Hallo,
es geht um meine Schwiegeroma. Sie hat 25 Jahre in einer Wohnung gewohnt, in der in dieser Zeit keinerlei Sanierungsmaßnahmen vom Vermieter, wie neue Türen, Fenster oder Heizungen streichen vorgenommen wurden.
Nun ist sie vor ein paar Wochen ins Altenheim gezogen, weil sie mit ihrem Gehwagen nicht mehr im 1. Stock bleiben konnte.
Der Vermieter will nun unbedingt in die Wohnung, um sie neuen Interessenten zu zeigen (Miete wird aber noch bis Ende Febr gezahlt), dabei ist sie noch gar nicht geräumt (und Tapeten und Teppiche müssen laut Mietvetrag raus) und da der Rollwagen auch Spuren an den Türen (Kratzer, teilweise recht heftig, aber noch nutzbar, es sind keine Löcher drin) hinterlassen hat, will der Vermieter zusätzlich noch, dass neue Türen bezahlt und die Heizungen gestrichen werden.
Was kann er tatsächlich verlangen?
gruß nelehi
es geht um meine Schwiegeroma. Sie hat 25 Jahre in einer Wohnung gewohnt, in der in dieser Zeit keinerlei Sanierungsmaßnahmen vom Vermieter, wie neue Türen, Fenster oder Heizungen streichen vorgenommen wurden.
Nun ist sie vor ein paar Wochen ins Altenheim gezogen, weil sie mit ihrem Gehwagen nicht mehr im 1. Stock bleiben konnte.
Der Vermieter will nun unbedingt in die Wohnung, um sie neuen Interessenten zu zeigen (Miete wird aber noch bis Ende Febr gezahlt), dabei ist sie noch gar nicht geräumt (und Tapeten und Teppiche müssen laut Mietvetrag raus) und da der Rollwagen auch Spuren an den Türen (Kratzer, teilweise recht heftig, aber noch nutzbar, es sind keine Löcher drin) hinterlassen hat, will der Vermieter zusätzlich noch, dass neue Türen bezahlt und die Heizungen gestrichen werden.
Was kann er tatsächlich verlangen?
gruß nelehi