Leinenzwang in Bergisch-Gladbach

watson

KSG-Mutti™
20 Jahre Mitglied
LEINENZWANG IN BERGISCH GLADBACH SCHÄRFER!
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
(gf Bergisch Gladbach)
In einem Punkt hat der Gladbacher Rat am Donnerstag die
Landeshundeverordnung verändert.
Im Ortsrecht heißt es unter "Mitführen von Hunden" jetzt, daß die großen
Hunde (Schulterhöhe 40 Zentimeter und/oder Gewicht 20 Kilo) auch in
Anlagen anzuleinen sind.
Begründung: In Bergisch Gladbach gibt es viele Anlagen außerhalb
bebauter Ortsteile (zum Beispiel Saaler Mühlensee oder Paffrather
Mühle), in denen zahlreiche Menschen, insbesondere Kinder, Jogger,
Fahrradfahrer und Spaziergänger mit Hunden zusammentreffen.
Die sogenannten "größeren Hunde", die nach der Landeshundeverordnung
hier frei herumlaufen dürfen, sieht der Rat als eine Gefährdung der
öffentlichen Sicherheit an. Damit diese Anlagen für jedermann,
insbesondere für die Hundehalter erkennbar sind, werden sie durch
Hinweisschilder ausgezeichnet. Zeitliche Beschränkungen beim Anleinen
von Hunden, ob an Wochenendtagen oder zu bestimmten Uhrzeiten, sind im
Ortsrecht ersatzlos gestrichen.
+++++Bergische Landeszeitung 18.12.2000++++++++
 
  • 28. April 2024
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Hallo watson,

so ein Sch...!
In 'unserem' Wald gibt es große und kleine Hunde, Jogger, Radfahrer, Spaziergänger, Kinder, Greise...Es ist dort noch nie irgendetwas passiert, weil alle Rücksicht aufeinander nehmen. Es fühlt sich auch niemand durch irgendwen bedroht. Ist unser Wald denn eine solche Ausnahme??? Ich bin eh der Meinung, mit etwas mehr Rücksicht ließen sich viele 'Probleme' schon im Vorfeld aus der Welt schaffen!!!

Liebe Grüße
Alexis

asthanos.gif
 
Hallo Alexis,

völlig richtig. Nur reicht ein verantwortungsloser Hundehalter aus und alle leiden darunter. Ich möchte niemandem zu nahe treten, aber gerade Halter von Kleinhunden meinen, ihre Rücksichtnahme endet vor der Haustür. Daß Hunde angeleint werden wenn andere Menschen auftauchen ist selbstverständlich - zumindest für uns hier,

watson
 
Ich finde so etwas einfach nur Übertrieben und total lepsch
Wenn die Menschen die so nen SCH*** Gesetz entwerfen mal überlegen würden, wie sie sich wohl fühlen würden, wenn sie NURNOCH AN EINER LEINFE AUSGEFÜHRT WERDEN DÜRFTEN UND GAR KEINEN FREIRAUM MEHR ZUM RUMLAUFEN UND SPIELEN HÄTTEN..!
Es reicht jawohl, dass alle "größeren" oder "gefährlicheren" Hundearten einen Maulkorb tragen müssen^^
**************************************************************
DER HUND STEHT DIR IM STURME TREU
DER MENSCH NICHTMAL IM WINDE
**************************************************************
 
Wo ist der threat hin???

Ich habe gestern gesehen das hier ein threat darüber drin steht, wann und wo Hunde in Bergisch Gladbach an der Leine zuführen sind!

Kann mir nochmal jemand sagen wo ich den wieder finde??? Entweder bin ich so blind oder ich weis auch nicht...

Bin nämlich öfter mal in GL und gehe natürlich auch dort mit meinem dicken spatzieren!!!

danke und lg

Sandra
 
Das ist jawohl der absolute Hammer!!!
Gut zu wissen, halte mich mit meinem Hund öfter in GL auf...

gruß Sandra
 
Wollte gerade bescheid geben das ichs gefunden habe!!!!

Trotzdem vielen Dankl!!!

Lg Sandra
 
Mal davon abgesehen, daß das Eröffnungspost vor über fünf Jahren geschrieben wurde ;) , gilt das, worüber man sich hier empört, heute in ganz Nordrhein-Westfalen:

§ 2 Abs. 2 Nr. 2 [des Landeshundegesetzes NRW] begründet eine Anleinpflicht für alle Hunde in öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen. Dem liegt die gesetzgeberische Zielsetzung zugrunde, in für die Allgemeinheit eingerichteten und unterhaltenen Anlagen, in denen regelmäßig unterschiedliche Nutzungen und Nutzungsinteressen auf begrenztem Raum aufeinander treffen, durch eine Anleinpflicht potentiellen Gefährdungen durch Hunde vorzubeugen.

Eine "umfriedete" Park-, Garten- oder Grünanlage im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2 liegt vor, wenn die Anlage vom sonstigen öffentlichen Verkehrsraum oder anderweitig genutzten Flächen erkennbar abgegrenzt ist. Dabei ist unerheblich, ob sich die Anlage innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Bebauung befindet. Die Anleinpflicht gilt beispielsweise auch in für jedermann zugänglichen Grünanlagen, die in sog. Innenhöfen liegen.

Die Abgrenzung wird in der Regel durch eine Umfriedung mit Mauer, Zaun, Hecke, Bepflanzung oder Ähnlichem deutlich. Einzelne Lücken sind unerheblich. Eine Begrenzung ausschließlich durch natürliche Gegebenheiten (z.B. Bach, Fluss) reicht nicht aus.

Soweit die Erkennbarkeit der Abgrenzung nicht zweifelsfrei ist, wird den Kommunen empfohlen, die Fläche unter Hinweis auf die Anleinpflicht als Park-, Garten- oder Grünanlage kenntlich zu machen.
 
ups... da hab ich wohl was übersehen!!!

dann kann man aber davon nicht wirklich mehr was merken... da laufen alle ohne leine!

gruß Sandra
 
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