Kabinett verabschiedet Regel für Ein- und Ausfuhr von Kampfhunden

Xana

15 Jahre Mitglied
Berlin, 20.2.02

Ein kleines Schlupfloch in der Kampfhundeverordnung hat das Bundeskabinett beschlossen: Gefährliche Hunde können in wenigen Ausnahmefällen wieder nach Deutschland eingeführt werden.
Die Regierung reagierte damit auf Probleme, die unter anderem im Reiseverkehr durch die Kampfhundeverordnung enstanden waren.

Mit der Neuregelung dürfen künftig ausländische Urlauber ihre als gefährlich eingestuften Hunde für Aufenthalte bis zu einem Monat nach Deutschland mitbringen. Außerdem können bereits hier lebende gefährliche Hunde, die auf Auslandsreisen mitgenommen werden, in Zukunft problemlos wieder eingeführt werden.

Der Hundehalter ist allerdings verpflichtet, Belege insbesondere über die Identität des Vierbeiners vorzulegen. Bisher durften ausländische Urlauber bestimmte Hunderassen gar nicht zu einem Urlaub nach Deutschland mitbringen. Deutsche Urlauber konnten ihre Hunde vom Auslandsurlaub nicht wieder mit nach Hause nehmen. Die Ausnahmeregelung gilt auch für Polizei- und andere Diensthunde, für Blindenhunde und Behindertenbegleithunde sowie für Lawinenhunde und sonstige Hunde des Katastrophen- und Rettungsschutzes.

Als gefährliche Hunde gelten nach der gesetzlichen Regelung die Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie ihre Kreuzungen untereinander und mit anderen Rassen.
 
  • 24. Mai 2024
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so war die Regelung bisher auch schon lt.
Erlass des" freundlichen "Herrn Schilly,
kennt jemand die "Quelle" an der ich den
genauen Gesetzestext nachlesen kann?
BMI?
 
Hallo Wilfried,

derzeit ist es lediglich auf den Seiten der Bundesregierung unter "Nachrichten" nachzulesen.
Genaue VO wird wohl irgendwann in einem Amtsblatt veröffentlicht werden.

Beckersmom
comp.jpg


SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
Ich empfinde das nicht als Schlupfloch sondern als kleine Rücknahme einer großen Schikane.

watson
 
Liebe KSG: das ist jetzt nur die rechtliche Umsetzung dessen, was die "superschlauen+medienabhängigen" Politiker zum Glück schon als Übergangsregelung seit Inkrafttreten dieser Einfuhrregelung geregelt hatten. Nur wenn man den Pressetext liest, was ist dann mit mir? Bin weder ausländischer Besucher, noch Deutsche, die ihren in DE zugelassenen Hund wieder nach Deutschland zuruckbringt. Nein, ich bin Deutsche, die im Ausland lebt und zu Besuch nach Deutschland kommt mit KH, der im Auslnd registriert ist. Aber was soll's!!!. Ich war inzwischen schon oft mit KH in NRW brav mit Leine und Halti und bin noch nie angesprochen worden.
Gruss Bora
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Wilfried Hoffmann:

kennt jemand die "Quelle" an der ich den
genauen Gesetzestext nachlesen kann?
BMI?
[/quote]



Gruß
Wolfgang


rubyassi3.jpg
 
Danke für die Hinweise!

An KS -Bora,
mein ausschließlicher Wohnsitz ist Oostende,allerdings
habe ich noch die Haltergenehmigung aus RLP für
meinen AmStaff,
meinen nächsten AmStaff hole ich mir in Deutschland
aus einem Tierheim,führe ihn aus und komme als Auslands-Deutscher mit diesem wie ein Tourist nach
Deutschland, 30 -Tage sind erlaubt, aber wer will
das kontrollieren?.
Leine und Maulkorb sind zwar Pflicht, aber dies ist
auch jetzt im schönen Rheinland-Pfalz Pflicht, obwohl
ich Sachkundenachweis habe.
 
Wie schon gesagt, es ändert sich praktisch nichts gegenüber dem bisherigen Verfahren:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Damit sich in der Praxis durch das Einfuhr- und Verbringungsverbot gefährlicher Hunde nach Deutschland nicht übermäßige Beschwernisse im Reiseverkehr ergeben, werden bis zum Erlass der sich in Vorbereitung befindlichen Verordnung ab sofort Ausnahmen von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Deutschland zugelassen.
Danach gilt das Einfuhr- und Verbringungsverbot nicht für:
gefährliche Hunde, welche von Personen mitgeführt werden, die sich bis zu vier Wochen in Deutschland aufhalten (dies betrifft insbesondere den Touristenverkehr),
gefährliche Hunde aus dem in Deutschland zur Zeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt/verbracht werden,
Dienst- und Behindertenbegleithunde,
soweit die Hundehalter über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen Papiere verfügen (z.B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamtes).
[/quote]

Zwecks "Wiedereinfuhr" ist diese Seite sehr empfehelneswert (wurde von einer Zollbeamtin mit Hund geschrieben:(

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Wenn ihr doch Urlaub in einem NICHT-EU-LAND machen wollt: Fragt bei eurem zuständigen Zollamt nach einem Auskunftsblatt INF3. Mit diesem Formular kann man bei der Wiedereinfuhr nachweisen, dass sich die Ware (sind Hunde halt auch) vorher hier im sog. freien Verkehr befunden hat [/quote]


ciao
Andreas
 
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