WHeimann
Leinenzwang gilt nur für ausgewiesene Flächen
Andernorts können auch große Hunde frei laufen
Neubrandenburg (EB/H. Sommer). Die städtische Hundeverordnung, die nunmehr seit knapp zwei Monaten gilt, hat im Rathaus die Telefone heiß klingeln lassen. Immer wieder fragten Bürger beim Oberbürgermeister und im Ordnungsamt, wo sie denn nun ihre vierbeinigen Lieblinge noch ohne Leine ausführen dürften. Denn mit der Verordnung hatte die Stadt unter anderem den Leinenzwang für Hunde mit einer Schulterhöhe von mehr als 40 Zentimetern eingeführt.
"Was nicht verboten ist, ist erlaubt", macht Ellen Brüning, Leiterin der Abteilung öffentliche Sicherheit und Ordnung, auf ein Prinzip aufmerksam, nach dem Verordnungen funktionieren. Mit dem Leinenzwang habe man vor allem jene Stadtgebiete wie die Innenstadt, den Kulturpark und den Wall belegt, die täglich von vielen Menschen besucht würden und wo die Gefahr besteht, dass diese sich durch große freilaufende Hunde belästigt fühlen. Die Flächen seien in einem Stadtplan, der der Verordnung beiliegt, ausgewiesen. "In allen anderen Stadtgebieten können auch größere Hunde ohne Leine laufen", sagt sie.
In einer Pressemitteilung hat das Rathaus diese Flächen nochmals aufgelistet. Demnach müssen größere Hunde beim Auslauf in folgenden Gewerbegebieten nicht an die Leine gelegt werden: Fritscheshof Ost und Südost, Woldegker Straße nördlich der Hochbrücke, Warliner Straße, Ihlenfelder Straße, Monckeshof, Datzeberg Nord und Nordost, Eschengrund Gartenbau, Trockener Weg und Chausseehaus.
107 Kontrollen
Auch für einige Stadtgebiete gilt der Leinenzwang nicht. Dazu zählen Weitin, Fritscheshof, Küssow und Fünfeichen. Zudem haben Hunde auch in bestimmten Stadtgebietsteilen freien Auslauf: Schillerstraße bis zum Eingang Kulturpark, Goethestraße, Lessing- bis zur Wielandstraße, Mittelste und Hinterste Straße, Krügerkamp ab Bruderbruch, Langefurtsweg, Trockener Weg, Datzebergstraße von Kreuzung Trockener Weg bis zum Verkehrszeichen 30-km/h-Zone sowie unterhalb des Datzeberges auf dem unbefestigten Weg parallel zur Friedländer Bahn.
Seit die Verordnung gilt hat das Ordnungsamt 107 Kontrollen ausgeführt und dabei vor allem Verstöße gegen den Leinenzwang und die Mitführpflicht von Kotbehältnissen geahndet.
WHeimann
Hundeschule des Tierschutzverein Iserlohn e.V.
Jetzt mit AWARD-Vergabe
Andernorts können auch große Hunde frei laufen
Neubrandenburg (EB/H. Sommer). Die städtische Hundeverordnung, die nunmehr seit knapp zwei Monaten gilt, hat im Rathaus die Telefone heiß klingeln lassen. Immer wieder fragten Bürger beim Oberbürgermeister und im Ordnungsamt, wo sie denn nun ihre vierbeinigen Lieblinge noch ohne Leine ausführen dürften. Denn mit der Verordnung hatte die Stadt unter anderem den Leinenzwang für Hunde mit einer Schulterhöhe von mehr als 40 Zentimetern eingeführt.
"Was nicht verboten ist, ist erlaubt", macht Ellen Brüning, Leiterin der Abteilung öffentliche Sicherheit und Ordnung, auf ein Prinzip aufmerksam, nach dem Verordnungen funktionieren. Mit dem Leinenzwang habe man vor allem jene Stadtgebiete wie die Innenstadt, den Kulturpark und den Wall belegt, die täglich von vielen Menschen besucht würden und wo die Gefahr besteht, dass diese sich durch große freilaufende Hunde belästigt fühlen. Die Flächen seien in einem Stadtplan, der der Verordnung beiliegt, ausgewiesen. "In allen anderen Stadtgebieten können auch größere Hunde ohne Leine laufen", sagt sie.
In einer Pressemitteilung hat das Rathaus diese Flächen nochmals aufgelistet. Demnach müssen größere Hunde beim Auslauf in folgenden Gewerbegebieten nicht an die Leine gelegt werden: Fritscheshof Ost und Südost, Woldegker Straße nördlich der Hochbrücke, Warliner Straße, Ihlenfelder Straße, Monckeshof, Datzeberg Nord und Nordost, Eschengrund Gartenbau, Trockener Weg und Chausseehaus.
107 Kontrollen
Auch für einige Stadtgebiete gilt der Leinenzwang nicht. Dazu zählen Weitin, Fritscheshof, Küssow und Fünfeichen. Zudem haben Hunde auch in bestimmten Stadtgebietsteilen freien Auslauf: Schillerstraße bis zum Eingang Kulturpark, Goethestraße, Lessing- bis zur Wielandstraße, Mittelste und Hinterste Straße, Krügerkamp ab Bruderbruch, Langefurtsweg, Trockener Weg, Datzebergstraße von Kreuzung Trockener Weg bis zum Verkehrszeichen 30-km/h-Zone sowie unterhalb des Datzeberges auf dem unbefestigten Weg parallel zur Friedländer Bahn.
Seit die Verordnung gilt hat das Ordnungsamt 107 Kontrollen ausgeführt und dabei vor allem Verstöße gegen den Leinenzwang und die Mitführpflicht von Kotbehältnissen geahndet.
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