(ich habe mal kopiert,was Adriane von der
berichtet hat)
Hallo!
Viele von Euch werden sich bestimmt noch daran erinnern, dass wir (BunnyHilfe e.V.) im letzten September, in Zusammenarbeit mit einem befreundeten Tierschutzverein 98 Kaninchen aus einer Beschlagnahmung übernommen haben, die in erbärmlichstem Zustand waren.
Heute war das Verfahren gegen den ehemaligen Besitzer. Er wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft angeklagt, gegen § 17 TschG verstossen zu haben, sich also der üblen Tierquälerei strafbar gemacht zu haben. Eine Verurteilung nach diesem Paragraphen heißt, dass derjenigen dann vorbestraft wäre. Recht so!
Aber mit dem Recht in Deutschland ist das so eine Sache. Ganz kleinlaut hat der Angeklagte (Jahrgang 39) zugegeben, dass er seine Kaninchen vernachlässigt hätte, weil er arbeitslos geworden wäre und irgendwie die Familie hätte über Wasser halten müssen. Schließlich hätte er 5 Kinder (im Alter zwischen 35 und 40 Jahren).
Der Richter fragte ihn, ob er damit einverstanden wäre, wenn ein lebenslanges Kaninchenhaltungsverbot ausgesprochen würde. Nein, hatte er nichts gegen. Gleiches galt für den Rottweiler, den er auf gleichem Grundstück an einer 1,5 m langen Kette gehalten hatte, die schon den Hals verletzt hatte. Auch da gab er alles zu und war mit einem Hundehaltungsverbot einverstanden. Daraufhin fragte der Richter sowohl Verteidiger, wie auch Staatsanwaltschaft, ob beide Parteien damit einverstanden wären, wenn, aufgrund der Geständigkeit des Angeklagten und seiner finanziellen Situation, das Verfahren gegen ein Bußgeld in Höhe von 600 Euro eingestellt werden würde. Beide Parteien waren einverstanden. Der Richter verkündete das Urteil „Im Namen des Volkes......“ und teilte noch mit, dass die 600 Euro an die Staatskasse zu zahlen wären. Noch nicht mal an eine gemeinnützige Organisation. Unglaublich!
Der Richter hörte noch nicht mal die Zeugen an, hatte kein Interesse. Die Beschwerde eines Zeugen wurde von Seiten des Richters damit kommentiert, dass bei weiteren Einwänden ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro verhängt würde. Der weitere Einwurf, wer denn die hohen Tierarztkosten von mehreren tausend Euro tragen würde, wurde sofort vom Richter verworfen. „Das Verfahren wäre doch bereits eingestellt und das Urteil wäre im Namen des Volkes gesprochen worden.................“.
Sogar die beiden anwesenden Amtsveterinäre konnten nicht fassen, was sie da gehört hatten. Sie waren tatsächlich sichtlich schockiert.
So kommen in der heutigen Zeit Tierquäler davon. Und das, obwohl der Tierschutz mittlerweile im Grundgesetz steht.
Das Leben eines fast zu Tode gequälten Kaninchens ist nur einige lächerliche Euro wert.
Erst gestern ist wieder eins dieser Tiere verstorben..............
Traurige Grüße
Adriane
Hallo!
Viele von Euch werden sich bestimmt noch daran erinnern, dass wir (BunnyHilfe e.V.) im letzten September, in Zusammenarbeit mit einem befreundeten Tierschutzverein 98 Kaninchen aus einer Beschlagnahmung übernommen haben, die in erbärmlichstem Zustand waren.
Heute war das Verfahren gegen den ehemaligen Besitzer. Er wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft angeklagt, gegen § 17 TschG verstossen zu haben, sich also der üblen Tierquälerei strafbar gemacht zu haben. Eine Verurteilung nach diesem Paragraphen heißt, dass derjenigen dann vorbestraft wäre. Recht so!
Aber mit dem Recht in Deutschland ist das so eine Sache. Ganz kleinlaut hat der Angeklagte (Jahrgang 39) zugegeben, dass er seine Kaninchen vernachlässigt hätte, weil er arbeitslos geworden wäre und irgendwie die Familie hätte über Wasser halten müssen. Schließlich hätte er 5 Kinder (im Alter zwischen 35 und 40 Jahren).
Der Richter fragte ihn, ob er damit einverstanden wäre, wenn ein lebenslanges Kaninchenhaltungsverbot ausgesprochen würde. Nein, hatte er nichts gegen. Gleiches galt für den Rottweiler, den er auf gleichem Grundstück an einer 1,5 m langen Kette gehalten hatte, die schon den Hals verletzt hatte. Auch da gab er alles zu und war mit einem Hundehaltungsverbot einverstanden. Daraufhin fragte der Richter sowohl Verteidiger, wie auch Staatsanwaltschaft, ob beide Parteien damit einverstanden wären, wenn, aufgrund der Geständigkeit des Angeklagten und seiner finanziellen Situation, das Verfahren gegen ein Bußgeld in Höhe von 600 Euro eingestellt werden würde. Beide Parteien waren einverstanden. Der Richter verkündete das Urteil „Im Namen des Volkes......“ und teilte noch mit, dass die 600 Euro an die Staatskasse zu zahlen wären. Noch nicht mal an eine gemeinnützige Organisation. Unglaublich!
Der Richter hörte noch nicht mal die Zeugen an, hatte kein Interesse. Die Beschwerde eines Zeugen wurde von Seiten des Richters damit kommentiert, dass bei weiteren Einwänden ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro verhängt würde. Der weitere Einwurf, wer denn die hohen Tierarztkosten von mehreren tausend Euro tragen würde, wurde sofort vom Richter verworfen. „Das Verfahren wäre doch bereits eingestellt und das Urteil wäre im Namen des Volkes gesprochen worden.................“.
Sogar die beiden anwesenden Amtsveterinäre konnten nicht fassen, was sie da gehört hatten. Sie waren tatsächlich sichtlich schockiert.
So kommen in der heutigen Zeit Tierquäler davon. Und das, obwohl der Tierschutz mittlerweile im Grundgesetz steht.
Das Leben eines fast zu Tode gequälten Kaninchens ist nur einige lächerliche Euro wert.
Erst gestern ist wieder eins dieser Tiere verstorben..............
Traurige Grüße
Adriane