Aus der Giessener Allgemeinen vom 8.10.2004
Frankfurt (dpa/lhe)
Weil er seinen Hund an einem Sommertag im Auto eingesperrt hat und ersticken liess, muss ein Hundehalter eine Geldstrafe von 250 Euro an eine Naturschutzorganisation zahlen. Dafür setzte das Amtsgericht Frankfurt eine Geldstafe wegen Tierquälerei in Höhe von 1000 Euro am Mittwoch zur Bewährung aus. Der portugiesische Lagerarbeiter hatte den Mischlingshund im Juni 2004 für etwa eine Stunde in das heisse Auto gesperrt. Kurz nach seiner Befreiung starb das Tier.
Frankfurt (dpa/lhe)
Weil er seinen Hund an einem Sommertag im Auto eingesperrt hat und ersticken liess, muss ein Hundehalter eine Geldstrafe von 250 Euro an eine Naturschutzorganisation zahlen. Dafür setzte das Amtsgericht Frankfurt eine Geldstafe wegen Tierquälerei in Höhe von 1000 Euro am Mittwoch zur Bewährung aus. Der portugiesische Lagerarbeiter hatte den Mischlingshund im Juni 2004 für etwa eine Stunde in das heisse Auto gesperrt. Kurz nach seiner Befreiung starb das Tier.