...ne Mieterschutzfrage

nelehi

KSG-Else Kling™
15 Jahre Mitglied
Hallo,

es geht um meine Schwiegeroma. Sie hat 25 Jahre in einer Wohnung gewohnt, in der in dieser Zeit keinerlei Sanierungsmaßnahmen vom Vermieter, wie neue Türen, Fenster oder Heizungen streichen vorgenommen wurden.
Nun ist sie vor ein paar Wochen ins Altenheim gezogen, weil sie mit ihrem Gehwagen nicht mehr im 1. Stock bleiben konnte.
Der Vermieter will nun unbedingt in die Wohnung, um sie neuen Interessenten zu zeigen (Miete wird aber noch bis Ende Febr gezahlt), dabei ist sie noch gar nicht geräumt (und Tapeten und Teppiche müssen laut Mietvetrag raus) und da der Rollwagen auch Spuren an den Türen (Kratzer, teilweise recht heftig, aber noch nutzbar, es sind keine Löcher drin) hinterlassen hat, will der Vermieter zusätzlich noch, dass neue Türen bezahlt und die Heizungen gestrichen werden.

Was kann er tatsächlich verlangen?


gruß nelehi
 
  • 29. April 2024
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Hi nelehi ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich hoffe deine Schwiegeromi hat eine Haftpflichtversicherung??? Diese kümmert sich dann darum und ihr habt keinen Ärger mehr.
Was Besichtigungstermine angeht, müßt ihr dem Vermieter mit Zeitfenstern entgegen kommen (z.B Mittwochs und Samstags von 14:00- 18:00) oder den Schlüßel weitergeben.
 
Das klingt für mich so als ob der Vermieter die gesamte Wohnung auf Kosten der alten Dame modernisieren lassen will. Würde mal im Internet nach vergleichbaren Gerichtsurteilen suchen und beim Mieterschutz anfragen.
 
Guck mal hier


Es kommt jetzt auch darauf an, was genau im Mietvertrag vereinbart wurde.
 
Entscheident ist, wie der Mietvertrag seinerzeit gestaltet wurde.

Die Türen müßt ihr wohl ersetzen bzw., sofern möglich, durch einen Fachmann aufarbeiten lassen.

Wenn Du magst, laß mir doch den Mietvertrag zukommen, dann schau ich da mal rein und sag Dir, was gemacht werden muß und was nicht.
 
Bine 16 schrieb:
Entscheident ist, wie der Mietvertrag seinerzeit gestaltet wurde.

Die Türen müßt ihr wohl ersetzen bzw., sofern möglich, durch einen Fachmann aufarbeiten lassen.

Wenn Du magst, laß mir doch den Mietvertrag zukommen, dann schau ich da mal rein und sag Dir, was gemacht werden muß und was nicht.

Dafür ist dann wieder die Haftpflichtversicherung gut!! Mein Ex-Vermieter hat sich auch super aufgeregt und wollte sich die Hütte vergolden lassen.... ich hab alles meiner versicherung gemeldet und ruhe war;)
 
nelly&piri schrieb:
Dafür ist dann wieder die Haftpflichtversicherung gut!! Mein Ex-Vermieter hat sich auch super aufgeregt und wollte sich die Hütte vergolden lassen.... ich hab alles meiner versicherung gemeldet und ruhe war;)

Zunächst einmal wäre wichtig zu wissen, wie ist die Wohnung seinerzeit angemietet worden, renoviert oder unrenoviert? Ist die Mieterin den allgemein gültigen Renovierungspflichten nachgekommen (ist meistens im Mietvertrag geregelt)? Was steht hinsichtlich der Renovierung bei Auszug im Mietvertrag?

Da es sich bei den Beschädigungen der Türen nicht um normale Gebrauchsspuren handelt, könnte man dieses der Haftpflicht melden, ob die das übernimmt, ist eine andere Sache.
 
Hallo,

ich werde mal meine Schwiegermama fragen, was genau in dem Vertrag steht und auch gleich mal fragen, ob die Oma haftpflichtversichert ist.
 
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