Wenn die Hundehalter auf St. Pauli und dem angrenzenden Altona-Altstadt auf die Straße gehen, dann sind sie noch wachsamer als früher. Der Blick scannt die Gegend ab, die Straßenecken, die Parks. Das war früher anders.
Ich musste mich neulich in einem ähnlichen Fall von einem bekennenden Nicht-Hundemenschen belehren lassen, dass es bei einem (frei laufenden) Pitbull für eine Anzeige wegen eines massiven Bedrohungsgefühls reicht, wenn er böse guckt.
Okay - wenn er am Auto hochspringt und „böse“ durch die Fahrertürscheibe guckt und dabei „hungrig“ aussieht...
Erstaunlicherweise und zur Empörung der Betreffenden ist das Düsseldorfer Ordnungsamt nicht gleich mit einem Großaufgebot ausgerückt...
(Aber irgendwas muss wohl passiert sein, denn seither ward der Hund nur noch angeleint gesichtet.)
Das ist nicht weit hergeholt Also a) in England zB ist das so. Und b) das war genau der Sachverhalt den der Freistaat Bayern bei Jin geltend machen wollte...der bloße Anblick dieses Hundes freilaufend, reiche aus um Menschen in Panik zu versetzen. Hat ja auch nur 5 Jahre vor Gericht gedauert, bis wir das vom Tisch hatten
Wenn du die Bedrohte fragst (Verwandtschaft von Bekanntschaft), dann reicht das ganz sicher aus. Die glaubte kurz, ihr letztes Stündlein sei gekommen und fragte uns, ob der Pitbull oder was auch immer die Scheibe wohl hätte kaputtkriegen können.
Ich war tatsächlich auch überrascht, dass ausgerechnet das Düsseldorfer Ordnungsamt da anscheinend erst mal abwiegelnd tätig wurde.