, wenn ich nur einen sehe

Ich bin auch jemand, der immer denkt, oh je, was der/die jetzt über mich denkt usw. Ich muss zugeben, weder bei mir in der Straße, noch sonst wo unterwegs musste ich mir bisher dumme Sprüche anhören.
Eigentlich im Gegenteil. Als ich meinem damaligen Budges in der Straße bei uns den MK aufsetzte, wurde ich blöd angemacht, warum er einen MK anhat, ich solle ihm das Teil abnehmen

Ich hatte Budges etwa 5 Jahre, hatte ihm nie einen MK auf, außer wenn ich in einer Gruppe mit Hunden unterwegs war und wenn ich es in meinem Ermessen für richtig hielt. Es gab niemals auch nur die kleinsten Probleme. Und in der Pampa, durfte er dann auch von der Leine, wie jeder andere Hund auch!
Deswegen bin ich kein schlechterer oder verantwortungsloserer Mensch, als jeder andere auch.
 
also so ganz habe ich das nicht verstanden. sicher sind die regelungen zur anschaffung und haltung nicht ganz leicht aber mehr auch nicht. zutreffend ist, dass die gemeinde das landesrecht ergänzende vorschriften erlassen kann. nicht aber kann sie das landesrecht durch schaffung gänzlich neuer regelungen faktisch außer kraft setzen. insoweit gilt, dass eine befreiung von leinen- und maulkorbpflicht möglich ist. dies hängt vom einzelfall ab und die entscheidung muss begründet werden. ebenfalls ist gegen eine entscheidung der rechtsweg zulässig. darüber hinaus kann man die leinen- und maulkorbpflicht durch besuch einer hundeschule bis zum frühestmöglichen termin eines wesenstestes hinauszügern. interessant hierbei ist, dass der begriff einer hundeschule nirgends definiert ist.

interessant ist auch der oft behauptete sachverhalt, wonach das gemeinderecht die "kampfhundehaltung" gänzlich verbietet oder für "kampfhunde" einen generellen leinen- und oder maulkorbzwang verodnet. ich selbst habe eine entsprechende satzung noch nicht lesen dürfen. anders liegt es, wenn gänzlich leinenzwang angeordnet wird. das ist zulässig. in diesem fall müssen zum zwecke der artgerechten haltung entsprechende auslaufmöglichkeiten geschaffen werden.

interessant wäre auch der versuch einer gemeinde, ein flächendeckendes und rasseunabhängiges maulkorbgebot anzuordnen. aber auch das wurde, so glaube ich, noch nicht versucht.

im ergebnis ist festzustellen, eine artgerechte haltung der in § 3 und § 10 genannten rassen ist ohne weiteres möglich. sollte ein sachbearbeiter etwas anderes sagen, so liegt dies schlicht und ergreifend an der häufig vorkommenden sachkundefreiheit des betreffenden.

liebe grüße, pete
 
Hallo,

mit dem AB aus unserem TH gehen wir zu einem Hundetrainer der die Maulkorb- und Leinenbefreiung für "Hunde bestimmter Rassen" abnehmen darf.

Da nicht vorgeschrieben wird, wo (Ort) die Befreiung gemacht werden darf und sowieso das Veterinäramt bzw. befugte Hundetrainer das machen dürfen, muß das örtliche OA das nicht wirklich wissen.

Grüße

Carmen (Frau von derMicha)
 
dozer, ich würde sagen, der sachbearbeiter hat dir hie und da unsinn erzählt... natürlich darfst du deinen welpen ohne leine laufen lassen. wenn du nachweist, dass du regelmäßig in die hundeschule gehst (zb der begleithundprüfung wegen), dann muss dein hund auch ab dem 6. monat keinen mk tragen oder an der leine laufen.
 
Hi, Dozer!

Dein Sachbearbeiter hat definitiv Unsinn erzählt - das ist ja das erste was ich höre, dass hier in NRW so verfahren wird.
Wende Dich an das Veterinäramt.

Ich habe noch nie davon gehört - egal wo in NRW - dass bei in beiden Teilen bestandenem VT keine Leinenbefreiung gewährt wird! Schon gar nicht bei "Liste 2"!

Lies mal hier und druck den Mitarbeitern am OA das mal zur Kenntnisnahme aus:



Wichtig ist auch dieses:



und dieses:



Gruß
tessa
 
hi,hatte schonmal hier nachgefragt wie die lage in NRW betref.zur haltung eines welpen (amstaf) ist....genehmigung/öffentliches intresse usw.....
die deutliche meinung hier war das ich so gut wie keine möglichkeiten hätte einen welpen hier zu halten,es sei denn ein tier aus dem tierheim....
deshalb wundert es mich nu 1bissel das es in heinsberg scheinbar kein problem is...!?!
oder handelt es sich um einen welpen aus dem tierheim?....soweit ich weiss is ein american b.auch ein "listenhund"...kat.1?
 

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Und ja... es gibt auch ab und an reinrassige Bullterrier-Welpen im Tierschutz. :love: Schau mal in die Tiervermittlung, da suchen gerade 4 Bananennasen ein neues Zuhause! Gruß tessa
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Ruf mal bei der Frau Dr. Lechtenböhmer beim Veterinär Amt an. Sie macht auch die Wesentests und ist super freundlich und (soweit wie ich das beurteilen kann) vernarrt in SoKas ... die kann dir denke ich mal sehr schnell weiter helfen ;)
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Wird dort aber als beißverhindernd anerkannt. Eine echte Erleichterung für Frieda und uns! Und ja eingehakt muß die Leine klaro am Halti sein :D.
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da wird es eher keine regionalen Unterschiede für Besuchshunde geben. Weitere Frage: ist ein WT in NRW abgelegt für Besuchshunde ausreichend, um den Maulkorb nicht tragen zu müssen, oder müßte auch noch die MK-Befreiung gemacht werden (ist ja ein widerlegbar gefährlicher in NRW)? Ein Halti ist...
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Danke für eure antworten.... an schnuckel und timmy2000 ich wohne hier auf den dorf eine kirmes ist hier ein autoscooter ein kinderkarussel und flohmarkt,evtl oldtimershow...also nicht zu vergleichen mit städten,da würde ich sie auch nie mit hinnehmen!
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