Hundesport mit Staff/Pitt verboten?

TheCrazySalami

Hallo,
bin vor kurzem vom Ordnungsamt meiner Gemeinde angehalten worden.War mit meinem Kleinen mit dem Fahrrad unterwegs . Der Beamte des Ordnungsamtes teilte mir mit dass vom Gesetz her verboten wäre da dies unter Kraftsteigernde Maßnahmen viele und für Listen Hunde eben nicht erlaubt ist .Sprich ich darf nicht mehr mit meinem Kleinen mit dem Fahrrad fahren.Darf er nun auch keine Steigungen mehr hinaufrennen, ich kann des ganze net so recht nachvollziehen.So bekomme langsam:sauer: nen riesen Hals und überlege wie ich dagegen vorgehen kann.Habe ne gute Rechtschutzversicherung und überlege ob ich Klage einreichen soll , befürchte aber dass, das nichts helfen wird . Das uns das Atmen noch nicht verboten wurde wundert mich .Man kann ja bald gar nix mehr mit seinem Hund machen ohne das es nicht irgendwie verboten wird.Als damals das Ordnungsamt bei uns war ist uns auch gesagt worden unser Boden wäre nicht Hundegerecht (wir haben parkett) der Hund hätte keinen richtigen Halt könnte ausrutschen usw blaba.Wir sollten Teppich reinmachen. Haben wir natürlich nicht .Werden wir auch nicht .:verwirrt:
Was haltet Ihr davon ?:hallo:
 
Hallo.

Also dies habe ich noch nie gehört! Entweder spinnen die Beamten oder es gibt diese Aufflage wirklich? Das kann ich mir aber nicht vorstellen. Selbst Agility ist mit einem Staff nicht verboten! Steht es denn bei euch irgendwo geschrieben, das du mit deinem Wuff kein Fahrrad fahren darf? Wenn nicht, dann würde ich weiter mit ihm Fahrrad fahren! Vieleicht wahren es auch Beamte, die etwas gegen diese Hunderasse hat???

Gruss
Becky
 
TheCrazySalami schrieb:
Hallo,
bin vor kurzem vom Ordnungsamt meiner Gemeinde angehalten worden.War mit meinem Kleinen mit dem Fahrrad unterwegs . Der Beamte des Ordnungsamtes teilte mir mit dass vom Gesetz her verboten wäre da dies unter Kraftsteigernde Maßnahmen viele und für Listen Hunde eben nicht erlaubt ist .Sprich ich darf nicht mehr mit meinem Kleinen mit dem Fahrrad fahren.Darf er nun auch keine Steigungen mehr hinaufrennen, ich kann des ganze net so recht nachvollziehen.So bekomme langsam:sauer: nen riesen Hals und überlege wie ich dagegen vorgehen kann.Habe ne gute Rechtschutzversicherung und überlege ob ich Klage einreichen soll , befürchte aber dass, das nichts helfen wird . Das uns das Atmen noch nicht verboten wurde wundert mich .Man kann ja bald gar nix mehr mit seinem Hund machen ohne das es nicht irgendwie verboten wird.Als damals das Ordnungsamt bei uns war ist uns auch gesagt worden unser Boden wäre nicht Hundegerecht (wir haben parkett) der Hund hätte keinen richtigen Halt könnte ausrutschen usw blaba.Wir sollten Teppich reinmachen. Haben wir natürlich nicht .Werden wir auch nicht .:verwirrt:
Was haltet Ihr davon ?:hallo:


Sorry,

aber das ist die beste Lachnummer, die ich seid langem gelesen habe :D .

Fragt doch mal, ob ihr das Parkett behalten dürft, wenn Du ihm Anti-Rutsch-Söckchen anziehst ;) . Also echt :verwirrt: .

In unserem NRW-Gesetz steht nix von Verboten zur "Kraftsteigerung", bei uns sind nur agressionssteigernde Ausbildung zum Nachteile des Menschen - sprich Ausbildung zum Zivil-Beissen - verboten.

In welchem Bundesland lebt ihr?
 
Wir wohnen in Hessen. Ja ich halte das eher auch für eine lachnummer, wenn es nicht so traurig wäre.Wusst bis dato auch nichts von solchen Bestimmungen .Ich weiß das die uns / den Hund nicht mögen Sch...Rassisten sorry aber was anderes fällt mir dazu nicht ein.Werde auch weiterhin mit dem Fahrrad fahren solange ich keine gerichtliche Auflage bekomme.Muss vielleicht auch dazu sagen das ich denen noch nie Freundlich gesonnen war und sie das auch immer wieder spüren lasse. Vielleicht auch wirklich nur mal wieder Beamtenwillkür ?
 
Hallo:wut:
so was hab ich ja noch nie gehört.:unsicher:

Wir haben in unserer Wohnung Fliesen.:lol:

Man darf doch einen "Sockemolle" als Rettungshund ausbilden. Soviel wie ich weiß muß er dann vorher eine Ausdauerprüfung vorweisen. Wie soll das denn gehen:heul:
Außerdem ist ein gut ausgelasteter Hund besser, als wenn er vor lauter Übermut nicht weiß was er machen soll :unsicher:


Irrsinn

Gruß sockemama
 
TheCrazySalami schrieb:
Der Beamte des Ordnungsamtes teilte mir mit dass vom Gesetz her verboten wäre da dies unter Kraftsteigernde Maßnahmen viele und für Listen Hunde eben nicht erlaubt ist .Sprich ich darf nicht mehr mit meinem Kleinen mit dem Fahrrad fahren.
*Grööööhl*

Nö, ne, ist nicht dein Ernst. Haben wir heute den 1.April? Oder habt ihr professionelle Komiker in eurem OA sitzen?

Ist ja Bullshit hoch drei, was der verzapft.
 
Ich wohne auch in Hessen und habe noch nie davon gehört!

Mann darf in Hessen ja sogar Schutzdienst mit nem Kampfschmuser machen unter bestimmten Vorraussetzungen, was soll denn dann gegen Fahrradfahren stehen? Ich glaub, die vom OA/Polizei wollten dich veräppeln. Die wissen doch meist selbst nicht, was in der Gefahrenabwehrverordnung von Hunden steht!

Gruß
Anschette
 
Es ist verboten, Hunde mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszubilden.

Das ist nach der hessischen VO verboten.

Wenn diese Karrikatur eines OA-Beamten dem Richter erklärt, warum am Rad laufen aggressiv macht, wäre ich gerne dabei :lol: .
 
Musstest du eigentlich Strafe bezahlen o.ä? Wenn ja, dann würde ich auf jeden Fall gegen angehen. Bist du denn auch sicher, das es Leute vom OA waren? Nicht das dich da irgend jemad aufen Arm nehmen wollte? Geh doch mal, sobald du die Zeit dafür findest zu deinem OA und sprech dort vor! Würde mich echt brennend interessieren, was die dort zu sagen haben. Man, ich lach mich tot!
 
von aggressivität hat er nix gesagt es sei nur verboten kraftsteigernde Maßnahmen (darunter fällt laut OA) durchzuführen, da diese Hunde schon Kraft genug hätten .Wie gesagt ich steh eh mit denen auf Kriegsfuss.Musste auch unseren Gartenzaun auf über 2m aufstocken hat unsere nachbarn sehr gefreut hehe, obwohl die unsern kleinen mögen und nicht darauf bestanden hätten.

Nö musstekeine Strafe zahlen habe nur eine "mündliche" Verwarnung bekommen.Ja die waren vom OA kenn die Hansel ja mittlerweile leider alle . Wohne In Hattersheim am Main ist nich so sonderlich gross , haben wahrscheinlich echt langeweile .
 
Amy schrieb:
Sorry,

aber das ist die beste Lachnummer, die ich seid langem gelesen habe :D .

Fragt doch mal, ob ihr das Parkett behalten dürft, wenn Du ihm Anti-Rutsch-Söckchen anziehst ;) . Also echt :verwirrt: .

In unserem NRW-Gesetz steht nix von Verboten zur "Kraftsteigerung", bei uns sind nur agressionssteigernde Ausbildung zum Nachteile des Menschen - sprich Ausbildung zum Zivil-Beissen - verboten.

In welchem Bundesland lebt ihr?

Wolfgang schrieb:
*Grööööhl*

Nö, ne, ist nicht dein Ernst. Haben wir heute den 1.April? Oder habt ihr professionelle Komiker in eurem OA sitzen?

Ist ja Bullshit hoch drei, was der verzapft.

ich schließ mich absolut meinen vorrednern an,:gerissen: :gerissen: :gerissen: :gerissen:

hätt mich eben beinah verp**** beim lesen

:hallo:
 
Das mit dem Zaun kenne ich auch. Sagte uns auch die Polizei damals, da Hunde bis 1,80 meter springen können.

Nur doof, dass beim Reihenhausgesetz der Zaun nicht Höher wie 1,25 Meter sein darf. Doof geguckt haben die Zwei, ein Gesetz wiedersetzt sich dem anderen! :lol:

Aber in der hess. Gefahrenabwehr von Hunden steht nur der Gesetzesauszug, der oben schon kopiert wurde!

Würde das nächte mal einfach fragen, ob das OA das schriftlich hat, oder mal direkt auf`s Amt gehen!

Grüße
Anschette
 
Das ist ja wohl die Härte!! :eg: Den Hund irgendwie artgerecht auslasten ist also verboten oder was?? Genau - halte Deine Fellnase an der kurzen Leine und zwinge ihn, nur noch im Schritt zu gehen - alles andere könnte seine Ausdauer fördern und damit auf den nächsten Pit-Kampf vorbereiten ...??? Ja gehts denn noch :rolleyes: .

Ich kann mir im Ernst nicht vorstellen, dass das Hundegesetz (Du bist Hessen, oder?) eine Grundlage dafür bietet, den Hund nicht am Rad artgerecht laufen zu lassen. Im Zweifelsfall vielleicht mal beim lokalen Ordnungsamt nachfragen? Die Leute, die draußen rumrennen und die, die drinnen sitzen, sind ja meistens unterschiedliche. Von unserer "Innen"-Dame vom OA kriege ich für gewöhnlich recht brauchbare Auskünfte.

Aber ehrlich, morgen kommt die Atemkontrolle, ob der böööse Kampfhund auch nicht zuviel Sauerstoff wegatmet :unsicher: ...
 
War schon öfters im OA bei uns in Hattersheim und der "Herr Vorsteher " des selbigen ist ein Parade Beispiel von einem Beamten .Der ist bestimmt auch kein Hundefreund so wie er sich mir / oder vielleicht oder sogar bestimmt anderen gegenüber verhält.Wegen dieser Sache war ich noch nicht bei Ihm verspüre dazu auch keine Lust mich mit diesem Depperle noch weiter auseinander zu setzen.Es sei denn gerichtlich , wobei ich hoffe das es nicht soweit kommt .Sitze halt leider am kürzeren Hebel .
 
Wie wärs mit Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den fiesen Typ?
 
Ja wäre eine Möglichkeit aber bin froh wenn ich meine RUhe vor denen habe und möchte eigentlich nicht noch mehr öl ins feuer giesen aber prinzipiel hast du Recht sollte ich machen
 
Am besten wendest du dich mal wegen dieser Lachplatte bei Beckersmom - da werden sie geholfen.
Sie ist für das Land Hessen bei zuständig.

Das ist echt ein guter Witz :D
 
:gerissen: :gerissen: :gerissen: das ist bis jetzt absolut das Schärfste, was mir in den letzten Jahren zu Ohren gekommen ist!
Besser zu verwerten wäre natürlich 'ne schriftliche Verwarnung... :unsicher: :lol:

Mom! Das ist unbedingt für Dich... :musik:

Gruß
Elvis
 
Ich habe ehrlich gesagt, selten etwas so dämliches gehört...! Unglaublich.

Gruss Tanja
 
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