Berlin, 20.2.02
Ein kleines Schlupfloch in der Kampfhundeverordnung hat das Bundeskabinett beschlossen: Gefährliche Hunde können in wenigen Ausnahmefällen wieder nach Deutschland eingeführt werden.
Die Regierung reagierte damit auf Probleme, die unter anderem im Reiseverkehr durch die Kampfhundeverordnung enstanden waren.
Mit der Neuregelung dürfen künftig ausländische Urlauber ihre als gefährlich eingestuften Hunde für Aufenthalte bis zu einem Monat nach Deutschland mitbringen. Außerdem können bereits hier lebende gefährliche Hunde, die auf Auslandsreisen mitgenommen werden, in Zukunft problemlos wieder eingeführt werden.
Der Hundehalter ist allerdings verpflichtet, Belege insbesondere über die Identität des Vierbeiners vorzulegen. Bisher durften ausländische Urlauber bestimmte Hunderassen gar nicht zu einem Urlaub nach Deutschland mitbringen. Deutsche Urlauber konnten ihre Hunde vom Auslandsurlaub nicht wieder mit nach Hause nehmen. Die Ausnahmeregelung gilt auch für Polizei- und andere Diensthunde, für Blindenhunde und Behindertenbegleithunde sowie für Lawinenhunde und sonstige Hunde des Katastrophen- und Rettungsschutzes.
Als gefährliche Hunde gelten nach der gesetzlichen Regelung die Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie ihre Kreuzungen untereinander und mit anderen Rassen.
Ein kleines Schlupfloch in der Kampfhundeverordnung hat das Bundeskabinett beschlossen: Gefährliche Hunde können in wenigen Ausnahmefällen wieder nach Deutschland eingeführt werden.
Die Regierung reagierte damit auf Probleme, die unter anderem im Reiseverkehr durch die Kampfhundeverordnung enstanden waren.
Mit der Neuregelung dürfen künftig ausländische Urlauber ihre als gefährlich eingestuften Hunde für Aufenthalte bis zu einem Monat nach Deutschland mitbringen. Außerdem können bereits hier lebende gefährliche Hunde, die auf Auslandsreisen mitgenommen werden, in Zukunft problemlos wieder eingeführt werden.
Der Hundehalter ist allerdings verpflichtet, Belege insbesondere über die Identität des Vierbeiners vorzulegen. Bisher durften ausländische Urlauber bestimmte Hunderassen gar nicht zu einem Urlaub nach Deutschland mitbringen. Deutsche Urlauber konnten ihre Hunde vom Auslandsurlaub nicht wieder mit nach Hause nehmen. Die Ausnahmeregelung gilt auch für Polizei- und andere Diensthunde, für Blindenhunde und Behindertenbegleithunde sowie für Lawinenhunde und sonstige Hunde des Katastrophen- und Rettungsschutzes.
Als gefährliche Hunde gelten nach der gesetzlichen Regelung die Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie ihre Kreuzungen untereinander und mit anderen Rassen.