Hallo Bürste,
das steht auf der HP des OA Bremen. Zuerst der Hinweis auf Brut- und Setzzeit und dann:
"...nach dem Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung Hunde in Fußgängerzonen und in den der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten oder anderweitig abgegrenzten Park-, Garten- und Grünanlagen nur angeleint geführt werden dürfen. Gefährliche Hunde sind nach dem Gesetz über das Halten von Hunden stets an der Leine zu führen; bissige Hunde darüber hinaus mit einem Maulkorb."
Da ich mein Laden in Achim, also Niedersachsen habe, gehe ich mit Ra-Ka sowieso nicht in Bremen spazieren. Zumal Ra-Ka erst am Freitag die MK-Befreiung bekommt, denn bedingt durch einen Personalwechsel beim OA kamen die Herrschaften dort nicht dazu, es fertig zu stellen. Hier habe ich die Möglichkeit auf einem Fussballplatz zu üben ohne dass Ra-Ka angeleint sein muss.
LG
Iwona